Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße
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Neues zu Palleskestraße per E-MailBegründung
Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 60/2019 wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Ergänzungen zugestimmt:
- Es werden keine städtischen Grundstücke oder Grundstücke von stadteigenen Gesellschaften an Dritte verkauft.
- Der Wohnraum, der auf dem Gelände entsteht, ist ausschließlich geförderter Wohnraum. Die entsprechenden Mietpreisbindungen sind unbefristet zu gestalten.
- Für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen werden bei entsprechender Nachfrage 20 Prozent der Flächen im Erbbaurecht vergeben. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf Liegenschaften, die vormals durch die städtische Verkehrsgesellschaft VGF als Betriebshof genutzt wurden. Durch einen neuen Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen werden. Um dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung zu tragen, wird auf städtischen Flächen ausschließlich durch die stadteigene Wohnungsgesellschaft und gemeinschaftliche Wohnformen geförderter Wohnraum geschaffen. Die stadteigene Wohnungsgesellschaft verpflichtet sich, auf dieser Fläche ausschließlich geförderte Wohnungen zu bauen und die Mietpreisbindungen für eine unbefristete Zeit zu garantieren. Von einer Kooperation der stadteigenen Wohnungsgesellschaft mit privaten Bauträgern - wie es am Römerhof, am Güterplatz oder im Osten des Europaviertels der Fall ist - wird abgesehen.
Inhalt
Antrag vom 16.05.2019, NR 869
Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 60/2019 wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Ergänzungen zugestimmt:
- Es werden keine städtischen Grundstücke oder Grundstücke von stadteigenen Gesellschaften an Dritte verkauft.
- Der Wohnraum, der auf dem Gelände entsteht, ist ausschließlich geförderter Wohnraum. Die entsprechenden Mietpreisbindungen sind unbefristet zu gestalten.
- Für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen werden bei entsprechender Nachfrage 20 Prozent der Flächen im Erbbaurecht vergeben. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf Liegenschaften, die vormals durch die städtische Verkehrsgesellschaft VGF als Betriebshof genutzt wurden. Durch einen neuen Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen werden. Um dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung zu tragen, wird auf städtischen Flächen ausschließlich durch die stadteigene Wohnungsgesellschaft und gemeinschaftliche Wohnformen geförderter Wohnraum geschaffen. Die stadteigene Wohnungsgesellschaft verpflichtet sich, auf dieser Fläche ausschließlich geförderte Wohnungen zu bauen und die Mietpreisbindungen für eine unbefristete Zeit zu garantieren. Von einer Kooperation der stadteigenen Wohnungsgesellschaft mit privaten Bauträgern - wie es am Römerhof, am Güterplatz oder im Osten des Europaviertels der Fall ist - wird abgesehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2019, M 60 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019MM 60Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 16. Mai 2019Sie sind hierNRNR 869Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich ZuckschwerdtstraßeSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 869) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 869) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)