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Open-Source-Software in der Stadtverwaltung

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
55 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei zukünftigen Softwareanschaffungen der Stadt grundsätzlich offene Standards und freie Open Source Software zu bevorzugen und diese bei ausreichender Eignung, finanziellen Möglichkeiten und Sicherheit auszuwählen. Diese Abwägung wird als Kriterium für Ausschreibungen aufgenommen.

Der Magistrat soll zudem berichten, wer für die entsprechende Anschaffung von Software jeweils zuständig ist und ob eine Bündelung der Beschaffung hier Vorteile bieten würde.

Entwicklungen, die neu oder auf Basis von Open Source-Projekten mit städtischen Mitteln finanziert wurden, sollen, ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sofern sie keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten beinhalten, deren Offenlegung Schutz- oder Sicherheits-relevant wäre und die somit nicht veräußerlicht werden können.

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, in welcher geeigneten Form öffentlich zugänglich darzustellen ist, welche Software bei der Stadt Frankfurt in den einzelnen Ämtern und Eigenbetrieben eingesetzt wird. Dabei wäre jeweils darzustellen, wie die Lizenzverträge gestaltet sind und mit welchem Herstellungs- und Unterhaltsaufwand die IT- Lösungen betrieben werden.

Begründung

Unter Open-Source-Software ist solche Software zu verstehen, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung nicht einschränkt. Die Nutzung von Open Source Software bietet vielfältige Vorteile. Sie schafft insbesondere weniger Abhängigkeit von Unternehmen und kann, wo anwendbar, Kostenersparnisse durch den Wegfall, bzw. die Senkung von Lizenzgebühren erzielen. Immer mehr deutsche Städte setzen auf die Nutzung von Open Source Software. Die Entwicklung und Weiterentwicklung von Anwendungen, die von vielen genutzt werden können (EfA-Prinzip), wird Angebote besonders für international nur begrenzt nutzbare Fachverfahren verbessern und die digitale Souveränität von Kommunen erhöhen. Eine Orientierungshilfe bietet die Stadt Dortmund, welche im Rahmen ihres 'Memorandum Digitalisierung 2020-2025' die Zielsetzung ausgegeben hat, wo immer möglich künftig auf die Nutzung von Open Source Software zu setzen. Auch der Stadtrat München hat im Laufe des letzten Jahres beschlossen, fortan in der Verwaltung Open Source Software 'wo immer technisch und finanziell' sinnvoll zu nutzen. Diesen Kurs der Stadt München begrüßt auch die gemeinnützige Organisation Free Software Foundation Europe (FSFE).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2023Sie sind hier
    NRNR 664Open-Source-Software in der Stadtverwaltung
    STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 208Open Source Software in der StadtverwaltungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 18 · 19.06.2023
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 664 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 22.06.2023
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage NR 664 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 21 · 30.10.2023
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 664 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 24 · 26.02.2024
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 664 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 26 · 29.04.2024
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 664 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Fristverkürzung auf einen Monat)

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