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Rechtsverordnung für eine Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: NRCDU
5 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung einer Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Einsatzkräfte zu erhöhen. Die Begründung verweist auf einen drastischen Anstieg der Kriminalität und den häufigen Einsatz von Waffen in diesem Gebiet. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und die Lebensqualität im Bahnhofsviertel zu steigern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert,

  1. die als Anlage 1 beigefügte Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen im Frankfurter Stadtgebiet zu erlassen und
  2. das Weitere, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt, zu veranlassen.

Begründung

Die Situation im Bahnhofsviertel hat sich in den letzten Monaten drastisch verschlechtert. Schmutz, Drogen und Kriminalität haben ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass es im Jahr 2022 im Bahnhofsviertel zu einem Anstieg der registrierten Kriminalität von 21,2 Prozent kam. Zwei von drei Rohheitsdelikten (Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung, Raub, Sexualdelikte, Straftaten gegen das Leben) in Frankfurt werden im Bahnhofsviertel begangen. Im Vergleich zu 2021 ist im Jahr 2022 die Zahl der Waffendelikte um ganze 39,7 % angestiegen. Viele Bürgerinnen und Bürger meiden inzwischen das Viertel. Die Stadt darf vor diesen Zuständen nicht kapitulieren. Fast täglich gibt es Meldungen über schwere Straftaten, bei denen auch regelmäßig Waffen - häufig Messer - und waffenähnliche Gegenstände eingesetzt werden. Insbesondere Messer können leicht beschafft und mitgeführt werden. Sie sind preisgünstig und einfach in der Handhabung und werden deshalb häufig bei Straftaten eingesetzt. Dieser Einsatz führt nicht selten zu lebensgefährlichen Verletzungen. Immer häufiger werden die Sicherheitskräfte im Einsatz mit diesen Waffen und waffenähnlichen Genständen konfrontiert. Werden an öffentlichen Orten wiederholt Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist, ist es möglich, das Führen von Waffen zu verbieten. Um die Sicherheit im Bahnhofsviertel zu erhöhen und insbesondere die Menschen vor Ort und die Einsatzkräfte besser zu schützen, ist die Einführung einer Waffenverbotszone zwingend notwendig. In ihrem Geltungsbereich ist das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes verboten. Auch die zuständige Ordnungsdezernentin der Stadt Frankfurt hat sich in der jüngsten Vergangenheit für die Einführung einer Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel ausgesprochen - zumindest probeweise und befristet. Die Landespolizei befürwortet ebenfalls die Einführung einer Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel explizit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Oktober 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 62
Beraten
Die Vorlage NR 772 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD1 FDPLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
CDUBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis); 1 FDP Abwesend

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 772 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 21 · 30.10.2023
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage NR 772 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO I, TOP 9
Beraten
a) Die Vorlage NR 772 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Christann und Dr. Kößler zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO I, TOP 7
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 772 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Christann, Schäfer, Klingelhöfer, Hauenschild, Dr. Schulz, Dr. Rosenbaum, Müller und Hahn sowie von Stadträtin Rinn dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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