Bewirtschaftung Busparkplatz Berliner Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen der mit Etatantrag E 175/19 von der BFF-Fraktion geforderten und nun vom Verkehrsdezernenten geplanten Bewirtschaftung der Parkplätze für Touristenbusse im Stadtgebiet wird der Magistrat damit beauftragt, für die Busparkplätze an der Berliner Straße Gebührensätze in solcher Höhe vorzusehen, die auch tatsächlich regulierende Wirkung haben und gleichfalls dazu geeignet sind, einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung der insbesondere für diesen kritischen Bereich anfallenden Personalkosten einer effektiven Parkraumbewirtschaftung zu leisten. Begründung: Unverständlicherweise lässt der wenig lösungsorientierte Bericht des Magistrat B 238/19 vom 08.07.19 die bereits im April dieses Jahres durch den Verkehrsdezernenten angekündigte Einführung von Parkgebühren für Touristenbusse als mögliches Steuerungsmittel für den Busparkplatz an der Berliner Straße völlig unerwähnt. Aufgrund der mittlerweile erfolgten, wenn auch zunächst auf ein Jahr begrenzten, Sperrung des nördlichen Mainufers für den Kfz-Verkehr ist es zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit auf der Berliner Straße noch mehr als bisher notwendig, einen Rückstau von Reisebussen in den Kreuzungsbereich Kornmarkt sowie das Parken bzw. Halten von Reisebussen in zweiter Reihe zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste wirkungsvoll zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen sind die bisher in der Presse genannten und für Frankfurt vorgesehenen Gebührensätze für Touristenbusse - insbesondere im Vergleich mit anderen europäischen Städten - deutlich zu niedrig angesetzt. Die für den Busparkplatz an der Berliner Straße vorgesehene Gebühr in Höhe von 5,00 EUR für eine Viertelstunde ist im Vergleich zu Paris (99,00 EUR pro Stunde) geradezu lächerlich gering.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2019, NR 935
Betreff: Bewirtschaftung Busparkplatz Berliner Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen der mit Etatantrag E 175/19 von der BFF-Fraktion geforderten und nun vom Verkehrsdezernenten geplanten Bewirtschaftung der Parkplätze für Touristenbusse im Stadtgebiet wird der Magistrat damit beauftragt, für die Busparkplätze an der Berliner Straße Gebührensätze in solcher Höhe vorzusehen, die auch tatsächlich regulierende Wirkung haben und gleichfalls dazu geeignet sind, einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung der insbesondere für diesen kritischen Bereich anfallenden Personalkosten einer effektiven Parkraumbewirtschaftung zu leisten.
Begründung: Unverständlicherweise lässt der wenig lösungsorientierte Bericht des Magistrat B 238/19 vom 08.07.19 die bereits im April dieses Jahres durch den Verkehrsdezernenten angekündigte Einführung von Parkgebühren für Touristenbusse als mögliches Steuerungsmittel für den Busparkplatz an der Berliner Straße völlig unerwähnt. Aufgrund der mittlerweile erfolgten, wenn auch zunächst auf ein Jahr begrenzten, Sperrung des nördlichen Mainufers für den Kfz-Verkehr ist es zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit auf der Berliner Straße noch mehr als bisher notwendig, einen Rückstau von Reisebussen in den Kreuzungsbereich Kornmarkt sowie das Parken bzw. Halten von Reisebussen in zweiter Reihe zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste wirkungsvoll zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen sind die bisher in der Presse genannten und für Frankfurt vorgesehenen Gebührensätze für Touristenbusse - insbesondere im Vergleich mit anderen europäischen Städten - deutlich zu niedrig angesetzt. Die für den Busparkplatz an der Berliner Straße vorgesehene Gebühr in Höhe von 5,00 EUR für eine Viertelstunde ist im Vergleich zu Paris (99,00 EUR pro Stunde) geradezu lächerlich gering.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2019, B 238 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2019BB 238Überwachung des ruhenden Verkehrs an der Berliner StraßeMagistratsbericht
- 15. August 2019Sie sind hierNRNR 935Bewirtschaftung Busparkplatz Berliner StraßeSTVV-Antrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 238 = Kenntnis, NR 935 = Annahme) FRANKFURTER (B 238 = Kenntnis, NR 935 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 238 = Zurückweisung, NR 935 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)