Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Palleskestraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Palleskestraße per E-Mail

Begründung

Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 60/2019 wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Ergänzungen zugestimmt:

  1. Es werden keine städtischen Grundstücke oder Grundstücke von stadteigenen Gesellschaften an Dritte verkauft.
  2. Der Wohnraum, der auf dem Gelände entsteht, ist ausschließlich geförderter Wohnraum. Die entsprechenden Mietpreisbindungen sind unbefristet zu gestalten.
  3. Für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen werden bei entsprechender Nachfrage 20 Prozent der Flächen im Erbbaurecht vergeben. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf Liegenschaften, die vormals durch die städtische Verkehrsgesellschaft VGF als Betriebshof genutzt wurden. Durch einen neuen Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen werden. Um dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung zu tragen, wird auf städtischen Flächen ausschließlich durch die stadteigene Wohnungsgesellschaft und gemeinschaftliche Wohnformen geförderter Wohnraum geschaffen. Die stadteigene Wohnungsgesellschaft verpflichtet sich, auf dieser Fläche ausschließlich geförderte Wohnungen zu bauen und die Mietpreisbindungen für eine unbefristete Zeit zu garantieren. Von einer Kooperation der stadteigenen Wohnungsgesellschaft mit privaten Bauträgern - wie es am Römerhof, am Güterplatz oder im Osten des Europaviertels der Fall ist - wird abgesehen.

Inhalt

Antrag vom 16.05.2019, NR 869

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 60/2019 wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Ergänzungen zugestimmt:

  1. Es werden keine städtischen Grundstücke oder Grundstücke von stadteigenen Gesellschaften an Dritte verkauft.
  2. Der Wohnraum, der auf dem Gelände entsteht, ist ausschließlich geförderter Wohnraum. Die entsprechenden Mietpreisbindungen sind unbefristet zu gestalten.
  3. Für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen werden bei entsprechender Nachfrage 20 Prozent der Flächen im Erbbaurecht vergeben. Begründung: Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf Liegenschaften, die vormals durch die städtische Verkehrsgesellschaft VGF als Betriebshof genutzt wurden. Durch einen neuen Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen werden. Um dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung zu tragen, wird auf städtischen Flächen ausschließlich durch die stadteigene Wohnungsgesellschaft und gemeinschaftliche Wohnformen geförderter Wohnraum geschaffen. Die stadteigene Wohnungsgesellschaft verpflichtet sich, auf dieser Fläche ausschließlich geförderte Wohnungen zu bauen und die Mietpreisbindungen für eine unbefristete Zeit zu garantieren. Von einer Kooperation der stadteigenen Wohnungsgesellschaft mit privaten Bauträgern - wie es am Römerhof, am Güterplatz oder im Osten des Europaviertels der Fall ist - wird abgesehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2019, M 60 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.05.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2019MM 60Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 16. Mai 2019Sie sind hier
    NRNR 869Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße/westlich Zuckschwerdtstraße
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 21.05.2019
TO I, TOP 30
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 60 wird mit derselben Maßgabe wir zur Vorlage M 167/18 zugestimmt (vgl. § 3475 vom 13.12.2018). 2. Die Vorlage NR 869 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 869) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 23.05.2019
TO I, TOP 18
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 60 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau zu 15 Prozent im ersten Förderweg und zu 25 Prozent im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen. 2. Die Vorlage NR 869 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 869) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen