Sozialbindungen sichern
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 126/2019 wird wie folgt geändert:
- Unter C. Lösung wird der Satz "Ziel muss es sein, rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr wieder zu sichern." Geändert in "Ziel ist es, alle auslaufenden Bindungen zu sichern."
- Sofern die Verfügungsberechtigten über die Wohnungen öffentliche Wohnungsgesellschaften sind, wird eine Verlängerung der Mietpreisbindung ohne Gegenleistung beschlossen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten bis auf Weiteres.
- Analog zu 1. wird unter D. Kosten die Zielvorgabe auf 100 % erhöht. Die Haushaltsmittel werden, sofern nötig, aufgestockt. Begründung: In Anbetracht von 23.174 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Doch der Trend geht in die andere Richtung: die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren, weil die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen zeitlich befristet sind und auslaufen. Im vergangenen Jahr sind die Bindungen von 721 Wohnungen ausgelaufen. In den kommenden drei Jahren bis 2022 sollen weitere 4.900 Wohnungen aus der Bindung fallen. Dieser Schwund ist dramatisch. Dem muss entgegengehalten werden, um es Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, in Frankfurt leben zu bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen möglichst die Bindungen von allen 4.900 Sozialwohnungen gesichert werden und es müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken. Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten gleichermaßen, ist es sinnvoll die bestehenden Sozialwohnungen mietpreisgebunden zu erhalten statt mehr Wohnungen als nötig flächenintensiv neu zu bauen. Öffentliche Wohnungsunternehmen wie die Nassauische Heimstätte, die ABG und die GWH mit ihren Wohnungsbeständen von insgesamt etwa 80.000 Wohnungen - also mehr als einem Fünftel aller Wohnungen in Frankfurt - können dabei einen großen Unterschied machen. Diese Wohnungsunternehmen haben etwa 16.000 Sozialwohnungen in ihrem Bestand (Stand: 31.12.2016). Für diese können die Bindungen verlängert werden. Damit würden die Gesellschaften ihrem Gesellschaftszweck nachkommen, nämlich "eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung" (§2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags mit der NH und der ABG, Hervorhebung DIE LINKE. im Römer). Zudem kann mit Genossenschaften, die oftmals gemeinnützig ausgerichtet sind, über eine Verlängerung der Mietpreisbindung verhandelt werden. Damit sollen private Eigentümer*innen nicht aus der Pflicht entlassen werden, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 12.09.2019, NR 966
Betreff: Sozialbindungen sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 126/2019 wird wie folgt geändert:
- Unter C. Lösung wird der Satz "Ziel muss es sein, rund die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr wieder zu sichern." Geändert in "Ziel ist es, alle auslaufenden Bindungen zu sichern."
- Sofern die Verfügungsberechtigten über die Wohnungen öffentliche Wohnungsgesellschaften sind, wird eine Verlängerung der Mietpreisbindung ohne Gegenleistung beschlossen. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten bis auf Weiteres.
- Analog zu 1. wird unter D. Kosten die Zielvorgabe auf 100 % erhöht. Die Haushaltsmittel werden, sofern nötig, aufgestockt. Begründung: In Anbetracht von 23.174 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen. Doch der Trend geht in die andere Richtung: die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren, weil die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen zeitlich befristet sind und auslaufen. Im vergangenen Jahr sind die Bindungen von 721 Wohnungen ausgelaufen. In den kommenden drei Jahren bis 2022 sollen weitere 4.900 Wohnungen aus der Bindung fallen. Dieser Schwund ist dramatisch. Dem muss entgegengehalten werden, um es Menschen mit geringen Einkommen zu ermöglichen, in Frankfurt leben zu bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen möglichst die Bindungen von allen 4.900 Sozialwohnungen gesichert werden und es müssen zusätzliche Sozialwohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken. Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten gleichermaßen, ist es sinnvoll die bestehenden Sozialwohnungen mietpreisgebunden zu erhalten statt mehr Wohnungen als nötig flächenintensiv neu zu bauen. Öffentliche Wohnungsunternehmen wie die Nassauische Heimstätte, die ABG und die GWH mit ihren Wohnungsbeständen von insgesamt etwa 80.000 Wohnungen - also mehr als einem Fünftel aller Wohnungen in Frankfurt - können dabei einen großen Unterschied machen. Diese Wohnungsunternehmen haben etwa 16.000 Sozialwohnungen in ihrem Bestand (Stand: 31.12.2016). Für diese können die Bindungen verlängert werden. Damit würden die Gesellschaften ihrem Gesellschaftszweck nachkommen, nämlich "eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung" (§2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags mit der NH und der ABG, Hervorhebung DIE LINKE. im Römer). Zudem kann mit Genossenschaften, die oftmals gemeinnützig ausgerichtet sind, über eine Verlängerung der Mietpreisbindung verhandelt werden. Damit sollen private Eigentümer*innen nicht aus der Pflicht entlassen werden, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
- 12. September 2019Sie sind hierNRNR 966Sozialbindungen sichernSTVV-Antrag · LINKE.
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 95Sozialbindungen sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 966); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung der Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 126 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 966) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung der Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)