Zukünftiger Standort des Museums für Weltkulturen - Alle Standorte müssen vorurteilsfrei geprüft werden -
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Honsellbrücke — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.07.2026.
- Maßnahmen gegen das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke ergreifen31.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Honsellbrücke per E-MailBegründung
Weltkulturen - Alle Standorte müssen vorurteilsfrei geprüft werden - Nach Presseberichten hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Olaf Cunitz, bemängelt, der Magistrat habe sich "schnell auf das Degussa-Areal als Wunschstandort kapriziert " (!). Es habe offenbar keine ernsthafte und systematische Prüfung verschiedener anderer Standorte stattgefunden, so Cunitz weiter. Jedenfalls sei ihm kein derartiges Standortgutachten bekannt. Das sei nicht optimal. Diesen Worten des Fraktionsvorsitzenden der Grünen ist voll zuzustimmen. Ohne eine derartige systematische Untersuchung wäre eine Standortentscheidung der Stadt jedoch auch ein Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen. Nach § 10 (2) GemHVO des Landes Hessen ist die Stadt verpflichtet, bei Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung "unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung" zu ermitteln. Obwohl sich mehrere interessante Grundstücke in der Diskussion befinden, steht die nach § 10 (2) GemHVO gesetzlich vorgeschriebene vergleichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jedoch bisher aus. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, nach der angeforderten Festlegung des Raumbedarfes eine vergleichende Standortuntersuchung für den Neubau des Museums für Weltkulturen vorzulegen.
- Im Rahmen dieser Untersuchung sind folgende Standorte vergleichend zu bewerten: 2.
- Erweiterungsbau am heutigen Standort; dabei ist auch darzulegen, ob durch alternative Konzepte ein Eingriff in den Baumbestand vermieden werden kann, 2.
- Grundstück an der Oskar-von-Miller-Straße neben der Flößerbrücke, 2.
- Spitze der Hafenmole in Offenbach gemäß Vorschlag der Stadt Offenbach, 2.
- Grundstück am Mainufer zwischen Deutschherrenbrücke und Honsellbrücke. Die Liste kann ggf. um weitere Vorschläge erweitert werden.
- Die Standorte sind nach folgenden Kriterien einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen: Eignung, den erforderlichen Raumbedarf darzustellen, 3.
- Attraktivität des Grundstückes hinsichtlich der Umgebungssituation, 3.
- Kosten für den Grundstückserwerb, soweit notwendig, 3.
- Baukosten, 3.
- Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr, 3.
- Eingriff in Grünflächen, Anzahl der zu fällenden Bäume
- Dem Gesichtspunkt der Stärkung des Museumsufers ist besondere Bedeutung zuzumessen. Bei den Alternativen, die zur Aufgabe des bisherigen Standortes führen, ist eine mögliche kulturelle Folgenutzung der Villen am Schaumainkai aufzuzeigen, um die Attraktivität des Museumsufers zu erhalten.
- Sofern für den Neubau Leasingmodelle in Betracht gezogen werden, werden ausschließlich Varianten geprüft, die einen Übergang von Grundstück und Immobilie in das Eigentum der Stadt nach Ablauf des Leasingzeitraumes beinhalten. Leasingvarianten für verschiedene Grundstücke sind so darzustellen, dass ihre Vergleichbarkeit gegeben ist (z.B. hinsichtlich der Laufzeit).
Inhalt
Antrag vom 10.06.2008, NR 954
Betreff: Zukünftiger Standort des Museums für Weltkulturen - Alle Standorte müssen vorurteilsfrei geprüft werden - Nach Presseberichten hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Olaf Cunitz, bemängelt, der Magistrat habe sich "schnell auf das Degussa-Areal als Wunschstandort kapriziert " (!). Es habe offenbar keine ernsthafte und systematische Prüfung verschiedener anderer Standorte stattgefunden, so Cunitz weiter. Jedenfalls sei ihm kein derartiges Standortgutachten bekannt. Das sei nicht optimal. Diesen Worten des Fraktionsvorsitzenden der Grünen ist voll zuzustimmen. Ohne eine derartige systematische Untersuchung wäre eine Standortentscheidung der Stadt jedoch auch ein Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen. Nach § 10 (2) GemHVO des Landes Hessen ist die Stadt verpflichtet, bei Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung "unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung" zu ermitteln. Obwohl sich mehrere interessante Grundstücke in der Diskussion befinden, steht die nach § 10 (2) GemHVO gesetzlich vorgeschriebene vergleichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung jedoch bisher aus. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, nach der angeforderten Festlegung des Raumbedarfes eine vergleichende Standortuntersuchung für den Neubau des Museums für Weltkulturen vorzulegen.
- Im Rahmen dieser Untersuchung sind folgende Standorte vergleichend zu bewerten: 2.
- Erweiterungsbau am heutigen Standort; dabei ist auch darzulegen, ob durch alternative Konzepte ein Eingriff in den Baumbestand vermieden werden kann, 2.
- Grundstück an der Oskar-von-Miller-Straße neben der Flößerbrücke, 2.
- Spitze der Hafenmole in Offenbach gemäß Vorschlag der Stadt Offenbach, 2.
- Grundstück am Mainufer zwischen Deutschherrenbrücke und Honsellbrücke. Die Liste kann ggf. um weitere Vorschläge erweitert werden.
- Die Standorte sind nach folgenden Kriterien einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen: Eignung, den erforderlichen Raumbedarf darzustellen, 3.
- Attraktivität des Grundstückes hinsichtlich der Umgebungssituation, 3.
- Kosten für den Grundstückserwerb, soweit notwendig, 3.
- Baukosten, 3.
- Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr, 3.
- Eingriff in Grünflächen, Anzahl der zu fällenden Bäume
- Dem Gesichtspunkt der Stärkung des Museumsufers ist besondere Bedeutung zuzumessen. Bei den Alternativen, die zur Aufgabe des bisherigen Standortes führen, ist eine mögliche kulturelle Folgenutzung der Villen am Schaumainkai aufzuzeigen, um die Attraktivität des Museumsufers zu erhalten.
- Sofern für den Neubau Leasingmodelle in Betracht gezogen werden, werden ausschließlich Varianten geprüft, die einen Übergang von Grundstück und Immobilie in das Eigentum der Stadt nach Ablauf des Leasingzeitraumes beinhalten. Leasingvarianten für verschiedene Grundstücke sind so darzustellen, dass ihre Vergleichbarkeit gegeben ist (z.B. hinsichtlich der Laufzeit).Hauptvorlage: Antrag vom 21.04.2008, NR 870
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2008Sie sind hierNRNR 954Zukünftiger Standort des Museums für Weltkulturen - Alle Standorte müssen vorurteilsfrei geprüft werden -STVV-Antrag · SPD
- 19. September 2008BB 595Museum der WeltkulturenMagistratsbericht
- 6. März 2009Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 165Museum der WeltkulturenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 870 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Den Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 954 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 870 und NR 954 = Annahme, NR 953 = Enthaltung) NPD (NR 870 = Annahme, NR 953 = Ablehnung, NR 954 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (NR 870, NR 953 und NR 954 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 870 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 953 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Den Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 954 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 954 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Wolter-Brandecker, Viehl, Volpp, Dr. Hambrock, Vowinckel, Reifschneider-Groß, Dr. von Beckh und Oesterling sowie von Stadtrat Prof. Dr. Semmelroth dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); REP (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP; NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)