Resolution: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen!
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
einführen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt beim deutschen Städtetag darauf hin, die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit auf Bundesebene zu unterstützen und bekennt sich damit zu mehr Sozialwohnungen in Frankfurt. Begründung: Obwohl die Zahl derjenigen Frankfurterinnen und Frankfurter, die auf eine frei werdende Sozialwohnung warten, zuletzt auf über 23.000 gestiegen ist, werden kaum neue Sozialwohnungen gebaut. Im letzten Jahr waren es im gesamten Stadtgebiet 134 Wohnungen, also 2,8 Prozent des gesamten Wohnungsneubaus (F 1279 vom 24. Mai 2018). Doch auch in den davor liegenden Jahren sind durchschnittlich nur 188 Sozialwohnungen pro Jahr in Frankfurt neu entstanden (B 177 vom 15. Juni 2018). Bis 2020 sollen durchschnittlich ca. 143 Sozialwohnungen pro Jahr dazu kommen (ebd.). Dem stehen durchschnittlich jedes Jahr (!) 803 Sozialwohnungen gegenüber, die voraussichtlich bis 2020 aus der Bindung fallen werden (auch B 177). Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft damit dramatisch. Wenn es so weiter geht, werden sich 2020 noch weniger Menschen, die heute noch in Frankfurt leben, das Wohnen in Frankfurt leisten können. Um das Abschmelzen der Sozialwohnungszahlen zu verhindern und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen wieder zur öffentlichen Aufgabe zu machen, schlagen verschiedene Studien die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit vor. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit würde ein gemeinwohlorientiertes Handeln der öffentlichen Wohnungsgesellschaften einschließen, die für den Bau bezahlbarer Wohnungen Steuervergünstigungen erhalten würden. Sie müssten ihre Kernaufgabe dann nicht mehr durch den Bau von teuren freifinanzierten und Eigentumswohnungen am freien Markt in Konkurrenz zu milliardenschweren Wohnungsgesellschaften finanzieren. In einem Positionspapier von September 2017 zur "Neuausrichtung der Wohnungs- und Baulandpolitik" begrüßt der Deutsche Städtetag die Wiederaufnahme von Diskussionen um eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit auf Bundesebene (siehe http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/mat/position spapier_neuausrichtung_wohnungs-_und_baulandpolitik_verlinkt.pdf ). Dem schließt sich Frankfurt mit dieser Resolution explizit an und macht damit auf die schwierige Situation des Wohnungsmarktes aufmerksam. Da es sich um eine umfassende Neuregelung auf Bundesebene handelt, kann die Stadt Frankfurt sich nicht direkt an der Entscheidung beteiligen. Trotzdem sendet Frankfurt über eine Befürwortung beim Städtetag das Signal, dass die Wiedereinführung eine wichtige Maßnahme ist, um allen Menschen unabhängig von ihren Einkommen ein gutes Wohnen in Frankfurt zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2018, NR 639
Betreff: Resolution: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt beim deutschen Städtetag darauf hin, die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit auf Bundesebene zu unterstützen und bekennt sich damit zu mehr Sozialwohnungen in Frankfurt.
Begründung: Obwohl die Zahl derjenigen Frankfurterinnen und Frankfurter, die auf eine frei werdende Sozialwohnung warten, zuletzt auf über 23.000 gestiegen ist, werden kaum neue Sozialwohnungen gebaut. Im letzten Jahr waren es im gesamten Stadtgebiet 134 Wohnungen, also 2,8 Prozent des gesamten Wohnungsneubaus (F 1279 vom 24. Mai 2018). Doch auch in den davor liegenden Jahren sind durchschnittlich nur 188 Sozialwohnungen pro Jahr in Frankfurt neu entstanden (B 177 vom 15. Juni 2018). Bis 2020 sollen durchschnittlich ca. 143 Sozialwohnungen pro Jahr dazu kommen (ebd.). Dem stehen durchschnittlich jedes Jahr (!) 803 Sozialwohnungen gegenüber, die voraussichtlich bis 2020 aus der Bindung fallen werden (auch B 177). Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft damit dramatisch. Wenn es so weiter geht, werden sich 2020 noch weniger Menschen, die heute noch in Frankfurt leben, das Wohnen in Frankfurt leisten können. Um das Abschmelzen der Sozialwohnungszahlen zu verhindern und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen wieder zur öffentlichen Aufgabe zu machen, schlagen verschiedene Studien die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit vor. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit würde ein gemeinwohlorientiertes Handeln der öffentlichen Wohnungsgesellschaften einschließen, die für den Bau bezahlbarer Wohnungen Steuervergünstigungen erhalten würden. Sie müssten ihre Kernaufgabe dann nicht mehr durch den Bau von teuren freifinanzierten und Eigentumswohnungen am freien Markt in Konkurrenz zu milliardenschweren Wohnungsgesellschaften finanzieren. In einem Positionspapier von September 2017 zur "Neuausrichtung der Wohnungs- und Baulandpolitik" begrüßt der Deutsche Städtetag die Wiederaufnahme von Diskussionen um eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit auf Bundesebene (siehe http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/mat/position spapier_neuausrichtung_wohnungs-_und_baulandpolitik_verlinkt.pdf ). Dem schließt sich Frankfurt mit dieser Resolution explizit an und macht damit auf die schwierige Situation des Wohnungsmarktes aufmerksam. Da es sich um eine umfassende Neuregelung auf Bundesebene handelt, kann die Stadt Frankfurt sich nicht direkt an der Entscheidung beteiligen. Trotzdem sendet Frankfurt über eine Befürwortung beim Städtetag das Signal, dass die Wiedereinführung eine wichtige Maßnahme ist, um allen Menschen unabhängig von ihren Einkommen ein gutes Wohnen in Frankfurt zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2018FF 1279Am 23. März 2018 wurde der Jahresrückblick Baugeschehen durch die Bauaufsicht der Presse vorgestellt. Am 14. Mai wurde dFragestunde-Frage
- 15. Juni 2018BB 177Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in FrankfurtMagistratsbericht
- 28. August 2018Sie sind hierNRNR 639Resolution: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen!STVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)