Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
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Antrag vom 02.07.2013, NR 654
Betreff: Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Aufgrund der §§ 5, 27 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) wird die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen vom 27.08.1981, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009, § 5373 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 10.02.2009, Nr. 7, Seite 202), wie folgt geändert: § 1 Verdienstausfall (1) Stadtverordnete, ehrenamtliche Magistratsmitglieder, Ortsbeiratsmitglieder und Mitglieder des Ausländerbeirates, denen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, erhalten auf Antrag nach Maßgabe des § 27 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Ersatz nach Durchschnittssätzen. Hausfrauen und Hausmännern wird der Durchschnittssatz ohne diesen Nachweis gewährt. Der Durchschnittssatz wird a) für Stadtverordnete und ehrenamtliche Magistratsmitglieder auf 269 € b) für Ortsbeiratsmitglieder auf 68 € c) für Ausländerbeiratsmitglieder auf 68 € monatlich festgelegt. (2) Selbstständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle des Durchschnittssatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde, die auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Die Verdienstausfallpauschale beträgt pro Stunde höchstens 50 Euro und ist auf 270 Euro pro Monat begrenzt. (3) Ein Ersatz nach Durchschnittssatz oder Verdienstausfallpauschale findet nur für Sitzungen statt, die von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr stattfinden. (4) Anstelle des Durchschnittssatzes oder der Verdienstausfallpauschale kann aufgrund entsprechender Nachweise der Ersatz des im Einzelfall tatsächlich entstandenen Verdienstausfalls verlangt werden. Der Ersatz des tatsächlich entstandenen Verdienstausfalls ist bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Stunde möglich. (5) Allen übrigen in der Satzung aufgeführten ehrenamtlich tätigen Personen wird der im Einzelfall nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 in Kraft.
- Der Magistrat wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Mit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen Novellierung des § 27 HGO wurde die Möglichkeit einer pauschalierten Verdienstausfallentschädigung für selbstständig Tätige eröffnet. Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen ist insoweit anzupassen. Die gewählten Formulierungen des § 1 Abs. 2 bis 4 (neu) folgen den Empfehlungen des Hessischen Städtetags. Die in Absatz 2 genannten Höchstgrenzen erscheinen geeignet, einerseits den Charakter der Ehrenamtlichkeit der Mandatsausübung zu bewahren und andererseits erhebliche Einkommenseinbußen der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu vermeiden. Im Übrigen bleiben die in § 1 Abs. 1 der Satzung genannten Beträge unverändert. Absatz 5 (neu) der Vorschrift (bislang Abs. 2) wurde redaktionell überarbeitet. Gleiches gilt für § 7 der Entschädigungssatzung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Bernadette Weyland Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 142 Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 224 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.07.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2013Sie sind hierNRNR 654Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich TätigenSTVV-Antrag · fraktionsunabhängig
- 24. August 2015MM 1422. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich TätigerMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)