Nachpflanzung von städtischen Bäumen
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Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Notwendigkeit der Nachpflanzung von städtischen Bäumen, nachdem 22 Jungbäume aufgrund einer Bakterienerkrankung entfernt werden mussten. Die Verzögerung der Nachpflanzung ist auf die hohen Temperaturen im Hitzejahr 2018 zurückzuführen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBericht
Zu den einzelnen Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
- In der Elly-Heuss-Knapp-Straße mussten 22 Jungbäume entfernt werden. Bei sämtlichen Bäumen wurde eine Bakterienerkrankung (Pseudomonas syringae pv. aesculi) festgestellt. Dieser Befall zog die Bäume sehr in Mitleidenschaft. Das Wachstum der Bäume stagnierte und Teile sind abgestorben. Durch Nekrosen im Stammbereich sind Sekundärparasiten wie holzzersetzende Pilze aufgetreten. Dadurch wurde die Standsicherheit der Bäume gefährdet. Es handelte sich nicht um Unfallschäden durch LKW. Von einem Schaden durch Dritte ist nichts bekannt. Es gab zwar einen Kronenausbruch, dieser war jedoch auf die Erkrankung zurückzuführen.
- Es handelte sich um Scharlachkastanien (Aesculus carnea "Briotii"). Diese waren zum Zeitpunkt des Fällens 9 Jahre alt. 3. siehe Punkt 1
- Verursacher von Baumschäden werden grundsätzlich - soweit bekannt - zum Schadenersatz herangezogen. Hierzu werden Baumwertberechnungen nach der gerichtlich anerkannten Methode Koch durchgeführt.
- Der Grund für die verzögerte Nachpflanzung war das Hitzejahr
- Aufgrund hoher Temperaturen wurden die Nachpflanzungen verschoben. 6. siehe Punkt 5
- Wie unter Punkt 4 erwähnt, werden im Bedarfsfall die Kosten für einen Schaden nach einer anerkannten Berechnungsmethode des einzelnen Baumes zuzüglich des personellen und sachlichen Kostenaufwandes ermittelt. 8. siehe Punkt 7
- Sofern der Verursacher festgestellt werden kann, wird dieser auch zum Schadenersatz herangezogen.
- Der Magistrat teilt grundsätzlich die Ansicht, dass die Beseitigung eines alten, großen Baumes einen Verlust darstellt. Ein junger Baum benötigt Jahre, um die gleiche Wirkung zu erreichen. 11. siehe Punkt 4 Andere gerichtlich anerkannte Methoden gibt es zurzeit nicht.
- Zu den Möglichkeiten des Verpflanzens älterer Bäume verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 405 vom 21.12.2018 "Bäume wenn möglich umpflanzen statt fällen".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2019NRNR 968Nachpflanzungen von städtischen BäumenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 88Nachpflanzung von städtischen BäumenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme