Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Rechte der Ortsbeiräte bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen wahren - § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 der…

Vollständigen Titel anzeigen

Rechte der Ortsbeiräte bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen wahren - § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) beachten

Vorlagentyp: OA
3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anregung vom 19.03.2010, OA 1091 entstanden aus Vorlage: OF 348/12 vom 17.03.2010

Betreff: Rechte der Ortsbeiräte bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen wahren - § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) beachten Vorgang: M 38/10 In der Vergangenheit ist es wiederholt vorgekommen, dass der Magistrat Vorlagen zur Benennung von Straßen und anderen kommunalen Infrastruktureinrichtungen in den Geschäftsgang gegeben, d. h. der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet und dann dem betroffenen Ortsbeirat zu Beschlussfassung vorgelegt hat, ohne letzteren zuvor über die anstehende Benennung in Kenntnis zu setzen. Damit hat der Magistrat die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR missachtet. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR der betroffene Ortsbeirat frühzeitig darüber informiert wird, dass eine Neubenennung ansteht oder eine Umbenennung notwendig ist. Hernach ist dem Ortsbeirat ausreichend Zeit einzuräumen, um einen eigenen Namensvorschlag auszuarbeiten und zu beschließen. Die derzeitige Praxis, wonach die betreffenden Ortsbeiräte erst durch einen Vortrag des Magistrats von der anstehenden Benennung erfahren, ist umgehend aufzugeben. Auf den letzen derartigen Magistratsvortrag, die Vorlage M 38 vom 01.03.2010, wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 24.03.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2010MM 38Benennung einer Straße und einer Parkanlage im Ortsbezirk 12 (Kalbach/Riedberg)Magistratsvortrag
  2. 17. März 2010OFOF 348/12Rechte der Ortbeiräte bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen wahren - § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) beachtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 19. März 2010Sie sind hier
    OAOA 1091Rechte der Ortsbeiräte bei der Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen wahren - § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) beachten
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 19.04.2010
TO I, TOP 58
Angenommen
Der Vorlage OA 1091 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARLStv. HoltzStv. Schenk
Sonstige:
FAG (vereinfachtes Verfahren)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) REP, NPD, ÖkoLinX-ARL, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 29.04.2010
TO II, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage OA 1091 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARLStv. HoltzStv. Schenk
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD, ÖkoLinX-ARL, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen