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Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen

Vorlagentyp: NRFRANKFURTER
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von 1.543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
  2. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
  3. Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.

Inhalt

Antrag vom 29.11.2018, NR 707

Betreff: Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von 1.543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
  2. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
  3. Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 295

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2018BB 295Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier. Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden UntersuchungenMagistratsbericht
  2. 29. November 2018Sie sind hier
    NRNR 707Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen
    STVV-Antrag · FRANKFURTER
  3. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 317Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 26 · 03.12.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 11.12.2018
TO I, TOP 38
Beraten
1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 295 = Zurückweisung, NR 707 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 295 = Zurückweisung, NR 707 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 13.12.2018
TO I, TOP 16
Beraten
1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. b) Die Wortmeldung von Stadtverordneten Dr. Römer dient zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten Redezeit an die FRANKFURTER übertragen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
FrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARLFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 21.01.2019
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 29.01.2019
TO I, TOP 27
Beraten
Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 31.01.2019
TO II, TOP 10
Beraten
Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 707 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER

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