Volleinhausung der A 661 jetzt beschließen
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Huthpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Huthpark per E-MailBegründung
beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Einhausung der A 661 wird in der Variante L1 beschlossen. Mit der Realisierung dieser 1.300 Meter langen Überbauung wird erreicht, dass: - für die betroffene Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; - weitestgehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahem ermöglicht werden; - der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; - die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; - weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; - die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; - die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert wird. Der Magistrat wird beauftragt mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlungen zu treten, damit keine weiteren Planungsmittel für Lärmschutzwände verwendet werden, sondern ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung erarbeitet wird. Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A 661 und der A 66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich A 661 fertiggestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst.
Inhalt
Antrag vom 14.02.2019, NR 762
Betreff: Volleinhausung der A 661 jetzt beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Einhausung der A 661 wird in der Variante L1 beschlossen. Mit der Realisierung dieser 1.300 Meter langen Überbauung wird erreicht, dass: - für die betroffene Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; - weitestgehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahem ermöglicht werden; - der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; - die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; - weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; - die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; - die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert wird. Der Magistrat wird beauftragt mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlungen zu treten, damit keine weiteren Planungsmittel für Lärmschutzwände verwendet werden, sondern ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung erarbeitet wird.
Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A 661 und der A 66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich A 661 fertiggestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu 10 Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 20.02.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Februar 2019 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.04.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und LINKE., gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 760 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 762 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 768 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 7. Der Vorlage OA 278 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 zugestimmt. 8. a) Die Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 9. a) Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. a) Die Vorlage OA 364 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 760) zu 8. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 9. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Begründung abgelehnt wird)