Gefährliche Verletzungen durch Pfefferpistolen
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu prüfen, ob das offene Mitführen von Pfefferpistolen in Frankfurt verboten werden kann. Hintergrund sind mehrere Überfälle, bei denen Pfefferpistolen eingesetzt wurden und gefährliche Verletzungen hervorriefen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
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Thema Sicherheit verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Stadt Frankfurt in ihrem Stadtgebiet das offene Mitführen von Pfefferpistolen verbieten kann; 2. ob die Stadt Frankfurt über den Deutschen Städtetag und die Innenministerkonferenz darauf hinwirken kann, dass das offene Mitführen von Pfefferpistolen bundeseinheitlich verboten wird.
Begründung
In den letzten Monaten häufen sich in Frankfurt Überfälle, bei denen von jugendlichen Tätern Pfefferpistolen eingesetzt werden. Mitarbeitende der Häuser des Jugendrechts berichten von gefährlichen Körperverletzungen im Bereich des Gesichts (teilweiser oder kompletter Verlust des Augenlichts) durch den Einsatz dieser als Tierabwehrspray eingeordneten Waffen. Tierabwehrspray darf außerhalb von Waffenverbotszonen und öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden, auch wenn der Einsatz nur zur Tierabwehr erlaubt ist. Im Nordend kam es in den letzten Wochen zu drei angezeigten Überfällen, bei denen jugendliche Täter andere Jugendliche mit Pfefferpistolen bedrohten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2026OFOF 55/3Gefährliche Verletzungen durch PfefferpistolenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juni 2026Sie sind hierOAOA 10Gefährliche Verletzungen durch PfefferpistolenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke (= Annahme), AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung) BSW (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und BSW (= Annahme), AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)