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Open Source Software in der Stadtverwaltung

Vorlagentyp: B
55 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, bei der Softwarebeschaffung in der Stadtverwaltung sowohl proprietäre als auch Open Source Software zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Eignung der Software hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit zu prüfen, um die besten Lösungen für die Stadtverwaltung zu finden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Bericht

Bei der Anschaffung von Software für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main werden in der Regel bereits jetzt proprietäre Softwareprodukte sowie Open Source Software gleichermaßen in Erwägung gezogen und auf Eignung geprüft. Die Eignungsprüfung bezieht sich, neben wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Aspekten, insbesondere auch auf Kriterien der Nutzbarkeit auf fachlicher Basis, sowie der anfallenden personellen Aufwände bezogen auf den Betrieb und den Support der Software im gesamtstädtischen IT-Kontext. Bei gleichwertiger Eignung in Bezug auf die angeführten Kriterien können Open Source Produkte bei der Softwareanschaffung wie im Beschluss vorgesehen bevorzugt werden.

Bei der Durchführung der Eignungsprüfung sind insbesondere die Aufwände für den Support sowie die fachliche Perspektive genau zu analysieren, um die personellen und finanziellen Ressourcen realistisch einschätzen zu können.

Prinzipiell ist bei der Anschaffung von Software die zentrale von fachspezifischer Software zu unterscheiden. Die zentrale Software im gesamtstädtischen Kontext wird als sogenannte Kat 1 Software zentral vom Amt 16 beschafft und die Lizenzen verwaltet, hierbei handelt es sich beispielsweise um Office-Produkte. Bei der Beschaffung von zentraler Software werden Open Source Produkte in die Evaluierung mit einbezogen, bei Office Produkten z.B. die Phönix Suite als Arbeitsplatz für eine souveräne Verwaltung.

Die Anschaffung fachspezifischer Software unterliegt der Verantwortung des jeweiligen Fachbereichs der jeweils entsprechenden Dienststelle und kann nur schwer zentralisiert werden, da zur Beschaffung die Fachexpertise notwendig ist. Auch besteht Bereitschaft, entsprechende Open Source Software in Betracht zu ziehen.

Eine allgemeine Zentralisierung der Softwarebeschaffung aus gesamtstädtischer Perspektive wird als nicht zielführend angesehen, da insbesondere für die Fachsoftware die fachliche Expertise maßgebend bei der Auswahl ist und nicht durch eine zentrale Stelle verantwortungsvoll übernommen werden kann.

Die Stadt Frankfurt am Main verfügt aktuell gesamtstädtisch betrachtet über keine Möglichkeiten, eigenständige Softwareentwicklung zu betreiben, um vollumfängliche, für den Geschäftsbetrieb kritische, geeignete Software programmieren und unterstützen zu können. Hierzu fehlt es sowohl an personellen als auch an finanziellen Ressourcen. Entsprechend verfügt die Stadtverwaltung über keine Softwareprodukte, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren ist das Aufgabenspektrum der Softwareentwicklung von einer öffentlichen Verwaltung nicht gesetzlich vorgegeben und würde immense Kosten verursachen.

Sollte im Auftrag eines Fachbereichs eine Softwareentwicklung durch externe Dienstleister durchgeführt worden sein, ist zu prüfen, ob die Offenlegung des Quellcodes auch vor dem Hintergrund von Sicherheitsaspekten möglich ist, bzw. welcher Mehrwert sich daraus ergeben würde, denn meist handelt es sich bei den Eigenentwicklungen um fachspezifische Software im Verwaltungskontext, die keine Anwendung in der Öffentlichkeit findet.

Die Stadt Frankfurt verfügt aufgrund des SNOW-Systems (Software Asset Management und Software Inventarisierung) mittlerweile über umfassende Informationen der in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main eingesetzten Software-Produkte.

Eine Veröffentlichung der bei der Stadt Frankfurt eingesetzten Software-Produkte wird aus Sicht der Informationssicherheit als äußerst kritisch gesehen. Angreifer sind mit den zur Verfügung gestellten Informationen über die eingesetzten Produkte in der Lage, gezielte Angriffsszenarien zu entwickeln und umzusetzen, denn die Publizierung einer Softwareliste ermöglicht potentiellen Hackern eine Einsicht in die verwendeten Softwareprodukte und verringert entsprechend die Hürde für potentielle Hackerangriffe. Neben dem unklaren Nutzen für die Öffentlichkeit und für die Stadtverwaltung sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, wie Vertrags- und Lizenzbedingungen der Softwarehersteller. Das Risiko der Veröffentlichung der eingesetzten Software beziehungsweise der Lizenz- oder Supportinformationen ist im Vergleich zum möglichen Nutzen für die Öffentlichkeit zu groß und stellt überdies auch ein unnötiges, nicht BSI-konformes Risiko für die Informationssicherheit der Stadtverwaltung dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2023NRNR 664Open-Source-Software in der StadtverwaltungSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 27. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    BB 208Open Source Software in der Stadtverwaltung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Beratungsverlauf1 Beratung
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Sitzung 28 · 08.07.2024
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 208 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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