Ausländische Staatsangehörige nicht diskriminieren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Aushändigung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) durch alle Bürgerämter in Frankfurt zu ermöglichen, um Diskriminierung ausländischer Staatsangehöriger zu vermeiden. Die Begründung hebt hervor, dass die aktuelle Praxis die Zugänglichkeit für ausländische Bürger einschränkt und nicht den ursprünglichen Zielen der Bürgerämter entspricht.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, elektronische Aufenthaltstitel (eAT) nicht nur durch die Ausländerbehörde, sondern auch durch alle Bürgerämter der Stadt Frankfurt aushändigen zu lassen.
Begründung
Vor dem Auftreten des Coronavirus erfolgte die Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel vorwiegend durch die verschiedenen Bürgerämter der Stadt und nur im geringen Umfang durch die Ausländerbehörde. Die Kunden konnten selbst bestimmen, welcher Ausgabeort unter dem Aspekt der Wohnortnähe, Arbeitsplatznähe, Öffnungszeiten usw. für sie am günstigsten ist. Somit erfolgte die Aushändigung analog der Aushändigung des Bundespersonalausweises an deutsche Staatsangehörige. Der Vorgang selbst dauert nur wenige Minuten und es bedarf keiner besonderen Fachkenntnisse, da es "nur" um die Aushändigung des neuen und ggf. die Einziehung des alten Dokumentes geht. Während des Lockdowns in der "Coronazeit" wurden die eAT durch die Ausländerbehörde mit Postzustellungsurkunde direkt an die Kunden geschickt. Letztes Jahr untersagte das Bundesministerium des Innern und für Heimat diese Vorgehensweise und die Stadt wurde aufgefordert, wieder zur persönlichen Aushändigung zurückzukehren. Aufgrund des Abwahlverfahrens des Oberbürgermeisters wurde die Rückkehr zur persönlichen Ausgabe auf Drängen des Bürgeramtes bis zum 31.12.2022 verschoben. Seit dem 01.01.2023 erfolgt wieder die persönliche Aushändigung der eAT. Allerdings bietet das Bürgeramt die Aushändigung der eAT jetzt nur noch in einer Zweigstelle, nämlich im Nordwestzentrum, an. Das Bürgeramt erklärt auf seiner Homepage, dass dies aus organisatorischen Gründen erforderlich sei. Bundespersonalausweise können aber weiterhin in acht auf das ganze Stadtgebiet verteilte Bürgerämter abgeholt werden. Hierdurch werden ausländische Bürger schlechter gestellt als deutsche Bürger, obwohl der Magistrat sich Antidiskriminierung auf die Fahnen geschrieben und hierfür sogar einige zusätzliche Stellen geschaffen hat. Es entsteht der Eindruck, dass die Kunden die eAT vorwiegend bei der Ausländerbehörde im Gallus abholen sollen und für sie die Bürgerämter - außer im Nordwestzentrum - nicht mehr zur Verfügung stehen sollen. Dies widerspricht der Gründungsidee und dem Sinn der Bürgerämter - nämlich möglichst viele Dienstleistungen bürgernah anzubieten. In einer Jubiläumsschrift des Bürgeramtes heißt es: "Bei uns wandern die Daten, nicht die Bürger."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2023Sie sind hierNRNR 600Ausländische Staatsangehörige nicht diskriminierenSTVV-Antrag · CDU
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 253Ausländische Staatsangehörige nicht diskriminierenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIF und Stadtv. Hahn (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Hahn (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stv. Hahn (= Annahme) sowie LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung)