Nachpflanzungen von städtischen Bäumen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Bäumen In der aktuellen Vorlage OM 4919 bittet der Ortsbeirat 12 um eine offenbar längst fällige Nachpflanzung mehrerer Bäume in der Elly-Heuss-Knapp-Straße, die gefällt bzw. "entfernt" werden mussten. Vorausgegangen war dem die starke Beschädigung der Bäume durch ein Fahrmanöver eines Baustellen-Lkws. Die Hintergründe für die Verzögerung der Nachpflanzung sollten beleuchtet werden, ebenso die schon entstandenen und noch entstehenden Kosten der Maßnahme. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wie zukünftig der Verlust gesunder Stadtbäume beziffert werden kann und ob dieser in die Kosten von Wiederanpflanzungen einfließen soll. Das betrifft Fälle, in denen durch Unachtsamkeit, mangelnde Planung von Baumaßnahmen etc. gesunde Bäume im öffentlichen Raum fahrlässig geopfert werden. Zwar muss der Verursacher (nach meiner aktuellen Kenntnis) die Bäume ersetzen, der Begriff "Ersatzpflanzung" trügt jedoch, handelt es sich in den meisten Fällen nämlich nicht um einen tatsächlichen Ersatz des ökologischen oder stadtbildnerischen Wertes eines Baumes, sondern um eine Neuanpflanzung mit neuen Anforderungen (zunächst erhöhter Pflegebedarf) und kleinklimatischen Bedingungen und Folgen. Ein junger Baum spendet kaum Schatten, produziert weniger Sauerstoff, bindet weniger Wasser im Boden, bietet noch keine Nistmöglichkeiten für Tiere. Dieser Verlust für die Stadtökologie sollte einen Wert darstellen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, 1. um wie viele Bäume, die laut OM 4919 entfernt werden mussten, es sich handelt, 2. welcher Art und wie alt diese Bäume waren, 3. ob und wie viele weitere Bäume beschädigt wurden, die nicht gefällt werden mussten, 4. ob der Verursacher der Baumschäden (Firma des Lkw-Fahrers) für die Folgen aus der Beschädigung aufkommen wird oder ob dies noch ungeklärt ist, 5. ob die ungeklärte Situation der Hintergrund der Verzögerung ist, 6. falls der Versicherer der Firma aufkommt: wo zum einen die sonstigen Gründe für die Verzögerung liegen, 7. zum anderen, für welche Kosten aus den Folgen der Beschädigung konkret der Versicherer aufkommt, 8. welche Kosten dadurch nicht abgedeckt werden, 9. ob es Fälle gibt oder gab, in denen Verursacher von Baumverlusten keinen Ersatz leisten mussten, 10. ob der Magistrat die Ansicht teilt, dass der Verlust eines alten, großen Baumes einen ökologischen Verlust - im Vergleich zu einem jungen, neugepflanzten Baum - darstellt, 11. wie dieser Verlust beziffert und in die Kosten einer Neupflanzung integriert werden kann, 12. welche Alternativen, z. B. das Verpflanzen deutlich älterer Bäume oder einer größeren Anzahl, sonst denkbar sind.
Inhalt
Antrag vom 16.09.2019, NR 968
Betreff: Nachpflanzungen von städtischen Bäumen In der aktuellen Vorlage OM 4919 bittet der Ortsbeirat 12 um eine offenbar längst fällige Nachpflanzung mehrerer Bäume in der Elly-Heuss-Knapp-Straße, die gefällt bzw. "entfernt" werden mussten. Vorausgegangen war dem die starke Beschädigung der Bäume durch ein Fahrmanöver eines Baustellen-Lkws. Die Hintergründe für die Verzögerung der Nachpflanzung sollten beleuchtet werden, ebenso die schon entstandenen und noch entstehenden Kosten der Maßnahme. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wie zukünftig der Verlust gesunder Stadtbäume beziffert werden kann und ob dieser in die Kosten von Wiederanpflanzungen einfließen soll. Das betrifft Fälle, in denen durch Unachtsamkeit, mangelnde Planung von Baumaßnahmen etc. gesunde Bäume im öffentlichen Raum fahrlässig geopfert werden. Zwar muss der Verursacher (nach meiner aktuellen Kenntnis) die Bäume ersetzen, der Begriff "Ersatzpflanzung" trügt jedoch, handelt es sich in den meisten Fällen nämlich nicht um einen tatsächlichen Ersatz des ökologischen oder stadtbildnerischen Wertes eines Baumes, sondern um eine Neuanpflanzung mit neuen Anforderungen (zunächst erhöhter Pflegebedarf) und kleinklimatischen Bedingungen und Folgen. Ein junger Baum spendet kaum Schatten, produziert weniger Sauerstoff, bindet weniger Wasser im Boden, bietet noch keine Nistmöglichkeiten für Tiere. Dieser Verlust für die Stadtökologie sollte einen Wert darstellen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, 1. um wie viele Bäume, die laut OM 4919 entfernt werden mussten, es sich handelt, 2. welcher Art und wie alt diese Bäume waren, 3. ob und wie viele weitere Bäume beschädigt wurden, die nicht gefällt werden mussten, 4. ob der Verursacher der Baumschäden (Firma des Lkw-Fahrers) für die Folgen aus der Beschädigung aufkommen wird oder ob dies noch ungeklärt ist, 5. ob die ungeklärte Situation der Hintergrund der Verzögerung ist, 6. falls der Versicherer der Firma aufkommt: wo zum einen die sonstigen Gründe für die Verzögerung liegen, 7. zum anderen, für welche Kosten aus den Folgen der Beschädigung konkret der Versicherer aufkommt, 8. welche Kosten dadurch nicht abgedeckt werden, 9. ob es Fälle gibt oder gab, in denen Verursacher von Baumverlusten keinen Ersatz leisten mussten, 10. ob der Magistrat die Ansicht teilt, dass der Verlust eines alten, großen Baumes einen ökologischen Verlust - im Vergleich zu einem jungen, neugepflanzten Baum - darstellt, 11. wie dieser Verlust beziffert und in die Kosten einer Neupflanzung integriert werden kann, 12. welche Alternativen, z. B. das Verpflanzen deutlich älterer Bäume oder einer größeren Anzahl, sonst denkbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2019Sie sind hierNRNR 968Nachpflanzungen von städtischen BäumenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 88Nachpflanzung von städtischen BäumenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)