Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 317
Betreff: Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3629 - NR 707/18 FRANKFURTER - Die Stadtverordneten haben mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Güntherburghöfe verabschiedet. Bei den in Rede stehenden Grundstücken, bei denen eine Kündigung für die derzeitige Nutzung ausgesprochen wurde, handelt der Eigentümer privatrechtlich. Hier hat die Stadt Frankfurt keinen Einfluss auf Grundstückgeschäfte, diese obliegen dem Eigentümer. Gründe für die Kündigung sind der Stadt Frankfurt nicht bekannt. Der Magistrat wird auf die Eigentümer zugehen und darum bitten, die Gärten nicht zu früh zu kündigen. Die Stadt Frankfurt unterstützt den Wunsch, die Dauerkleingärten so lange wie möglich in ihrer Nutzung zu erhalten, kann dies aber aus den genannten Gründen schlussendlich nicht verhindern. Der Magistrat steht in Kontakt zu Eigentümern, Pächtern, Ortsbeirat und anderen von den Planungsabsichten Betroffenen. Es werden Gespräche geführt, um laufend über den aktuellen Stand der Planungen zu informieren, die Anliegen der Betroffenen aufzunehmen und soweit wie möglich in den fortlaufenden Prozess einzubinden. So wurden zuletzt auch Gespräche mit den Kleingartenvereinen geführt, in denen den betroffenen Gärtnern Ersatzflächen angeboten worden sind. Die Ersatzflächen befinden sich zum einen im Bereich der Ausgleichsflächen am östlichen Rand des künftigen Baugebietes, zum anderen wurden weitere Optionen für Ausgleiche im Bereich Preungesheimer Bogen angeboten. Entscheidungen zur Annahme der Angebote obliegen den jeweiligen Gärtnern, mit denen die Stadt weiterhin im Gespräch bleibt, um diesen Prozess im Sinne aller voran zu bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2018BB 295Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB hier. Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden UntersuchungenMagistratsbericht
- 29. November 2018NRNR 707Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 23. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 317Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)