Sozialbindungen sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant Gespräche mit Verfügungsberechtigten, deren Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, um die Kooperationsbereitschaft zu fördern. Ziel ist es, den weiteren Wegfall von Mietpreis- und Belegungsbindungen durch Fördermöglichkeiten zu verhindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBericht
Der Magistrat wird, ungeachtet der Zielvorgabe im beschlossenen Magistratsvortrag M 126, selbstverständlich mit allen betroffenen Verfügungsberechtigten Gespräche führen, deren Wohnungen zukünftig aus der Bindung fallen. Da die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach den "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" auf freiwilliger Basis geschieht, ist der Magistrat auf die Kooperationsbereitschaft der Verfügungsberechtigten angewiesen. Bei der Mehrzahl der in den nächsten Jahren endenden Bindungen handelt es sich um freiwillige vorzeitige Tilgungen der öffentlichen Darlehen, die gem. § 19 Abs. 1 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) nur noch einer 5-jährigen Nachwirkungsfrist unterliegen. Die Verfügungsberechtigten haben damit in der Regel bereits ihren Willen bekundet, die Sozialbindung der betroffenen Wohnungen zu beenden. Entsprechende Verhandlungen und Angebote, die Bindungen zu verlängern, stoßen hierbei oftmals auf eine eher ablehnende Haltung der Verfügungsberechtigten. Der Magistrat hat allerdings mit der vorgenannten Richtlinie und der zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019, § 4656 (M125/19) angepassten "Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten geschaffen, um dem weiteren Wegfall von Mietpreis- und Belegungsbindungen entgegenwirken zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2019MM 126Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungenMagistratsvortrag
- 12. September 2019NRNR 966Sozialbindungen sichernSTVV-Antrag · LINKE.
- 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 95Sozialbindungen sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)