Wichtige Ausnahme aufnehmen - Frauen in Frauenhäusern
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, wichtige Ausnahmen für Frauen in Frauenhäusern zu schaffen, insbesondere für jene, die aus anderen Gemeinden kommen. Dies soll sicherstellen, dass diese Frauen nicht benachteiligt werden und sofortige Wohnungsvermittlung erhalten. Das erwartete Ergebnis ist die Freigabe von dringend benötigten Schutzplätzen für akute Notfälle.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Hinter den Satz in I. Pkt. 1.8 wird eingefügt: "Hierzu zählen auch im Frauenhaus untergebrachte Frauen, die aus einer anderen Gemeinde außerhalb Frankfurts gekommen sind."
In III. Pkt. 1. wird bei den Ausnahmen ein weiterer Aufzählungspunkt eingefügt: "Auszugswilligen Frauen aus Frauenhäusern, die eine Wohnung beantragt haben, wird keine Wartezeit auferlegt. Sie werden sofort vermittelt."
III. Pkt. 2. erhält eine einschränkende Einfügung: Hinter den Satz "Wohnungsangebote des Amtes für Wohnungswesen sind grundsätzlich zumutbar und von den Wohnungssuchenden anzunehmen." wird eingefügt: "Die Wohnung kann von den Wohnungssuchenden aus Frauenhäusern ohne Sanktion und Sperre abgelehnt werden, wenn sie in räumlicher Nähe zu den Tätern liegt, welche die Auslöser für die Flucht in ein Frauenhaus sind."
Begründung
Die M 39 bezieht sich mehrfach ausdrücklich auf Frankfurter*innen, welche sich mindestens seit 12 Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Frankfurt registriert haben. Die Vorlage enthält keine Regelung für Frauen in Frauenhäusern, die von auswärtigen Gemeinden gekommen sind und keine Chance hatten, sich mindestens ein Jahr lang mit dem Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main zu registrieren. Die Zahl der schutzsuchenden Frauen aus auswärtigen Gemeinden ist gering. Aus Frankfurt und anderen Gemeinden kommende Frauen blockieren ungewollt nach der Stabilisierungphase trotz ihres Auszugswunsches mangels Angebot einer bezahlbaren Wohnung teilweise jahrelang die von weiteren schutzsuchenden Frauen dringend benötigten Akut-Notunterkünfte in den Frauenhäusern, zumal es ohnehin überall an Frauenhausplätzen fehlt. Die in der M 39/23 fehlende Regelung bzgl. auswärtiger Frauen in den Frauenhäusern sowie die weitere Nach-Unterstützung der wieder stabilisierten Frauen widerspricht den Vorschriften der Istanbul-Konvention. Ziel ist, die blockierten Schutzplätze für akute Notfälle freizumachen. Denn dauerhaft besetzte Frauenhausplätze können über Leben und Tod anderer Frauen entscheiden. Insgesamt beträgt die Zahl aller auszugswilligen Frauen durchschnittlich sieben bis zehn im Jahr. Dennoch würde diese Zahl dazu beitragen, dass die akut benötigten Schutzunterkünfte nicht auf lange Zeit blockiert würden. Die Blockierung aufzuheben würde die Rettung einer Vielzahl von Frauen bedeuten, die sofort einer Schutzunterkunft bedürfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023MM 39Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien Novelle der Richtlinien zur Überlassung von Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 5. Juni 2023Sie sind hierNRNR 681Wichtige Ausnahme aufnehmen - Frauen in FrauenhäusernSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 39 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 680 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 681 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 39 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 680 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 681 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
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1. Der Vorlage M 39 wird im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 680 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 681 im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 681) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 39 und NR 680 = Enthaltung, NR 681 = Annahme ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 39 wird im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 680 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 681 im Rahmen der Vorlage NR 680 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 681) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)