Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

„Typisch Frankfurt“ - Frankfurts Geschichte neu bauen/Empfehlungen des Gestaltungsbeirats

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Braubachstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Braubachstraße per E-Mail

Begründung

Frankfurt" - Frankfurts Geschichte neu bauen/Empfehlungen des Gestaltungsbeirats Vorgang: Auf Antrag von CDU und GRÜNE vom 20.03.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Empfehlungen des Gestaltungsbeirats zu den Fassaden-Entwürfen Der Magistrat wird aufgefordert, die DomRömer GmbH zu beauftragen, die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats vom 09.02.2014 (siehe Anlagen zur Sitzung Sonderausschuss am 24.02.014) umzusetzen wie im Folgenden aufgeführt: 1.1 Alle Fassadenentwürfe, die in der Anlage ein "F" (Fertig) enthalten, sollen in der vorliegenden Form weiter bearbeitet werden. Die Freigabe bezieht sich dabei ausschließlich auf den Entwurf der Fassaden und nicht auf deren Ausführungsdetails. 1.2 Bei folgenden Häusern, die in ihrer bisherigen Bearbeitung nicht den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates folgen, soll die DomRömer GmbH prüfen, ob diese in der angegebenen Weise genehmigungsfähig sind, welche Auswirkungen auf die Kosten zu erwarten sind und zur Weiterbearbeitung freigegeben werden können, darunter insbesondere: (1) Haus Braubachstraße 21 (lila) Anders als der Architekt bisher plant, soll die nördliche Fassade an der Braubachstraße nicht im roten Naturstein, sondern mit grau/beige "Brandwandstein" (Kalkstein) gebaut werden. Ferner soll diese in ihrer Gesamtheit konsequent als Brandwand ohne sichtbare Fensterrahmen ausgeführt werden. (2) Haus Markt 8 (ohne
    • F)"Großer Rebstock" (Haus mit dem U-Bahn-Ausgang)
    • a)Die DomRömer GmbH soll beim Objekt-Architekten verstärkt darauf hinwirken, dass er bei den Fassaden - wie in seiner ausgewählten Arbeit zum Wettbewerb - auf Mosaiksteine zurückgreift und von der Verwendung der Betonteile des ehemaligen Technischen Rathauses Abstand nimmt.
    • b)Die geändert proportionierten Fenstereinteilungen sollen wieder den Proportionen der Fassaden, die im Wettbewerb vorgesehen waren, entsprechen.
    • c)Auf das vorgesehene Wärmedämmverbundsystem soll verzichtet werden, da es nicht dem Nachhaltigkeitsstandard der Altstadt entspricht. Stattdessen soll, wenn das ohne erhebliche Mehrkosten machbar ist die Fassade mit einer Porotonstein-Vorsatzschale wie bei den sanierten Wohnzeilen der ABG Holding im Riederwald versehen werden. Der Gestaltungsbeirat wird um Nennung des Fabrikats gebeten, die GmbH um Prüfung der Tauglichkeit des Materials.
    • d)Es soll geprüft werden, ob der Innenraum des U-Bahn Abganges überarbeitet werden kann: Das Haus Markt 8 steht über einem U-Bahn Abgang. Dieser ist vom Architekturbüro Schneider Schumacher in einer "techniziden" schlichten Haltung geplant. Das darüber liegende Bauwerk von Jordi & Keller Architekten hat dagegen eine völlig andere Architekturhaltung. Um die beiden Stile an der Schnittstelle "U-Bahn Eingang" zusammenzuführen, könnte die Decke architektonisch vereinfacht werden. Statt der heutigen Fassung mit einer Art Kreuzgratgewölbe, das in einer Leuchte endet, empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine vereinfachte Decke. Die GmbH wird gebeten, diesbezügliche Gespräche mit den Architekten aufnehmen. (3) Haus Markt 14 (ohne
    • F)"Neues Paradies"
    • a)Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats, das Sockelgeschoss dieses Hauses so zu erhöhen, dass es seiner städtebaulichen Bedeutung als prominentes Eckhaus am Hühnermarkt gerecht wird, soll nicht gefolgt werden. Obwohl in der städtebaulichen Bewertung nachzuvollziehen, würde dies auch bei beiden Nachbarhäusern zu einer kompletten Neuplanung von Architektur/Haustechnik/Statik führen, und damit zu großer Zeitverzögerung sowie erheblichen Preissteigerungen infolge erneut notwendiger Ausschreibungen der Bauarbeiten. Zudem war das Erdgeschoss des Gebäudes schon im Wettbewerb niedrig geplant, ohne dass die Jury dies als Mangel bewertet hätte.
    • b)Da das Haus entgegen den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung ohne Spolien (Spolienkragsteine) geplant wurde, soll als Alternative geklärt werden, ob das Portal vom Haus "Zum Fraß" (ehemals in der Buchgasse, heute im Depot des Historischen Museums) in das Erdgeschoss des Hauses integriert werden kann. 1.3 Folgende Häuser sollen entsprechend den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats erst freigegeben werden, wenn nachfolgende Vorgaben erfüllt sind: Haus Markt 38 (ohne
    • F)"Stadt Mailand", Der Objektarchitekt wird aufgefordert, den Giebel wieder in die Straßenflucht zu setzen (der Architekt hatte diesen zurückversetzt, um einen Balkon zu schaffen). Haus Hühnermarkt 22 (Rekonstruktion) (ohne
    • F): "Goldene Schere" Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats, das vorgesehene Wärmedämmverbundsystem durch vorgeschaltete Porotonstein-Vorsatzschalen wie bei Markt 8 zu ersetzen, soll gefolgt werden, wenn das ohne erhebliche Mehrkosten machbar ist. 1.4 Haus Hinter dem Lämmchen 6 (nur mit "(
    • F)") Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats, die Planung des Hauses nur eingeschränkt freizugeben, soll nicht gefolgt werden. Die Empfehlung, das Wärmedämmverbundsystem auf Teilen der Hoffassade durch Porotonstein-Vorsatzschalen zu ersetzen, bezieht sich auf eine kleine Fläche von 12 qm und würde zu einigen Ausführungsproblemen führen. 1.5 Bei den folgenden Häusern wird der Gestaltungsbeirat gebeten, baldmöglichst Überarbeitungsempfehlungen zu beschließen: Haus Markt 7, "Weißer Bock", um eine architektonisch überzeugende Lösung zu finden, bei der sich das Haus besser in das Ensemble der Nachbargebäude einfügt; Haus Markt 32, "Goldene Schachtel", um eine Überarbeitung zu befördern, insbesondere zur Lösung des Problems, dass die horizontale Gliederung der Obergeschosse die vertikale Ausrichtung der Nachbarhäuser verlässt.
  2. Empfehlungen des Gestaltungsbeirats zu Gestaltungssatzung 2.1 Für die Fassade des Hauses Markt 7 in rotem Mainsandstein über dem Sockelgeschoss soll die Gestaltungssatzung keine Anwendung finden und damit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7316/2009 modifiziert werden, da dies die Gesamtgestalt der Umgebung nicht stört, für die Fassadengestalt der Häuser aber wichtig erscheint. 2.2 Die Fassaden der Häuser an der Braubachstraße gelten entsprechend den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats nicht als von der Gestaltungssatzung (Vorgaben zum Naturstein) betroffene Bauwerke, weil sich diese auf den mittelalterlichen Teil der Gesamtbebauung bezog, nicht aber auf Häuser aus dem Beginn des
  3. Jahrhunderts. So wurde das Haus Braubachstraße 23 von den Architekten schon im Wettbewerb komplett in rotem Mainsandstein geplant und dargestellt. Begründung: Mit dem Beschluss "Planungswerkstatt ‚Altstadt' zu einem guten Ende bringen. Frankfurt erhält seinen historischen Kern zurück!" (§1193/2006) hat die Stadtverordnetenversammlung eine vertiefte Planung der "Altstadt" mit bestimmten Eckpunkten in Auftrag gegeben. Sie hat weiter festgelegt: "Anschließend entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über das endgültige Bebauungskonzept, die Projektkoordination und die damit verbundenen Verfahrensfragen." Sie hat ferner auch bestimmt: "Die Charakteristik der ehemaligen Altstadt muss an allen zu errichtenden Gebäuden ablesbar sein. Zu diesem Zweck sind Gestaltungsleitlinien zu entwickeln." Mit M 112 (§2441/2007) hat die Stadtverordnetenversammlung einen Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen: "Ein Altstadtbeirat als Sachverständigengremium hat die Möglichkeit, zu jeder Baumaßnahme und vor Abschluss von Erbbaurechtsverträgen an Hand der Leitlinien Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben. Auf Vorschlag des Magistrats bestimmt die Stadtverordnetenversammlung, wie der Altstadtbeirat sich zusammensetzt." Sie hat auch zugestimmt, dass Verpflichtungen in den Grundstücksverträgen die Grundsatzbeschlüsse zur neuen Altstadt von 2006 rechtlich absichern. Die Stadtverordnetenversammlung hat ferner Gestaltungsleitlinien als Grundlage für diese Gestaltungssatzung beschlossen. Mit M 205 (§ 7316/2009) hat sie dann diese Gestaltungssatzung konkretisiert, die Regelungen zur Gliederung und Gestaltung der Fassaden, zur Gestaltung der Dächer, zur Materialwahl sowie zu Werbeanlagen trifft. Wie im B 543/2012 ausgeführt, wurde auf Empfehlung des Gestaltungsbeirats durch die DomRömer GmbH ein Wettbewerb gemäß der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008 (RPW 2008) durchgeführt. Eine Jury hat auf dieser Basis für jede Parzelle Preisträger ausgewählt und zur Umsetzung empfohlen. Als Ergebnis des anschließenden VOF-Verfahrens wurde jeweils ein Preisträger mit den Objektplanungsleistungen für die jeweilige Parzelle beauftragt. Fast alle beauftragten Architekten haben ihre ursprünglichen Entwürfe in Zusammenarbeit mit der DomRömer GmbH in den letzten Monaten fortlaufend überarbeitet und an die heutigen Normen und Standards angepasst. Der Gestaltungsbeirat hat die überarbeiteten Entwürfe abschließend überprüft und bewertet, inwieweit sich die künftige Bebauung gestalterisch in das Gesamtensemble der neuen Altstadt einfügt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss trifft die Stadtverordnetenversammlung gestalterisch grundlegende Entscheidungen zu einer Reihe von entscheidungsreifen Fragen der Fassaden der Rekonstruktionsgebäude und Neubauten und billigt einzelne Ausnahmen von der beschlossenen Gestaltungssatzung. Weitere Empfehlungen des Gestaltungsbeirats sind noch nicht entscheidungsreif und werden ggf. Gegenstand einer ergänzenden Beschlussfassung sein. Anlage 1 (ca. 14 KB) Anlage _Empfehlungen_des_Gestaltungsbeirates (ca. 134 KB)

Inhalt

Antrag vom 18.03.2014, NR 838

Betreff: "Typisch Frankfurt" - Frankfurts Geschichte neu bauen/Empfehlungen des Gestaltungsbeirats Vorgang: Auf Antrag von CDU und GRÜNE vom 20.03.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Empfehlungen des Gestaltungsbeirats zu den Fassaden-Entwürfen Der Magistrat wird aufgefordert, die DomRömer GmbH zu beauftragen, die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats vom 09.02.2014 (siehe Anlagen zur Sitzung Sonderausschuss am 24.02.014) umzusetzen wie im Folgenden aufgeführt: 1.1 Alle Fassadenentwürfe, die in der Anlage ein "F" (Fertig) enthalten, sollen in der vorliegenden Form weiter bearbeitet werden. Die Freigabe bezieht sich dabei ausschließlich auf den Entwurf der Fassaden und nicht auf deren Ausführungsdetails. 1.2 Bei folgenden Häusern, die in ihrer bisherigen Bearbeitung nicht den Empfehlungen des Gestaltungsbeirates folgen, soll die DomRömer GmbH prüfen, ob diese in der angegebenen Weise genehmigungsfähig sind, welche Auswirkungen auf die Kosten zu erwarten sind und zur Weiterbearbeitung freigegeben werden können, darunter insbesondere: (1) Haus Braubachstraße 21 (lila) Anders als der Architekt bisher plant, soll die nördliche Fassade an der Braubachstraße nicht im roten Naturstein, sondern mit grau/beige "Brandwandstein" (Kalkstein) gebaut werden. Ferner soll diese in ihrer Gesamtheit konsequent als Brandwand ohne sichtbare Fensterrahmen ausgeführt werden. (2) Haus Markt 8 (ohne
    • F)"Großer Rebstock" (Haus mit dem U-Bahn-Ausgang)
    • a)Die DomRömer GmbH soll beim Objekt-Architekten verstärkt darauf hinwirken, dass er bei den Fassaden - wie in seiner ausgewählten Arbeit zum Wettbewerb - auf Mosaiksteine zurückgreift und von der Verwendung der Betonteile des ehemaligen Technischen Rathauses Abstand nimmt.
    • b)Die geändert proportionierten Fenstereinteilungen sollen wieder den Proportionen der Fassaden, die im Wettbewerb vorgesehen waren, entsprechen.
    • c)Auf das vorgesehene Wärmedämmverbundsystem soll verzichtet werden, da es nicht dem Nachhaltigkeitsstandard der Altstadt entspricht. Stattdessen soll, wenn das ohne erhebliche Mehrkosten machbar ist die Fassade mit einer Porotonstein-Vorsatzschale wie bei den sanierten Wohnzeilen der ABG Holding im Riederwald versehen werden. Der Gestaltungsbeirat wird um Nennung des Fabrikats gebeten, die GmbH um Prüfung der Tauglichkeit des Materials.
    • d)Es soll geprüft werden, ob der Innenraum des U-Bahn Abganges überarbeitet werden kann: Das Haus Markt 8 steht über einem U-Bahn Abgang. Dieser ist vom Architekturbüro Schneider Schumacher in einer "techniziden" schlichten Haltung geplant. Das darüber liegende Bauwerk von Jordi & Keller Architekten hat dagegen eine völlig andere Architekturhaltung. Um die beiden Stile an der Schnittstelle "U-Bahn Eingang" zusammenzuführen, könnte die Decke architektonisch vereinfacht werden. Statt der heutigen Fassung mit einer Art Kreuzgratgewölbe, das in einer Leuchte endet, empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine vereinfachte Decke. Die GmbH wird gebeten, diesbezügliche Gespräche mit den Architekten aufnehmen. (3) Haus Markt 14 (ohne
    • F)"Neues Paradies"
    • a)Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats, das Sockelgeschoss dieses Hauses so zu erhöhen, dass es seiner städtebaulichen Bedeutung als prominentes Eckhaus am Hühnermarkt gerecht wird, soll nicht gefolgt werden. Obwohl in der städtebaulichen Bewertung nachzuvollziehen, würde dies auch bei beiden Nachbarhäusern zu einer kompletten Neuplanung von Architektur/Haustechnik/Statik führen, und damit zu großer Zeitverzögerung sowie erheblichen Preissteigerungen infolge erneut notwendiger Ausschreibungen der Bauarbeiten. Zudem war das Erdgeschoss des Gebäudes schon im Wettbewerb niedrig geplant, ohne dass die Jury dies als Mangel bewertet hätte.
    • b)Da das Haus entgegen den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung ohne Spolien (Spolienkragsteine) geplant wurde, soll als Alternative geklärt werden, ob das Portal vom Haus "Zum Fraß" (ehemals in der Buchgasse, heute im Depot des Historischen Museums) in das Erdgeschoss des Hauses integriert werden kann. 1.3 Folgende Häuser sollen entsprechend den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats erst freigegeben werden, wenn nachfolgende Vorgaben erfüllt sind: Haus Markt 38 (ohne
    • F)"Stadt Mailand", Der Objektarchitekt wird aufgefordert, den Giebel wieder in die Straßenflucht zu setzen (der Architekt hatte diesen zurückversetzt, um einen Balkon zu schaffen). Haus Hühnermarkt 22 (Rekonstruktion) (ohne
    • F): "Goldene Schere" Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats, das vorgesehene Wärmedämmverbundsystem durch vorgeschaltete Porotonstein-Vorsatzschalen wie bei Markt 8 zu ersetzen, soll gefolgt werden, wenn das ohne erhebliche Mehrkosten machbar ist. 1.4 Haus Hinter dem Lämmchen 6 (nur mit "(
    • F)") Der Empfehlung des Gestaltungsbeirats, die Planung des Hauses nur eingeschränkt freizugeben, soll nicht gefolgt werden. Die Empfehlung, das Wärmedämmverbundsystem auf Teilen der Hoffassade durch Porotonstein-Vorsatzschalen zu ersetzen, bezieht sich auf eine kleine Fläche von 12 qm und würde zu einigen Ausführungsproblemen führen. 1.5 Bei den folgenden Häusern wird der Gestaltungsbeirat gebeten, baldmöglichst Überarbeitungsempfehlungen zu beschließen: Haus Markt 7, "Weißer Bock", um eine architektonisch überzeugende Lösung zu finden, bei der sich das Haus besser in das Ensemble der Nachbargebäude einfügt; Haus Markt 32, "Goldene Schachtel", um eine Überarbeitung zu befördern, insbesondere zur Lösung des Problems, dass die horizontale Gliederung der Obergeschosse die vertikale Ausrichtung der Nachbarhäuser verlässt.
  2. Empfehlungen des Gestaltungsbeirats zu Gestaltungssatzung 2.1 Für die Fassade des Hauses Markt 7 in rotem Mainsandstein über dem Sockelgeschoss soll die Gestaltungssatzung keine Anwendung finden und damit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7316/2009 modifiziert werden, da dies die Gesamtgestalt der Umgebung nicht stört, für die Fassadengestalt der Häuser aber wichtig erscheint. 2.2 Die Fassaden der Häuser an der Braubachstraße gelten entsprechend den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats nicht als von der Gestaltungssatzung (Vorgaben zum Naturstein) betroffene Bauwerke, weil sich diese auf den mittelalterlichen Teil der Gesamtbebauung bezog, nicht aber auf Häuser aus dem Beginn des
  3. Jahrhunderts. So wurde das Haus Braubachstraße 23 von den Architekten schon im Wettbewerb komplett in rotem Mainsandstein geplant und dargestellt. Begründung: Mit dem Beschluss "Planungswerkstatt 'Altstadt' zu einem guten Ende bringen. Frankfurt erhält seinen historischen Kern zurück!" (§1193/2006) hat die Stadtverordnetenversammlung eine vertiefte Planung der "Altstadt" mit bestimmten Eckpunkten in Auftrag gegeben. Sie hat weiter festgelegt: "Anschließend entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über das endgültige Bebauungskonzept, die Projektkoordination und die damit verbundenen Verfahrensfragen." Sie hat ferner auch bestimmt: "Die Charakteristik der ehemaligen Altstadt muss an allen zu errichtenden Gebäuden ablesbar sein. Zu diesem Zweck sind Gestaltungsleitlinien zu entwickeln." Mit M 112 (§2441/2007) hat die Stadtverordnetenversammlung einen Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen: "Ein Altstadtbeirat als Sachverständigengremium hat die Möglichkeit, zu jeder Baumaßnahme und vor Abschluss von Erbbaurechtsverträgen an Hand der Leitlinien Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben. Auf Vorschlag des Magistrats bestimmt die Stadtverordnetenversammlung, wie der Altstadtbeirat sich zusammensetzt." Sie hat auch zugestimmt, dass Verpflichtungen in den Grundstücksverträgen die Grundsatzbeschlüsse zur neuen Altstadt von 2006 rechtlich absichern. Die Stadtverordnetenversammlung hat ferner Gestaltungsleitlinien als Grundlage für diese Gestaltungssatzung beschlossen. Mit M 205 (§ 7316/2009) hat sie dann diese Gestaltungssatzung konkretisiert, die Regelungen zur Gliederung und Gestaltung der Fassaden, zur Gestaltung der Dächer, zur Materialwahl sowie zu Werbeanlagen trifft. Wie im B 543/2012 ausgeführt, wurde auf Empfehlung des Gestaltungsbeirats durch die DomRömer GmbH ein Wettbewerb gemäß der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008 (RPW 2008) durchgeführt. Eine Jury hat auf dieser Basis für jede Parzelle Preisträger ausgewählt und zur Umsetzung empfohlen. Als Ergebnis des anschließenden VOF-Verfahrens wurde jeweils ein Preisträger mit den Objektplanungsleistungen für die jeweilige Parzelle beauftragt. Fast alle beauftragten Architekten haben ihre ursprünglichen Entwürfe in Zusammenarbeit mit der DomRömer GmbH in den letzten Monaten fortlaufend überarbeitet und an die heutigen Normen und Standards angepasst. Der Gestaltungsbeirat hat die überarbeiteten Entwürfe abschließend überprüft und bewertet, inwieweit sich die künftige Bebauung gestalterisch in das Gesamtensemble der neuen Altstadt einfügt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss trifft die Stadtverordnetenversammlung gestalterisch grundlegende Entscheidungen zu einer Reihe von entscheidungsreifen Fragen der Fassaden der Rekonstruktionsgebäude und Neubauten und billigt einzelne Ausnahmen von der beschlossenen Gestaltungssatzung. Weitere Empfehlungen des Gestaltungsbeirats sind noch nicht entscheidungsreif und werden ggf. Gegenstand einer ergänzenden Beschlussfassung sein. Anlage 1 (ca. 14 KB) Anlage _Empfehlungen_des_Gestaltungsbeirates (ca. 134 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.03.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. März 2014 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 19 · 31.03.2014
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss Dom-Römer die Beratung der Vorlage NR 838 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 01.04.2014
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 838 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Abschnitt 1.3 des Beschlusstextes der Passus zum Haus Hühnermarkt 22 (Rekonstruktion) (ohne F): "Goldene Schere" wie folgt lautet: "Das Erdgeschoss der Nordfassade soll dem ursprünglichen Aussehen des Hauses angeglichen werden entsprechend den Plänen der Gebrüder Treuner und den Photographien aus der Vorkriegszeit." Die Textpassage "Der Empfehlung des Gestaltungsbeirates . . machbar ist." wird gestrichen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneNPD
Ablehnung:
SPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie WählerElf PiratenRömerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung unter Verweis auf das laufende Bürgerbegehren) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Annahme) REP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 30 · 02.04.2014
TO I, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage NR 838 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 03.04.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 838 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Abschnitt 1.3 des Beschlusstextes der Passus zum Haus Hühnermarkt 22 (Rekonstruktion) (ohne F): "Goldene Schere" wie folgt lautet: "Das Erdgeschoss der Nordfassade soll dem ursprünglichen Aussehen des Hauses angeglichen werden entsprechend den Plänen der Gebrüder Treuner und den Photographien aus der Vorkriegszeit." Die Textpassage "Der Empfehlung des Gestaltungsbeirates . . machbar ist." wird gestrichen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kirchner, Baier, Tafel-Stein und Hübner dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPNPD
Enthaltung:
Freie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung), FDP und NPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung unter Hinweis auf das laufende Bürgerbegehren) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung