Musikpädagogische Angebote in Frankfurt
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Angebote in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen auch künftig ein möglichst umfassendes musikpädagogisches Angebot in der Fläche sichergestellt werden kann. Hierzu bitten wir folgende Fragen zu beantworten und zu analysieren:
- Welche musikpädagogischen Angebote gibt es in Frankfurt am Main?
- Welche dieser Angebote wurden in den letzten Jahren seitens der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften und stadtnaher Vereine ausgebaut bzw. neu geschaffen?
- Wie hoch sind die Aufwendungen der Stadt für musikpädagogische Projekte?
- Wie viele Außenstellen unterhält die Musikschule aktuell?
- Wie werden diese Angebote von der Bevölkerung angenommen?
- Welche Umstrukturierungen auf Grund welcher Parameter unternehmen Magistrat, Vorstand und Geschäftsleitung, um das breitgefächerte Angebot der Musikschule zu erhalten und inhaltlich weiter zu entwickeln?
- Welche Ertragsverbesserungen könnten durch die Einführung eines gestaffelten Gebührenmodells, das der finanziellen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Rechnung trägt, unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands, erreicht werden?" Begründung: Die Musikschule Frankfurt besteht mit Unterbrechung seit über 150 Jahren. Sie stand zunächst für das bürgerliche Bedürfnis, durch musikalische Bildung an unserer ästhetischen Kultur teilzuhaben. Im
- Jahrhundert bezeichnet sie die Erweiterung des Bildungsanspruchs über das sogenannte Bildungsbürgertum hinaus für einen gleichberechtigten und freien Zugang aller Mitglieder der Gesellschaft zur Musik. Die Musikschule Frankfurt wurde nach dem Krieg 1959 zunächst als Jugendmusik-schule in Form eines eingetragenen Vereins neu gegründet, und vor zehn Jahren in Musikschule Frankfurt umbenannt. Zielsetzung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig vom Einkommen und dem jeweiligen sozialen Status, die Teilnahme an kultureller Bildung in Form von qualifiziertem Musikunterricht zu ermöglichen. Hier nimmt insbesondere die musikalische Früherziehung für Kinder im Vorschulalter immer noch einen besonderen Stellenwert ein. Musikalische Erziehung bei Kindern fördert sowohl deren motorische und sprachliche Entwicklung als auch Kreativität und logisches Denken. Damit die Musikschule ein flächendeckendes und pädagogisch erfolgreiches Angebot machen kann, erhält sie von der Stadt Frankfurt (und damit von den Bürgern) einen jährlichen finanziellen Zuschuss. In Anbetracht der Kostensteigerungen durch die Tariferhöhung für die Mitarbeiter der Musikschule stehen sowohl der Magistrat der Stadt Frankfurt als auch der Vorstand sowie die Geschäftsleitung der Musikschule vor der Aufgabe, das Angebot umzustrukturieren, um mit den vorhandenen finanziellen Mitteln auszukommen. Die Herausforderung besteht darin, trotz der Kostenerhöhung, ein der Nachfrage gerecht werdendes Angebot aufrecht zu erhalten und es langfristig zu sichern, ohne dass die hohe Qualität des aktuellen Angebotes leidet.
Inhalt
Antrag vom 09.07.2014, NR 965
Betreff: Musikpädagogische Angebote in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen auch künftig ein möglichst umfassendes musikpädagogisches Angebot in der Fläche sichergestellt werden kann. Hierzu bitten wir folgende Fragen zu beantworten und zu analysieren:
- Welche musikpädagogischen Angebote gibt es in Frankfurt am Main?
- Welche dieser Angebote wurden in den letzten Jahren seitens der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften und stadtnaher Vereine ausgebaut bzw. neu geschaffen?
- Wie hoch sind die Aufwendungen der Stadt für musikpädagogische Projekte?
- Wie viele Außenstellen unterhält die Musikschule aktuell?
- Wie werden diese Angebote von der Bevölkerung angenommen?
- Welche Umstrukturierungen auf Grund welcher Parameter unternehmen Magistrat, Vorstand und Geschäftsleitung, um das breitgefächerte Angebot der Musikschule zu erhalten und inhaltlich weiter zu entwickeln?
- Welche Ertragsverbesserungen könnten durch die Einführung eines gestaffelten Gebührenmodells, das der finanziellen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern Rechnung trägt, unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands, erreicht werden?" Begründung: Die Musikschule Frankfurt besteht mit Unterbrechung seit über 150 Jahren. Sie stand zunächst für das bürgerliche Bedürfnis, durch musikalische Bildung an unserer ästhetischen Kultur teilzuhaben. Im
- Jahrhundert bezeichnet sie die Erweiterung des Bildungsanspruchs über das sogenannte Bildungsbürgertum hinaus für einen gleichberechtigten und freien Zugang aller Mitglieder der Gesellschaft zur Musik. Die Musikschule Frankfurt wurde nach dem Krieg 1959 zunächst als Jugendmusik-schule in Form eines eingetragenen Vereins neu gegründet, und vor zehn Jahren in Musikschule Frankfurt umbenannt. Zielsetzung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig vom Einkommen und dem jeweiligen sozialen Status, die Teilnahme an kultureller Bildung in Form von qualifiziertem Musikunterricht zu ermöglichen. Hier nimmt insbesondere die musikalische Früherziehung für Kinder im Vorschulalter immer noch einen besonderen Stellenwert ein. Musikalische Erziehung bei Kindern fördert sowohl deren motorische und sprachliche Entwicklung als auch Kreativität und logisches Denken. Damit die Musikschule ein flächendeckendes und pädagogisch erfolgreiches Angebot machen kann, erhält sie von der Stadt Frankfurt (und damit von den Bürgern) einen jährlichen finanziellen Zuschuss. In Anbetracht der Kostensteigerungen durch die Tariferhöhung für die Mitarbeiter der Musikschule stehen sowohl der Magistrat der Stadt Frankfurt als auch der Vorstand sowie die Geschäftsleitung der Musikschule vor der Aufgabe, das Angebot umzustrukturieren, um mit den vorhandenen finanziellen Mitteln auszukommen. Die Herausforderung besteht darin, trotz der Kostenerhöhung, ein der Nachfrage gerecht werdendes Angebot aufrecht zu erhalten und es langfristig zu sichern, ohne dass die hohe Qualität des aktuellen Angebotes leidet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juli 2014Sie sind hierNRNR 965Musikpädagogische Angebote in FrankfurtSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 20. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 81Musikpädagogische Angebote in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); SPD und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 933)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 933); SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 933) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 924 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 925 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 965 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 933), LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 925) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 933), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 924) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 924) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 924) zu 4. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 933)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Fristverlängerung einen Monat)