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Keine Reparatur, sondern eine neue und gerechtere Straßenreinigungssatzung!

Vorlagentyp: NRFREIE_WÄHLER
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

gerechtere Straßenreinigungssatzung! Die Stadtverordneten mögen beschließen:

  1. Die Vorlage M 112 des Magistrats wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat legt bis zum 31.12.2014 eine vollständig überarbeitete neue Satzung für die Straßenreinigung vor, die folgende Elemente beachtet und enthält: - Für die künftige Regelung gilt als neuer Problemlösungsansatz "Stadtreinigung" statt Straßenreinigung. Im Grundsatz ist also zu fordern, dass alle Frankfurter Bürger und Nutznießer für die Sauberhaltung der Straßen bezahlen müssen. - Die neue Satzung muss aus Gründen der Gleichheit und Gerechtigkeit frei sein von Bestimmungen, die bislang zu drastisch erhöhten Abgaben geführt haben, nur weil Grundstücke eine bestimmte Lage im Frankfurter Straßennetz einnehmen. - Folgende Kriterien sind bei der Ausarbeitung der neuen Satzung und bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen: Eigentumsstrukturen, Eigennutzungen, Miet- und Pachtstrukturen. Aufwand des Reinigungsbedarfs in der Innenstadt bzw. innenstadtnahen Bereichen einerseits sowie in Außenbereichen mit städtischer bzw. ländlicher Prägung. Arbeitsplatzdichte und Pendlerzahlen, industrielle bzw. landwirtschaftliche und kleingärtnerische Nutzungen. Unterschiede der Bevölkerungsstruktur in den Stadtregionen. Konditionen, Vertragsdauer und Konsequenzen geltender Verträge mit Reinigungsdienstleistern. - Die Neuregelung der Straßenreinigung, insbesondere deren finanzielle Konsequenzen für die Stadt wie für die jeweiligen betroffenen Gebühren- bzw. Abgabepflichtigen, muss verständlich, rechtssicher und nachvollziehbar sein. - Stadtreinigung soll auch das allgemeine öffentliche Grün einschließen. Begründung: Die Vorlage M 112 des Magistrats ist ein weiterer Reparaturversuch an einer Satzung, die vor einigen Jahren von allen Fraktionen für unzureichend und ungerecht befunden wurde. Das Scheitern der noch fehlerhafteren neuen Satzung im Jahr 2005 führte in der damaligen Panik des Magistrats und der Mehrheit der Stadtverordneten zur Wiedereinsetzung der alten, derzeit noch immer gültigen Satzung. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt der Entscheid des VGH Kassel, verkündet am
  3. Dezember 2013, haben die Legitimation der aus der Satzung resultierenden Gebührensätze so sehr erschüttert, dass der Magistrat das mehr als fragwürdige Schnellverfahren zur Verabschiedung der M 112 damit begründet, ohne Zustimmung der Stadtverordneten "können die Einnahmen aus der Festsetzung der Straßenreinigungsabgabe nicht eingezogen werden ..." Der Magistrat gesteht damit offen die Unbrauchbarkeit und Rechtswidrigkeit der bestehenden Satzung ein. Die in der M 112 formulierten Veränderungen sind der weitere Reparaturversuch an einer Satzung, die völlig neu überdacht und gestaltet werden muss. Der einzige Grund, warum das nicht geschieht, ist die Angst der Römer-Mehrheit davor, noch einmal ein so desaströses Scheitern wie 2005 zu erleben. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber das Anrecht darauf, dass ihre aus der Satzung resultierenden Gebührenzahlungen auf einer möglichst gerechten Lastenverteilung fußen. Dieses Anrecht kann nur mit einer neuen, vollständig überarbeiteten und die oben aufgeführten Elemente beinhaltenden Satzung realisiert werden.

Inhalt

Antrag vom 22.07.2014, NR 980

Betreff: Keine Reparatur, sondern eine neue und gerechtere Straßenreinigungssatzung! Die Stadtverordneten mögen beschließen:

  1. Die Vorlage M 112 des Magistrats wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat legt bis zum 31.12.2014 eine vollständig überarbeitete neue Satzung für die Straßenreinigung vor, die folgende Elemente beachtet und enthält: - Für die künftige Regelung gilt als neuer Problemlösungsansatz "Stadtreinigung" statt Straßenreinigung. Im Grundsatz ist also zu fordern, dass alle Frankfurter Bürger und Nutznießer für die Sauberhaltung der Straßen bezahlen müssen. - Die neue Satzung muss aus Gründen der Gleichheit und Gerechtigkeit frei sein von Bestimmungen, die bislang zu drastisch erhöhten Abgaben geführt haben, nur weil Grundstücke eine bestimmte Lage im Frankfurter Straßennetz einnehmen. - Folgende Kriterien sind bei der Ausarbeitung der neuen Satzung und bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen: Eigentumsstrukturen, Eigennutzungen, Miet- und Pachtstrukturen. Aufwand des Reinigungsbedarfs in der Innenstadt bzw. innenstadtnahen Bereichen einerseits sowie in Außenbereichen mit städtischer bzw. ländlicher Prägung. Arbeitsplatzdichte und Pendlerzahlen, industrielle bzw. landwirtschaftliche und kleingärtnerische Nutzungen. Unterschiede der Bevölkerungsstruktur in den Stadtregionen. Konditionen, Vertragsdauer und Konsequenzen geltender Verträge mit Reinigungsdienstleistern. - Die Neuregelung der Straßenreinigung, insbesondere deren finanzielle Konsequenzen für die Stadt wie für die jeweiligen betroffenen Gebühren- bzw. Abgabepflichtigen, muss verständlich, rechtssicher und nachvollziehbar sein. - Stadtreinigung soll auch das allgemeine öffentliche Grün einschließen. Begründung: Die Vorlage M 112 des Magistrats ist ein weiterer Reparaturversuch an einer Satzung, die vor einigen Jahren von allen Fraktionen für unzureichend und ungerecht befunden wurde. Das Scheitern der noch fehlerhafteren neuen Satzung im Jahr 2005 führte in der damaligen Panik des Magistrats und der Mehrheit der Stadtverordneten zur Wiedereinsetzung der alten, derzeit noch immer gültigen Satzung. Mehrere Gerichtsurteile, zuletzt der Entscheid des VGH Kassel, verkündet am
  3. Dezember 2013, haben die Legitimation der aus der Satzung resultierenden Gebührensätze so sehr erschüttert, dass der Magistrat das mehr als fragwürdige Schnellverfahren zur Verabschiedung der M 112 damit begründet, ohne Zustimmung der Stadtverordneten "können die Einnahmen aus der Festsetzung der Straßenreinigungsabgabe nicht eingezogen werden ..." Der Magistrat gesteht damit offen die Unbrauchbarkeit und Rechtswidrigkeit der bestehenden Satzung ein. Die in der M 112 formulierten Veränderungen sind der weitere Reparaturversuch an einer Satzung, die völlig neu überdacht und gestaltet werden muss. Der einzige Grund, warum das nicht geschieht, ist die Angst der Römer-Mehrheit davor, noch einmal ein so desaströses Scheitern wie 2005 zu erleben. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber das Anrecht darauf, dass ihre aus der Satzung resultierenden Gebührenzahlungen auf einer möglichst gerechten Lastenverteilung fußen. Dieses Anrecht kann nur mit einer neuen, vollständig überarbeiteten und die oben aufgeführten Elemente beinhaltenden Satzung realisiert werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 112 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.07.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juli 2014MM 1128. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 22. Juli 2014Sie sind hier
    NRNR 980Keine Reparatur, sondern eine neue und gerechtere Straßenreinigungssatzung!
    STVV-Antrag · FREIE_WÄHLER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 22.07.2014
TO I, TOP 30
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 980 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 977 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 980 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf Piraten
Ablehnung:
Freie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 112 = Ablehnung, NR 977 und NR 980 = Annahme) REP (M 112 und NR 977 = Ablehnung, NR 980 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 24.07.2014
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 980 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 112 auf Antrag der FREIE WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann fehlt Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Ja Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling Ja Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordneter Dr. Gärtner fehlt Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch fehlt Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Ja Stadtverordneter Heuser fehlt Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef fehlt Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Knudt Ja Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Ja Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Ja Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich fehlt Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse fehlt Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordneter Arnold Weber Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Ja Stadtverordnete Weil-Döpel Ja Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Ja 2. Die Vorlage NR 977 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 980 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf Piraten
Ablehnung:
Freie WählerRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und REP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme)

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