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Outdoorsport in Grünanlagen - Ausnahmegenehmigungen und Koordination durch die Sportstadt Frankfurt

Vorlagentyp: NRFDP
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Ausnahmegenehmigungen und Koordination durch die Sportstadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, eine kommerzielle (sportliche)Nutzung in Frankfurter Parkanlagen, am Main- sowie Niddaufer nach §5 der Frankfurter Grünanlagensatzung zu ermöglichen und entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
  2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung in digitaler Form und gut sichtbar auf der Webseite der Stadt Frankfurt allen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Notwendige Bearbeitungsgebühren des zuständigen Amtes sollen möglichst gering ausfallen und ebenfalls bekannt gemacht werden.
  3. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den §3, Absatz 4, Ziffer 12, der Grünflächensatzung dahingehend zu ändern, dass Dienstleistungen, die dem Wesen nach den im §2 festgehaltenen Zweckbestimmungen nicht widersprechen, von diesem Verbot auszunehmen sind.
  4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, das die Nutzung der Grünanlagen für Outdoorsport koordiniert und die Kursangebote auf die Grünflächen in Frankfurt entsprechend verteilt, damit es zu keinen Interessenskonflikten zwischen Sportlern und anderen Parkbenutzern kommt. Begründung: Frankfurts Grünanlagen erfreuen sich gerade in den Sommermonaten größter Beliebtheit. Frankfurterinnen und Frankfurter stürmen in die Parkanlagen, um ihre Freizeit dort in angenehmer Weise zu verbringen. Mittlerweile hat sich der gemeinsame Gruppensport in den Grünanlagen fest etabliert - ein Trend, der über die Frankfurter Stadtgrenzen hinaus weltweit zu beobachten ist. Manche Angebote werden von bezahlten Trainern begleitet, was häufig aus Gründen der Gesundheitsprävention sinnvoll ist. Dass ausgerechnet Frankfurt als Sportstadt diesem Trend ein Ende setzen möchte, ist unverständlich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Kursangeboten in Frankfurter Parkanlagen, am Main- sowie Niddaufer nach §5 der Frankfurter Grünanlagensatzung entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Es darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass hinter den Kursanbietern keine großen Fitnessketten hängen, sondern Kleingewerbe, dem die Stadt Frankfurt durch ein Verbot die Existenz entzieht. Als Wirtschaftsmetropole sollte die Stadt Frankfurt auch die kleinen Gewerbetreibenden unterstützen und ihnen nicht unnötig mit Verboten Steine in den Weg legen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert, den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung in digitaler Form und gut sichtbar auf der Webseite der Stadt Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Es ist verständlich, dass es, insbesondere bei kleinen Grünanlagen, zu Nutzungskonflikten kommen kann. Um diesen Konflikten in den kommenden Sommern vorzubeugen, wird der Magistrat aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, wie eine sportliche neben der herkömmlichen Nutzung der Grünanlagen erfolgen kann. Das Konzept soll eine Koordination und Verteilung aller Outdoorsportkurse auf die Grünanlagen beinhalten. Durch das Angebot im Freien wird bei den Parkbesuchern ein Gefühl für die Sauberkeit und Notwendigkeit gepflegter Parkanlagen begünstigt, da niemand sich gerne in verschmutzten Gegenden länger aufhält. Die Stadt Frankfurt bekommt das Problem der Fehlnutzung und Vermüllung unserer Parkanlagen seit Jahren nicht in den Griff. Das Verbot der regelmäßigen Nutzung der Park seitens betreuter Sportkurse ist dabei nicht nur kontraproduktiv, es lenkt vom eigentlichen Problem der Stadt ab - auf ein Scheinproblem zu Lasten der sportbegeisterten Bevölkerung und des Kleingewerbes.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2018, NR 649

Betreff: Outdoorsport in Grünanlagen - Ausnahmegenehmigungen und Koordination durch die Sportstadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, eine kommerzielle (sportliche)Nutzung in Frankfurter Parkanlagen, am Main- sowie Niddaufer nach §5 der Frankfurter Grünanlagensatzung zu ermöglichen und entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
  2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung in digitaler Form und gut sichtbar auf der Webseite der Stadt Frankfurt allen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Notwendige Bearbeitungsgebühren des zuständigen Amtes sollen möglichst gering ausfallen und ebenfalls bekannt gemacht werden.
  3. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den §3, Absatz 4, Ziffer 12, der Grünflächensatzung dahingehend zu ändern, dass Dienstleistungen, die dem Wesen nach den im §2 festgehaltenen Zweckbestimmungen nicht widersprechen, von diesem Verbot auszunehmen sind.
  4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, das die Nutzung der Grünanlagen für Outdoorsport koordiniert und die Kursangebote auf die Grünflächen in Frankfurt entsprechend verteilt, damit es zu keinen Interessenskonflikten zwischen Sportlern und anderen Parkbenutzern kommt. Begründung: Frankfurts Grünanlagen erfreuen sich gerade in den Sommermonaten größter Beliebtheit. Frankfurterinnen und Frankfurter stürmen in die Parkanlagen, um ihre Freizeit dort in angenehmer Weise zu verbringen. Mittlerweile hat sich der gemeinsame Gruppensport in den Grünanlagen fest etabliert - ein Trend, der über die Frankfurter Stadtgrenzen hinaus weltweit zu beobachten ist. Manche Angebote werden von bezahlten Trainern begleitet, was häufig aus Gründen der Gesundheitsprävention sinnvoll ist. Dass ausgerechnet Frankfurt als Sportstadt diesem Trend ein Ende setzen möchte, ist unverständlich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Kursangeboten in Frankfurter Parkanlagen, am Main- sowie Niddaufer nach §5 der Frankfurter Grünanlagensatzung entsprechende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Es darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass hinter den Kursanbietern keine großen Fitnessketten hängen, sondern Kleingewerbe, dem die Stadt Frankfurt durch ein Verbot die Existenz entzieht. Als Wirtschaftsmetropole sollte die Stadt Frankfurt auch die kleinen Gewerbetreibenden unterstützen und ihnen nicht unnötig mit Verboten Steine in den Weg legen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat aufgefordert, den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung in digitaler Form und gut sichtbar auf der Webseite der Stadt Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Es ist verständlich, dass es, insbesondere bei kleinen Grünanlagen, zu Nutzungskonflikten kommen kann. Um diesen Konflikten in den kommenden Sommern vorzubeugen, wird der Magistrat aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, wie eine sportliche neben der herkömmlichen Nutzung der Grünanlagen erfolgen kann. Das Konzept soll eine Koordination und Verteilung aller Outdoorsportkurse auf die Grünanlagen beinhalten. Durch das Angebot im Freien wird bei den Parkbesuchern ein Gefühl für die Sauberkeit und Notwendigkeit gepflegter Parkanlagen begünstigt, da niemand sich gerne in verschmutzten Gegenden länger aufhält. Die Stadt Frankfurt bekommt das Problem der Fehlnutzung und Vermüllung unserer Parkanlagen seit Jahren nicht in den Griff. Das Verbot der regelmäßigen Nutzung der Park seitens betreuter Sportkurse ist dabei nicht nur kontraproduktiv, es lenkt vom eigentlichen Problem der Stadt ab - auf ein Scheinproblem zu Lasten der sportbegeisterten Bevölkerung und des Kleingewerbes. Bericht des Magistrats vom 18.03.2019, B 96 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 19.09.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2018Sie sind hier
    NRNR 649Outdoorsport in Grünanlagen - Ausnahmegenehmigungen und Koordination durch die Sportstadt Frankfurt
    STVV-Antrag · FDP
  2. 18. März 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 96Outdoorsport in Grünanlagen - Ausnahmegenehmigungen und Koordination durch die Sportstadt FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 25.09.2018
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 649 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 649 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Umwelt und Sport überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneAfDLinkeBFF
Ablehnung:
FDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Aufnahme auf TO)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 25.10.2018
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 649 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 29.11.2018
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 649 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 11.12.2018
TO I, TOP 27
Beraten
Die Vorlage NR 649 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPFrankfurterBFFFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 13.12.2018
TO II, TOP 8
Beraten
Die Vorlage NR 649 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPFrankfurterBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung)

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