Nachtragshaushalt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 45 vom 21.02.2014 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
- Die Finanzierung erfolgt nicht über die Aufnahme von Krediten.
- Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Finanzierung des Nachtragshaushaltes durch Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer und/oder Streichung geplanter Vorhaben und/oder Kostenreduzierungen an anderer Stelle vorzulegen. Begründung: Die Sanierung zahlreicher Frankfurter Schulen ist dringend erforderlich und originäre Aufgabe der Stadt Frankfurt. Sie ist daher unabwendbar und kann zeitlich nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der allgemeinen Finanzlage der Stadt erscheint eine Finanzierung dieser Maßnahmen über die Aufnahme von Krediten, Anleihen o.ä. nicht zu verantworten. Die Finanzierung muss daher entweder durch die Erhöhung der städtischen Einnahmen und/oder durch Verzicht auf bereits geplante - und weniger dringlich erscheinende - Maßnahmen erfolgen. Zur Erhöhung der städtischen Einnahmen bietet sich eine moderate Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer an, nachdem in den vergangenen Jahren der Hebesatz der Grundsteuer und zahlreiche Gebühren und Preise der Stadt - teilweise deutlich - angehoben wurden. Weiterhin sollte ein Verzicht - oder zumindest eine Verschiebung - anderer kostenintensiver Maßnahmen erwogen werden, die derzeit weniger dringlich oder überhaupt fraglich erscheinen. Als Beispiele seien hier nur die Projekte "Straßenbahnlinie Stresemannallee" oder die S-Bahn-Station Gateway Gardens genannt. Darüber hinaus sollten Kürzungen in anderen Bereichen erwogen werden, z.B. bei den Städtischen Bühnen.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2014, NR 813
Betreff: Nachtragshaushalt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 45 vom 21.02.2014 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
- Die Finanzierung erfolgt nicht über die Aufnahme von Krediten.
- Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Finanzierung des Nachtragshaushaltes durch Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer und/oder Streichung geplanter Vorhaben und/oder Kostenreduzierungen an anderer Stelle vorzulegen. Begründung: Die Sanierung zahlreicher Frankfurter Schulen ist dringend erforderlich und originäre Aufgabe der Stadt Frankfurt. Sie ist daher unabwendbar und kann zeitlich nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der allgemeinen Finanzlage der Stadt erscheint eine Finanzierung dieser Maßnahmen über die Aufnahme von Krediten, Anleihen o.ä. nicht zu verantworten. Die Finanzierung muss daher entweder durch die Erhöhung der städtischen Einnahmen und/oder durch Verzicht auf bereits geplante - und weniger dringlich erscheinende - Maßnahmen erfolgen. Zur Erhöhung der städtischen Einnahmen bietet sich eine moderate Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer an, nachdem in den vergangenen Jahren der Hebesatz der Grundsteuer und zahlreiche Gebühren und Preise der Stadt - teilweise deutlich - angehoben wurden. Weiterhin sollte ein Verzicht - oder zumindest eine Verschiebung - anderer kostenintensiver Maßnahmen erwogen werden, die derzeit weniger dringlich oder überhaupt fraglich erscheinen. Als Beispiele seien hier nur die Projekte "Straßenbahnlinie Stresemannallee" oder die S-Bahn-Station Gateway Gardens genannt. Darüber hinaus sollten Kürzungen in anderen Bereichen erwogen werden, z.B. bei den Städtischen Bühnen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 45 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 26.02.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Februar 2014 brachte RÖMER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und NR 889); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (NR 813 = Ablehnung, NR 889 = Annahme, OA 489 = Enthaltung, OA 491 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 45 = Annahme im Rahmen NR 813, NR 813, NR 889, OA 489 und OA 491 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und NR 889), FDP (= Annahme im Rahmen NR 865) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 813) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 45, NR 813, NR 865 und NR 889 = Ablehnung, OA 489 und OA 491 = Annahme) REP (M 45, NR 813 und NR 889 = Ablehnung, NR 865, OA 489 und OA 491 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und NR 889), FDP (= Annahme im Rahmen NR 865), RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 813) und REP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 7. zu a) CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)