Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Wohnraumförderung für Studierende/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt 1.2. wie folgt durch den neuen Punkt d) ergänzt (kursiv): Förderfähig sind Neubauten nach Ziffer 1.1.1 mit einem erhöhten energetischen Standard alternativ als d) Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen. Begründung: Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe konterkariert.
Inhalt
Antrag vom 04.07.2016, NR 66
Betreff: Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt 1.2. wie folgt durch den neuen Punkt d) ergänzt (kursiv): Förderfähig sind Neubauten nach Ziffer 1.1.1 mit einem erhöhten energetischen Standard alternativ als d) Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen.
Begründung: Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe konterkariert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.05.2016, M 101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.07.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2016MM 101Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln hier: NeufassungMagistratsvortrag
- 4. Juli 2016Sie sind hierNRNR 66Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von WohnungsbaumittelnSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 66); BFF (= Enthaltung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 101 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 66); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 101 und NR 66 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 66) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)