Transparente Förderstrukturen für die Freie Szene
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Freie Szene Die Neufassung der "Richtlinien zur Förderung der Darstellende Künste außerhalb der städtischen Bühnen Frankfurt am Main" wurde unter Mitwirkung der Betroffenen und der Verwaltung entwickelt und allgemein begrüßt. Ziel dieser Richtlinien sollte es auch sein, Entscheidungen für oder gegen eine Förderung öffentlich und transparent zu gestalten. Anderenfalls entstünde immer der Verdacht, Entscheidungen würden nach Sympathie oder Parteibuch getroffen. Dieses Defizit soll mit vorliegendem Antrag behoben werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In Kapitel 2, Absatz 13 (Seite 7) wird der Halbsatz "Der Magistrat berichtet jährlich in schriftlicher Form den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses [...]" wie folgt geändert: "Der Magistrat berichtet jährlich öffentlich in schriftlicher und maschinenlesbarer Form den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses [...]".
- In Kapitel 2.1, Abschnitt A, Vergabeverfahren, Absatz 1 (Seite 11) wird hinter dem Satz "Der jeweilige Beiratsbeschluss dient dem Kulturamt Frankfurt und dem Kulturdezernenten als die für die Förderung zuständigen Stellen des Magistrats als Grundlage für die Entscheidung über die Zuwendung durch einen Bewilligungsbescheid" angefügt: "Das Protokoll der Beiratssitzungen sowie Beiratsbeschlüsse werden zeitnah im Internet veröffentlicht."
- In Kapitel 2.1, Abschnitt A, Kriterien/Schwerpunkte, Absatz 2 (Seite 12) wird aus der Kann- eine Mussbestimmung: "Wird diese Möglichkeit durch die Beiratsmitglieder wahrgenommen, wird nach Absprache eine Veröffentlichung der Schwerpunktsetzung durch die Geschäftsstelle des Theaterbeirates vorgenommen." Analog hierzu ändert sich § 5 (1) der Geschäftsordnung.
- In Kapitel 2.1, Abschnitt C/D, Vergabeverfahren, Absatz 2 (Seite 15) wird hinter dem Satz "Der Theaterbeirat spricht darüber Förderempfehlungen anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus." angefügt: "Diese Förderempfehlungen werden zeitnah veröffentlicht."
- In Kapitel 2.1, Abschnitt C/D, Kriterien/Schwerpunkte, Absatz 7 (Seite 17) wird hinter dem Absatz "Die Anträge auf Förderung müssen digital [...] im zip-Format eingereicht werden." folgender Absatz angefügt: "Die Antragstellenden werden über eine Veröffentlichung informiert."
- In § 4 (6) GO wird an den Satz "Der Kulturdezernent beruft die Beiratsmitglieder für den jeweiligen Turnus und veröffentlicht die Besetzung des Beirates, er kann sie aus wichtigem Grund jederzeit abberufen." angefügt: "Die Berufungen sind zu begründen."
- In § 5 (5) GO wird der letzte Satz wie folgt geändert: "Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst, von den übrigen Beiratsmitgliedern genehmigt und im Internet veröffentlicht."
- In § 5 (6) GO wird im letzten Satz das Wort "positive" gestrichen. Er lautet: "Sämtliche Voten werden zusätzlich von der Geschäftsstelle veröffentlicht."
- In § 5 (7) GO wird eine Veröffentlichungspflicht hinzugefügt. Der Absatz lautet: "Im Rahmen der Einzelproduktionsförderung informiert die Geschäftsstelle die Antragssteller über die Entscheidungen. Die Voten werden von der Geschäftsstelle veröffentlicht."
- In § 7 GO (Befangenheit) wird der Satz angefügt: "Beiratsmitglieder sind verpflichtet, ihre potentiellen Interessenkonflikte oder Befangenheit selbst aufzuzeigen."
- In § 8 GO (Verschwiegenheit) wird der letzte Satz gestrichen, da die Protokolle grundsätzlich veröffentlicht werden sollen.
- In § 11 GO (Änderungen) wird "dem Kulturdezernenten" durch "der Stadtverordnetenversammlung" ersetzt.
- In Kapitel 4, Absatz 1 wird hinzugefügt: "Die Zielvereinbarungen werden zeitnah im Internet veröffentlicht."
Inhalt
Antrag vom 10.06.2014, NR 929
Betreff: Transparente Förderstrukturen für die Freie Szene Die Neufassung der "Richtlinien zur Förderung der Darstellende Künste außerhalb der städtischen Bühnen Frankfurt am Main" wurde unter Mitwirkung der Betroffenen und der Verwaltung entwickelt und allgemein begrüßt. Ziel dieser Richtlinien sollte es auch sein, Entscheidungen für oder gegen eine Förderung öffentlich und transparent zu gestalten. Anderenfalls entstünde immer der Verdacht, Entscheidungen würden nach Sympathie oder Parteibuch getroffen. Dieses Defizit soll mit vorliegendem Antrag behoben werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In Kapitel 2, Absatz 13 (Seite 7) wird der Halbsatz "Der Magistrat berichtet jährlich in schriftlicher Form den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses [...]" wie folgt geändert: "Der Magistrat berichtet jährlich öffentlich in schriftlicher und maschinenlesbarer Form den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses [...]".
- In Kapitel 2.1, Abschnitt A, Vergabeverfahren, Absatz 1 (Seite 11) wird hinter dem Satz "Der jeweilige Beiratsbeschluss dient dem Kulturamt Frankfurt und dem Kulturdezernenten als die für die Förderung zuständigen Stellen des Magistrats als Grundlage für die Entscheidung über die Zuwendung durch einen Bewilligungsbescheid" angefügt: "Das Protokoll der Beiratssitzungen sowie Beiratsbeschlüsse werden zeitnah im Internet veröffentlicht."
- In Kapitel 2.1, Abschnitt A, Kriterien/Schwerpunkte, Absatz 2 (Seite 12) wird aus der Kann- eine Mussbestimmung: "Wird diese Möglichkeit durch die Beiratsmitglieder wahrgenommen, wird nach Absprache eine Veröffentlichung der Schwerpunktsetzung durch die Geschäftsstelle des Theaterbeirates vorgenommen." Analog hierzu ändert sich § 5 (1) der Geschäftsordnung.
- In Kapitel 2.1, Abschnitt C/D, Vergabeverfahren, Absatz 2 (Seite 15) wird hinter dem Satz "Der Theaterbeirat spricht darüber Förderempfehlungen anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus." angefügt: "Diese Förderempfehlungen werden zeitnah veröffentlicht."
- In Kapitel 2.1, Abschnitt C/D, Kriterien/Schwerpunkte, Absatz 7 (Seite 17) wird hinter dem Absatz "Die Anträge auf Förderung müssen digital [...] im zip-Format eingereicht werden." folgender Absatz angefügt: "Die Antragstellenden werden über eine Veröffentlichung informiert."
- In § 4 (6) GO wird an den Satz "Der Kulturdezernent beruft die Beiratsmitglieder für den jeweiligen Turnus und veröffentlicht die Besetzung des Beirates, er kann sie aus wichtigem Grund jederzeit abberufen." angefügt: "Die Berufungen sind zu begründen."
- In § 5 (5) GO wird der letzte Satz wie folgt geändert: "Das Protokoll wird von der Geschäftsstelle verfasst, von den übrigen Beiratsmitgliedern genehmigt und im Internet veröffentlicht."
- In § 5 (6) GO wird im letzten Satz das Wort "positive" gestrichen. Er lautet: "Sämtliche Voten werden zusätzlich von der Geschäftsstelle veröffentlicht."
- In § 5 (7) GO wird eine Veröffentlichungspflicht hinzugefügt. Der Absatz lautet: "Im Rahmen der Einzelproduktionsförderung informiert die Geschäftsstelle die Antragssteller über die Entscheidungen. Die Voten werden von der Geschäftsstelle veröffentlicht."
- In § 7 GO (Befangenheit) wird der Satz angefügt: "Beiratsmitglieder sind verpflichtet, ihre potentiellen Interessenkonflikte oder Befangenheit selbst aufzuzeigen."
- In § 8 GO (Verschwiegenheit) wird der letzte Satz gestrichen, da die Protokolle grundsätzlich veröffentlicht werden sollen.
- In § 11 GO (Änderungen) wird "dem Kulturdezernenten" durch "der Stadtverordnetenversammlung" ersetzt.
- In Kapitel 4, Absatz 1 wird hinzugefügt: "Die Zielvereinbarungen werden zeitnah im Internet veröffentlicht."Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2014, M 66 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 11.06.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2014MM 66Neukonzeption Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 10. Juni 2014Sie sind hierNRNR 929Transparente Förderstrukturen für die Freie SzeneSTVV-Antrag · ELF_Piraten
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 929); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 66 und NR 929 = Ablehnung) ELF Piraten (M 66 = Annahme im Rahmen NR 929, NR 929 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE. und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 929) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (M 66 und NR 929 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 929) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP haben an der Abstimmung über die Vorlagen M 66 und NR 929 nicht teilgenommen.