Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 18 Abs. 3 BSHG
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für den Berichtszeitraum, der das Jahr 2001 umfasst, werden 3.725 neu in die Sozialhilfe gekommene Personen im Erwerbsalter ausgewiesen. Dem Bericht zufolge wurde 2.388 Personen aus dieser Gruppe gar kein Arbeitsplatzangebot unterbreitet, da Arbeitsunfähigkeit gem. § 18 Abs. 3 BSHG vorgelegen habe. Diese Vorschrift überlässt es zu einem großen Teil dem Ermessen des Hilfesuchenden bzw. des hilfegewährenden Sozialhilfeträgers, ob die Situation des Betroffenen die Arbeitsaufnahme zulässt oder nicht. Um ein realistisches Bild zu erhalten, nach welchen Kriterien das Sozialamt Frankfurt die Arbeitsunfähigkeit bei Sozialhilfe beantragenden Personen feststellt, wäre eine transparente Darstellung der gängigen Praxis bei der Bewertung und Überprüfung der persönlichen Situation dieses Personenkreises hilfreich. Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Hilde Krauße Stadtv. Hildegard Burkert Stadtv. Patrick Schenk Stadtv. Walter Seubert Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.03.2004, B 195 Bericht des Magistrats vom 04.08.2003, B 625 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren Wirtschaftsausschuss Frauenausschuss Versandpaket: 12.02.2003 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren am 18.03.2003, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 912 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Prüfung und Berichterstattung) 19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.03.2003, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 912 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) 19. Sitzung des Frauenausschusses am 24.03.2003, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 912 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im ersten Absatz das Wort "Personen" durch die Worte "Frauen und Männer" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Enthaltung) REP (= Annahme) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2003, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 912 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im ersten Absatz das Wort "Personen" durch die Worte "Frauen und Männer" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) PDS (= Annahme mit Änderung) ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2003, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 912 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im ersten Absatz das Wort "Personen" durch die Worte "Frauen und Männer" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und PDS gegen REP (= Annahme ohne Änderung) und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003 Aktenzeichen: 51
Inhalt
Antrag vom 05.02.2003, NR 912
Betreff:
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 18 Abs. 3 BSHG
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, detailliert darüber zu berichten, welche Formen von Arbeitsunfähigkeit bei den im Bericht B 677/02 als nicht in Arbeit vermittelbar eingestuften Personen vorliegen.
Weiter soll dargelegt werden, in wessen Ermessen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im einzelnen liegt, ob von Seiten des Sozialamtes eine Überprüfung vorgenommen wird und ob es sich in den genannten Fällen, die immerhin im Berichtszeitraum zirka 2/3 der neu in die Sozialhilfe gekommenen Personen im Erwerbsalter darstellen, um eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit handelt oder ob zum Beispiel Teilzeit-Arbeit möglich wäre.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen darzustellen, die geeignet sind, die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen, und zu erläutern, in welchem Umfang und mit welchem Erfolg diese Maßnahmen umgesetzt werden und, falls dies nicht geschieht oder der Erfolg zu wünschen übrig lässt, welche Gründe es dafür gibt.
Begründung:
Für den Berichtszeitraum, der das Jahr 2001 umfasst, werden 3.725 neu in die Sozialhilfe gekommene Personen im Erwerbsalter ausgewiesen. Dem Bericht zufolge wurde 2.388 Personen aus dieser Gruppe gar kein Arbeitsplatzangebot unterbreitet, da Arbeitsunfähigkeit gem. § 18 Abs. 3 BSHG vorgelegen habe. Diese Vorschrift
überlässt es zu einem großen Teil dem Ermessen des Hilfesuchenden bzw. des hilfegewährenden Sozialhilfeträgers, ob die Situation des Betroffenen die Arbeitsaufnahme zulässt oder nicht.
Um ein realistisches Bild zu erhalten, nach welchen Kriterien das Sozialamt Frankfurt die Arbeitsunfähigkeit bei Sozialhilfe beantragenden Personen feststellt, wäre eine transparente Darstellung der gängigen Praxis bei der Bewertung und Überprüfung der persönlichen Situation dieses Personenkreises hilfreich.
Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Hilde Krauße Stadtv. Hildegard Burkert Stadtv. Patrick Schenk Stadtv. Walter Seubert
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2003Sie sind hierNRNR 912Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 18 Abs. 3 BSHGSTVV-Antrag · CDU
- 4. August 2003BB 625Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 18 Absatz 3 BSHGMagistratsbericht
- 19. März 2004Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 195Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 18 Abs. 3 BSHGMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Enthaltung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) PDS (= Annahme mit Änderung) ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und PDS gegen REP (= Annahme ohne Änderung) und E.L. (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)