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E-Government und Digitalisierung

Vorlagentyp: NRFDP
77 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Begründung

Digitalisierung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.10.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen zur Digitalisierung von städtischen Dienstleistungen und magistratsinternen Verwaltungsprozessen in den verschiedenen Dezernatsbereichen bereits umgesetzt wurden bzw. welche weiteren Projekte mit welchem zeitlichen Horizont in den einzelnen Dezernaten jeweils konkret geplant sind; 2. inwieweit es ggfs. in den verschiedenen Dezernaten Unterschiede in der Intensität der Digitalisierungsbemühungen gibt und welches die Gründe für die Unterschiede sind. 3. bis wann die angekündigte "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" vorliegen und in den Ausschüssen vorgestellt wird; 4. welche Unterschiede die neue "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" zu bisherigen Strategien aufweist.
  2. Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Bemühungen konsequent fortzuführen, die traditionelle Nutzung von Papier als Vehikel für Informationen aller Art (Vorlagen, Broschüren aller Art, Geschäftsberichte stadtnaher Gesellschaften etc.) weiter und zügig zurückzudrängen. Die digitale Verteilung von Informationen muss zum Standard und die ressourcenintensive Verteilung von Papier zur absoluten Ausnahme werden; 2. die von Magistrat und stadtnahen Gesellschaften verwendeten diversen URL-Adressen in jeweils möglichst kurzer Form zu erstellen, d. h. tunlichst mit einer geringen Anzahl von Buchstaben/Ziffern. Wörter sollten in Adressen möglichst nicht komplett ausgeschrieben, sondern sinnvoll abgekürzt werden. Begründung: Zu I.: Der Magistrat hat erfreulicherweise in den letzten Monaten des Jahres 2017 mit den Berichten B 365 und B 402 einige Projekte beschrieben. Allerdings sind insbesondere in der Vorlage B 365 nur einige Projekte ansatzweise angerissen worden. Aus den genannten Berichten geht zudem nicht klar hervor, welche Aktivitäten jeweils in den einzelnen Dezernaten derzeit im Gang sind bzw. für die nahe und mittlere Zukunft geplant sind. Nachdem die FAZ (30.05.2018) in einem Bericht Fachleute sinngemäß zitiert, Frankfurt läge beim Thema Digitalisierung im Vergleich zu anderen Kommunen weit hinten, scheint der Handlungsbedarf sehr hoch zu sein. Es ist zu vermuten, dass der Magistrat mit den in der Vorlage B 365 benannten wenigen Projekten es eher schwer haben wird, den zitierten Rückstand gegenüber anderen Kommunen spürbar aufzuholen. Zu II.: Magistrat und Verwaltung produzieren jährlich Tonnen von Papier für Bürger, Magistrat, Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeiräte, Ehrenbeamte usw. Stadtverordnete werden beispielsweise mit einer Flut von Vorlagen, Akten, Broschüren, Geschäftsberichten stadtnaher Gesellschaften bedacht. Ein Großteil wandert mehr oder weniger beachtet und gelesen zügig in den Abfall. Die Produktion und Verteilung von derartigen Drucksachen ist teuer und aufwendig (Ablage, Platzbedarf, Transportbedarf, Transportkosten). Es macht viel mehr Sinn, Schriftstücke in digitaler Form zu verteilen oder Internetadressen bekannt zu geben, um sie runter zu laden. Der Adressat sollte nicht mit Paper bombardiert werden, sondern selbst entscheiden können, ob er lokal ausdruckt oder am PC liest. Der Magistrat sollte nach dem Motto verfahren "digital first, paper second". In der Kürze liegt die Würze. Wenn Adressen abgetippt, abgeschrieben, gemerkt, übermittelt, kopiert oder gedruckt werden müssen, sind die teilweise sehr langen städtischen Adressen eine unnötige Plage. Die nachfolgende Kreation ist eines der aktuellen Beispiele: www.stadt-frankfurt.de/forms/veranstaltungen/?id01rjv42&po=00350_18 .

Inhalt

Antrag vom 12.06.2018, NR 599

Betreff: E-Government und Digitalisierung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.10.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen zur Digitalisierung von städtischen Dienstleistungen und magistratsinternen Verwaltungsprozessen in den verschiedenen Dezernatsbereichen bereits umgesetzt wurden bzw. welche weiteren Projekte mit welchem zeitlichen Horizont in den einzelnen Dezernaten jeweils konkret geplant sind; 2. inwieweit es ggfs. in den verschiedenen Dezernaten Unterschiede in der Intensität der Digitalisierungsbemühungen gibt und welches die Gründe für die Unterschiede sind. 3. bis wann die angekündigte "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" vorliegen und in den Ausschüssen vorgestellt wird; 4. welche Unterschiede die neue "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" zu bisherigen Strategien aufweist.
  2. Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Bemühungen konsequent fortzuführen, die traditionelle Nutzung von Papier als Vehikel für Informationen aller Art (Vorlagen, Broschüren aller Art, Geschäftsberichte stadtnaher Gesellschaften etc.) weiter und zügig zurückzudrängen. Die digitale Verteilung von Informationen muss zum Standard und die ressourcenintensive Verteilung von Papier zur absoluten Ausnahme werden; 2. die von Magistrat und stadtnahen Gesellschaften verwendeten diversen URL-Adressen in jeweils möglichst kurzer Form zu erstellen, d. h. tunlichst mit einer geringen Anzahl von Buchstaben/Ziffern. Wörter sollten in Adressen möglichst nicht komplett ausgeschrieben, sondern sinnvoll abgekürzt werden. Begründung: Zu I.: Der Magistrat hat erfreulicherweise in den letzten Monaten des Jahres 2017 mit den Berichten B 365 und B 402 einige Projekte beschrieben. Allerdings sind insbesondere in der Vorlage B 365 nur einige Projekte ansatzweise angerissen worden. Aus den genannten Berichten geht zudem nicht klar hervor, welche Aktivitäten jeweils in den einzelnen Dezernaten derzeit im Gang sind bzw. für die nahe und mittlere Zukunft geplant sind. Nachdem die FAZ (30.05.2018) in einem Bericht Fachleute sinngemäß zitiert, Frankfurt läge beim Thema Digitalisierung im Vergleich zu anderen Kommunen weit hinten, scheint der Handlungsbedarf sehr hoch zu sein. Es ist zu vermuten, dass der Magistrat mit den in der Vorlage B 365 benannten wenigen Projekten es eher schwer haben wird, den zitierten Rückstand gegenüber anderen Kommunen spürbar aufzuholen. Zu II.: Magistrat und Verwaltung produzieren jährlich Tonnen von Papier für Bürger, Magistrat, Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeiräte, Ehrenbeamte usw. Stadtverordnete werden beispielsweise mit einer Flut von Vorlagen, Akten, Broschüren, Geschäftsberichten stadtnaher Gesellschaften bedacht. Ein Großteil wandert mehr oder weniger beachtet und gelesen zügig in den Abfall. Die Produktion und Verteilung von derartigen Drucksachen ist teuer und aufwendig (Ablage, Platzbedarf, Transportbedarf, Transportkosten). Es macht viel mehr Sinn, Schriftstücke in digitaler Form zu verteilen oder Internetadressen bekannt zu geben, um sie runter zu laden. Der Adressat sollte nicht mit Paper bombardiert werden, sondern selbst entscheiden können, ob er lokal ausdruckt oder am PC liest. Der Magistrat sollte nach dem Motto verfahren "digital first, paper second". In der Kürze liegt die Würze. Wenn Adressen abgetippt, abgeschrieben, gemerkt, übermittelt, kopiert oder gedruckt werden müssen, sind die teilweise sehr langen städtischen Adressen eine unnötige Plage. Die nachfolgende Kreation ist eines der aktuellen Beispiele: www.stadt-frankfurt.de/forms/veranstaltungen/?id01rjv42&po=00350_18 . Bericht des Magistrats vom 10.11.2017, B 365 Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 402 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 160 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 13.06.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2017BB 365E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  2. 8. Dezember 2017BB 402Die Digitalisierung weiter vorantreibenMagistratsbericht
  3. 12. Juni 2018Sie sind hier
    NRNR 599E-Government und Digitalisierung
    STVV-Antrag · FDP
  4. 3. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 77 WochenBB 160E-Government und DigitalisierungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 23 · 20.08.2018
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Der Ziffer I. der Vorlage NR 599 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer II. der Vorlage NR 599 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FrankfurterÖkoLinX-ARL
zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFF
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 23.08.2018
TO II, TOP 9
Angenommen
a) Der Ziffer I. der Vorlage NR 599 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer II. der Vorlage NR 599 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFF
Ablehnung:
AfDFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 27 · 28.01.2019
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 599 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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