Per Bebauungsplan geförderten Wohnraum in der Frankenallee sichern - auch auf privatem Grundstück
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der Frankenallee sichern - auch auf privatem Grundstück Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt einen Bebauungsplan im Gebiet zwischen Idsteiner Straße, Schwalbacher Straße, Frankenallee und Hufnagelstraße zu erarbeiten, der bei einer Neubebauung nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB die Schaffung von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnraum vorschreibt. Begründung: Es wurden Planungen des Investors Project Immobilien bekannt, nach denen auf dem Grundstück Frankenallee 96-102 Eigentumswohnungen gebaut werden sollen. Geförderter Wohnraum ist in den Planungen nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein Grundstück im Besitz des Investors, weshalb die Stadt ohne Neuaufstellung eines entsprechenden bindenden Bebauungsplans keine Vorgaben zur Art der Bebauung geben kann. Um dem Anspruch 30 Prozent Wohnungsneubau im geförderten Bereich unabhängig vom Bauträger gerecht zu werden, wird ein entsprechender Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt. Bestehende Gebäude sind aus rechtlichen Gründen von dieser Maßnahme ausgenommen. Bisher sind in dem Gebiet zwischen Frankenallee im Süden, Schwalbacher Straße im Westen, Idsteiner Straße im Norden und Hufnagelstraße im Osten Teile der Fluchtlinienpläne F519 und F427 von 1904 gültig. Teile des Gebietes sind gar nicht überplant und in Teilen ist der Bebauungsplan SW 2a Nr. 1 Günderrodestraße aus dem Jahr 1970 gültig. Der Magistrat kann mit einer Neuaufstellung die alten Planwerke vereinheitlichen und nach aktuellen Maßgaben neu erstellen, unter anderem mit Regelungen zu Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaikmaßgaben. In Anbetracht der Nähe zum Europaviertel, wo in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich (extrem) hochpreisiger Wohnraum geschaffen wurde, ist eine Festsetzung von mehr als 30 Prozent gefördertem Wohnraum für dieses und weitere Gebiete dringend zu erwägen. Bei dieser Erwägung muss dringend die steigende Zahl an Menschen berücksichtigt werden, die für Sozialwohnungen registriert sind und momentan in Notunterkünften untergebracht werden müssen.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2019, NR 989
Betreff: Per Bebauungsplan geförderten Wohnraum in der Frankenallee sichern - auch auf privatem Grundstück Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt einen Bebauungsplan im Gebiet zwischen Idsteiner Straße, Schwalbacher Straße, Frankenallee und Hufnagelstraße zu erarbeiten, der bei einer Neubebauung nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB die Schaffung von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnraum vorschreibt.
Begründung: Es wurden Planungen des Investors Project Immobilien bekannt, nach denen auf dem Grundstück Frankenallee 96-102 Eigentumswohnungen gebaut werden sollen. Geförderter Wohnraum ist in den Planungen nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein Grundstück im Besitz des Investors, weshalb die Stadt ohne Neuaufstellung eines entsprechenden bindenden Bebauungsplans keine Vorgaben zur Art der Bebauung geben kann. Um dem Anspruch 30 Prozent Wohnungsneubau im geförderten Bereich unabhängig vom Bauträger gerecht zu werden, wird ein entsprechender Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt. Bestehende Gebäude sind aus rechtlichen Gründen von dieser Maßnahme ausgenommen. Bisher sind in dem Gebiet zwischen Frankenallee im Süden, Schwalbacher Straße im Westen, Idsteiner Straße im Norden und Hufnagelstraße im Osten Teile der Fluchtlinienpläne F519 und F427 von 1904 gültig. Teile des Gebietes sind gar nicht überplant und in Teilen ist der Bebauungsplan SW 2a Nr. 1 Günderrodestraße aus dem Jahr 1970 gültig. Der Magistrat kann mit einer Neuaufstellung die alten Planwerke vereinheitlichen und nach aktuellen Maßgaben neu erstellen, unter anderem mit Regelungen zu Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaikmaßgaben. In Anbetracht der Nähe zum Europaviertel, wo in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich (extrem) hochpreisiger Wohnraum geschaffen wurde, ist eine Festsetzung von mehr als 30 Prozent gefördertem Wohnraum für dieses und weitere Gebiete dringend zu erwägen. Bei dieser Erwägung muss dringend die steigende Zahl an Menschen berücksichtigt werden, die für Sozialwohnungen registriert sind und momentan in Notunterkünften untergebracht werden müssen. Bericht des Magistrats vom 19.06.2020, B 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.10.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019Sie sind hierNRNR 989Per Bebauungsplan geförderten Wohnraum in der Frankenallee sichern - auch auf privatem GrundstückSTVV-Antrag · LINKE.
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 278Per Bebauungsplan geförderten Wohnraum in der Frankenallee sichern auch auf privatem GrundstückMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und U.B. gegen CDU, FDP und Die PARTEI (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bebauungsplan statt 30 Prozent geförderten Wohnraum 80 Prozent sozialen Wohnungsbau und 20 Prozent Förderung für gemeinschaftliche Bauprojekte vorschreibt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bebauungsplan statt 30 Prozent geförderten Wohnraum 80 Prozent sozialen Wohnungsbau und 20 Prozent Förderung für gemeinschaftliche Bauprojekte vorschreibt)