Genehmigung von Fraport-Bauvorhaben
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf den im Flächennutzungsplan zur "Sondernutzung Flughafen" ausgewiesenen Flächen keine neuen Bauvorhaben mehr zu genehmigen, bei denen eine nicht-flughafenbezogene Nutzung möglich ist. Begründung: Am 13.03.2008 stellte die Fraport AG auf der Immobilienmesse MIPIM in Cannes das "Airport Office Center" vor. Es handelt sich dabei um ein 60 m hohes Bürogebäude mit 45.000 qm Nutzfläche, das bis 2011 fertig gestellt sein wird. Die Präsentation auf der Immobilienmesse sollte weltweit potentielle Nutzer bzw. Mieter ansprechen. Die Fraport AG plant darüber hinaus die Errichtung weiterer 350.000 qm Büroflächen bis 2015 auf Arealen, die sich im Eigentum der Fraport AG befinden. Dabei handelt es sich um Flächen, die sich zwischen der Autobahn und dem Flughafen-Zaun befinden. Die Fraport AG führt hierzu aus, dass sie in Zukunft den weit überwiegenden Anteil ihrer Gewinne aus dem "Non-Aviation-Geschäft" beziehen möchte, d.h. insbesondere aus der Vermarktung ihrer Immobilien. Bei Realisierung dieser Projekte würden im Bereich des Flughafens, neben den bereits vorhandenen Büroflächen (u.a. das im Bau befindliche AirRail Center), in erheblichem Umfang weitere Flächen entstehen, die in Konkurrenz zu Büroflächen in der Innenstadt und der Bürostadt Niederrad stehen. Aus diesem Grund hat auch der Magistrat in seinem Bericht B 168 vom 07.04.2008 diese Entwicklung kritisch bewertet ("Der Magistrat verteidigt mit Nachdruck die Beurteilung des Gebietes südlich der Autobahn als "Sondernutzung Flughafen" und die damit verbundene Entwicklungsmöglichkeiten. Das bedeutet, dass dort ausschließlich flughafenaffine Nutzungen (z.B. Lufthansa, Fraport-Vorstand) erwünscht sind. Problematisch erscheinen demgegenüber allgemeine Büronutzungen."). Für die beschriebenen Flächen, auf denen die Fraport AG Bürogebäude plant, existiert kein Bebauungsplan, die Flächen sind jedoch im Flächennutzungsplan der "Sondernutzung Flughafen" zugeordnet. Dieser Begriff wird von der Fraport AG dahingehend ausgelegt, dass in diesem Bereich auch Aktivitäten zulässig sind, die eindeutig nicht flughafenbezogen sind. Der Magistrat sollte daher seine im Bericht B 168 geäußerte Auffassung absichern und alle rechtlichen und planerischen Instrumente nutzen, um die beschriebene Entwicklung zu verhindern. Dies bedeutet, dass auf den der "Sondernutzung Flughafen" zugeordneten Flächen keine Bauvorhaben genehmigt werden sollen, die - teilweise oder vollständig - als allgemeine Büro- oder Gewerbeflächen nutzbar sind.
Inhalt
Antrag vom 14.04.2008, NR 860
Betreff: Genehmigung von Fraport-Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf den im Flächennutzungsplan zur "Sondernutzung Flughafen" ausgewiesenen Flächen keine neuen Bauvorhaben mehr zu genehmigen, bei denen eine nicht-flughafenbezogene Nutzung möglich ist.
Begründung: Am 13.03.2008 stellte die Fraport AG auf der Immobilienmesse MIPIM in Cannes das "Airport Office Center" vor. Es handelt sich dabei um ein 60 m hohes Bürogebäude mit 45.000 qm Nutzfläche, das bis 2011 fertig gestellt sein wird. Die Präsentation auf der Immobilienmesse sollte weltweit potentielle Nutzer bzw. Mieter ansprechen. Die Fraport AG plant darüber hinaus die Errichtung weiterer 350.000 qm Büroflächen bis 2015 auf Arealen, die sich im Eigentum der Fraport AG befinden. Dabei handelt es sich um Flächen, die sich zwischen der Autobahn und dem Flughafen-Zaun befinden. Die Fraport AG führt hierzu aus, dass sie in Zukunft den weit überwiegenden Anteil ihrer Gewinne aus dem "Non-Aviation-Geschäft" beziehen möchte, d.h. insbesondere aus der Vermarktung ihrer Immobilien. Bei Realisierung dieser Projekte würden im Bereich des Flughafens, neben den bereits vorhandenen Büroflächen (u.a. das im Bau befindliche AirRail Center), in erheblichem Umfang weitere Flächen entstehen, die in Konkurrenz zu Büroflächen in der Innenstadt und der Bürostadt Niederrad stehen. Aus diesem Grund hat auch der Magistrat in seinem Bericht B 168 vom 07.04.2008 diese Entwicklung kritisch bewertet ("Der Magistrat verteidigt mit Nachdruck die Beurteilung des Gebietes südlich der Autobahn als "Sondernutzung Flughafen" und die damit verbundene Entwicklungsmöglichkeiten. Das bedeutet, dass dort ausschließlich flughafenaffine Nutzungen (z.B. Lufthansa, Fraport-Vorstand) erwünscht sind. Problematisch erscheinen demgegenüber allgemeine Büronutzungen."). Für die beschriebenen Flächen, auf denen die Fraport AG Bürogebäude plant, existiert kein Bebauungsplan, die Flächen sind jedoch im Flächennutzungsplan der "Sondernutzung Flughafen" zugeordnet. Dieser Begriff wird von der Fraport AG dahingehend ausgelegt, dass in diesem Bereich auch Aktivitäten zulässig sind, die eindeutig nicht flughafenbezogen sind. Der Magistrat sollte daher seine im Bericht B 168 geäußerte Auffassung absichern und alle rechtlichen und planerischen Instrumente nutzen, um die beschriebene Entwicklung zu verhindern. Dies bedeutet, dass auf den der "Sondernutzung Flughafen" zugeordneten Flächen keine Bauvorhaben genehmigt werden sollen, die - teilweise oder vollständig - als allgemeine Büro- oder Gewerbeflächen nutzbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2008Sie sind hierNRNR 860Genehmigung von Fraport-BauvorhabenSTVV-Antrag · FAG
- 2. März 2009Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 136Genehmigung von Fraport-BauvorhabenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Annahme)