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Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in Frankfurt

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 177

Betreff: Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in Frankfurt Vorgang: A 257/17 LINKE. Frage 1: Jahr: Anzahl Sozialwohnungen Anzahl Wohnungen gesamt * Anteil in % 2012 34 1845 1,8 % 2013 89 2551 3,5 % 2014 254 2415 10,5 % 2015 451 3051 14,8 % 2016 110 2865 3,8 % *Angaben aus dem Statistischem Jahrbuch 2017: Baufertigstellungen von neuen Wohngebäuden seit 2000 / Wohnungen gesamt Frage 2, 3 und 4: Es gibt keine Auswertungen oder Statistiken, in denen nach frei finanzierten Wohnungen, Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen unterschieden wird. Deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Eine klare Trennung ist häufig auch nicht möglich, da auch Eigentumswohnungen vermietet werden. Frage 5: Es liegen aktuell 14 Förderanträge für insgesamt 274 geförderte Sozialwohnungen vor, für das Jahr 2017 sind weitere 5 Projekte mit insgesamt 288 Wohnungen angemeldet. Frage 6: Bei 11 von den 14 Förderanträgen ist sowohl der Förderantrag als auch der Bauantrag bewilligt. Frage 7: Die bewilligten Projekte befinden sich alle im Bau. Frage 8: Die in 2017 angemeldeten Projekte werden voraussichtlich 2020 fertig gestellt. Eine Liste der aktuell geförderten Wohnungen mit den voraussichtlichen Fertigstellungsterminen findet sich auf der Internetseite des Stadtplanungsamtes unter dem Reiter der Wohnungsbauförderung - Förderweg 2. Frage 9: Jahr: Anzahl Wohnungen 2017 118 2018 75 2019 154 2020 222 Frage 10: Von der ABG Frankfurt Holding und deren Tochterunternehmen liegen uns heute Anträge bzw. Anmeldungen für 425 Sozialwohnungen vor, die in den nächsten Jahren gebaut werden. Frage 11: Eine genaue Anzahl steht noch nicht fest. Aber auf Grundlage des aktuell gültigen Beschlusses § 4542 vom 22.05.2014 (M9) sind "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30% der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern". Die Hälfte davon ist im sozialen Mietwohnungsbau und die andere Hälfte im Förderweg 2 zu realisieren. Frage 12: Sowohl in der Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung unter Ziffer 4 als auch im Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung in der Anlage 2 werden Qualitätskriterien für den Bau der geförderten Wohnungen festgehalten, die vom Bauherrn zu beachten sind. Diese Qualitätskriterien sichern einen guten Standard auch im geförderten Wohnungsbau. Frage 13: Alle Wohngebäude, die ab 2010 im Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung gefördert wurden, sind im Passivhausstandard errichtet worden. Damit haben mehr als 1000 Sozialwohnungen den Passivhausstandard. Frage 14: Die Mehrkosten für den Passivhausstandard sind bei den Wohnungsbauunternehmen sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen 3 und 7 %. Die ABG Frankfurt Holding beziffert die Mehrkosten mit 3-5%. Die eingesparten Energiekosten sind schwer zu beziffern und hängen stark vom Nutzerverhalten ab. Ein Passivhaus hat einen Heizwärmebedarf von 15 kWh / m2a, ein Gebäude nach dem EnEV-Standard hat einen Heizwärmebedarf von 45-50 kWh / m2a. Damit liegen die eingesparten Heizkosten im Idealfall bei 60-70%. Frage 15: Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung dauert es etwa 3 Jahre. Frage 16: Nach derzeitigem Kenntnisstand fallen in den Jahren bis 2020 mindestens nachfolgend genannte Anzahlen von Wohnungen aus der Bindung: Jahr: Anzahl der Wohnungen: 2017 349 2018 779 2019 1.159 2020 926 Nicht berücksichtigt sind die Wohnungen, deren Tilgungsdatum der öffentlichen Darlehen in diesem Zeitraum liegen. Erst nach Eingang der Rückzahlungsmitteilungen der Förderstelle des Landes kann die Festsetzung des Förderendes erfolgen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch Absenkung der Nachwirkungsfrist (von 10 auf 5 Jahre) von Seiten des Landes der Wegfall der Bindungen beschleunigt wurde. Frage 17: Um den Mietpreis der aus der Bindung gefallenen Sozialwohnungen zu halten, braucht der Magistrat Finanzmittel, hierfür sind im Haushalt Mittel vorgesehen. Frage 18: Im Vorentwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird ein Bedarf bis zu 90.000 zusätzlichen Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 erwartet. Dieser Bedarf soll im Rahmen von Stadterweiterung und dem Bau neuer Stadtteile, der Erneuerung und Weiterentwicklung bestehender Siedlungsteile sowie der Umstrukturierung bzw. Konversion erreicht werden. Frage 19: Siehe Frage 11. mehrheitlich sollen die geförderten Wohnungen für Haushalte der Stufe 1 vorgesehen werden und nur untergeordnet für Haushalte der Stufe 2. Frage 20: Siehe Frage 11. Im Förderweg 2 wird in der Planung und bei Antragstellung nicht nach den Mietstufen unterschieden. Frage 21: Da in dem Förderweg 2 in der Planung und in der Antragstellung nicht nach den Mietstufen unterschieden wird, ist jede im Förderweg 2 geförderte Wohnung prinzipiell für Haushalte aller Mietstufen geeignet. Die einzelnen Wohnungen können dann frei vergeben werden an Mieter, die in eine der Einkommensstufen fallen. Die höhere Miete, die in der Einkommensstufe 2 und 3 erzielt wird, muss an die Stadt abgeführt werden. Für den privaten Investor ist es also nicht interessanter an Haushalte, die in eine höhere Einkommensstufe fallen, zu vermieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. September 2017AA 257Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in FrankfurtSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 17. Mai 2018FF 1279Am 23. März 2018 wurde der Jahresrückblick Baugeschehen durch die Bauaufsicht der Presse vorgestellt. Am 14. Mai wurde dFragestunde-Frage
  3. 15. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    BB 177Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in Frankfurt
    Magistratsbericht
  4. 28. August 2018NRNR 639Resolution: Neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen!STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 23 · 13.08.2018
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 177 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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