Änderung der Neufassung des Frankfurter Programms „Würde im Alter“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Programms "Würde im Alter" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Damit im ambulanten Pflegebereich keine Leistungen oder Projekte gestrichen werden müssen, wird die M 77/19 mit folgender Maßgabe beschlossen:
- In Abschnitt III, § 1, Abs. 2, erster Satz soll der letzte Teil des Satzes, der die Festlegung der Fördersumme für ambulante Projekte in Höhe von 70.000 Euro fest hält, gestrichen werden. Nach der Streichung lautet der Satz: "Der finanzielle Orientierungsrahmen beträgt für die Förderung eines Projekts und/oder einer Einrichtung im Rahmen des Frankfurter Programms "Würde im Alter - Stationär" maximal 70.000,- € pro Einrichtung und/oder Projekt."
- Die Präambel, Abs. 6 soll mit dem Zusatz "die innovativ sind" ergänzt werden. Nach der Ergänzung lautet der Satz: "Die Ausrichtung und der Inhalt der Förderrichtlinie grenzen sich klar und eindeutig von den Leistungen der Sozialbücher XI, XII und V ab und dienen dazu, Maßnahmen zu implementieren, die innovativ sind, die über diese Leistungen hinausgehen und/oder diese sinnvoll ergänzen." Begründung: Der ambulante Pflegebereich hat eine äußerst wichtige Funktion für ältere Menschen in Frankfurt und fungiert oft als Türöffner, um Bürgern weitere Hilfsangebote zu vermitteln. Besonders in Zeiten, in denen Pflegekräfte für stationäre Einrichtungen händeringend gesucht werden und die Gefahr besteht, dass ältere Menschen vereinsamen, ist es dringend notwendig, die ambulanten Hilfsangebote als Stütze der Gesellschaft zu haben. Bestehende ambulante Projekte und Hilfeleistungen, die sich in Frankfurt bewährt haben, müssen erhalten bleiben und vielmehr gestärkt statt geschwächt werden. So wird verhindert, dass Menschen in eine stationäre Pflegeeinrichtung müssen, obwohl sie mit einer ambulanten Unterstützung zu Hause noch wohnen und ihren Alltag bewältigen könnten. Denn auch der Wunsch zu Hause zu bleiben ist ein äußerst wichtiger Punkt, um die Würde im Alter zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 25.06.2019, NR 903
Betreff: Änderung der Neufassung des Frankfurter Programms "Würde im Alter" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Damit im ambulanten Pflegebereich keine Leistungen oder Projekte gestrichen werden müssen, wird die M 77/19 mit folgender Maßgabe beschlossen:
- In Abschnitt III, § 1, Abs. 2, erster Satz soll der letzte Teil des Satzes, der die Festlegung der Fördersumme für ambulante Projekte in Höhe von 70.000 Euro fest hält, gestrichen werden. Nach der Streichung lautet der Satz: "Der finanzielle Orientierungsrahmen beträgt für die Förderung eines Projekts und/oder einer Einrichtung im Rahmen des Frankfurter Programms "Würde im Alter - Stationär" maximal 70.000,- € pro Einrichtung und/oder Projekt."
- Die Präambel, Abs. 6 soll mit dem Zusatz "die innovativ sind" ergänzt werden. Nach der Ergänzung lautet der Satz: "Die Ausrichtung und der Inhalt der Förderrichtlinie grenzen sich klar und eindeutig von den Leistungen der Sozialbücher XI, XII und V ab und dienen dazu, Maßnahmen zu implementieren, die innovativ sind, die über diese Leistungen hinausgehen und/oder diese sinnvoll ergänzen." Begründung: Der ambulante Pflegebereich hat eine äußerst wichtige Funktion für ältere Menschen in Frankfurt und fungiert oft als Türöffner, um Bürgern weitere Hilfsangebote zu vermitteln. Besonders in Zeiten, in denen Pflegekräfte für stationäre Einrichtungen händeringend gesucht werden und die Gefahr besteht, dass ältere Menschen vereinsamen, ist es dringend notwendig, die ambulanten Hilfsangebote als Stütze der Gesellschaft zu haben. Bestehende ambulante Projekte und Hilfeleistungen, die sich in Frankfurt bewährt haben, müssen erhalten bleiben und vielmehr gestärkt statt geschwächt werden. So wird verhindert, dass Menschen in eine stationäre Pflegeeinrichtung müssen, obwohl sie mit einer ambulanten Unterstützung zu Hause noch wohnen und ihren Alltag bewältigen könnten. Denn auch der Wunsch zu Hause zu bleiben ist ein äußerst wichtiger Punkt, um die Würde im Alter zu erhalten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2019MM 77Frankfurter Programm „Würde im Alter“ hier: NeufassungMagistratsvortrag
- 25. Juni 2019Sie sind hierNRNR 903Änderung der Neufassung des Frankfurter Programms „Würde im Alter“STVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Annahme im Rahmen NR 903) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 77 = Annahme im Rahmen NR 903, NR 903 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 903) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)