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Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.

Vorlagentyp: NRRÖMER
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Begründung

zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.08.2013 und 10.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main wird Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. Begründung: Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - gegründet 1967 - ist ein unabhängiger, gemeinnütziger eingetragener Verein, in dem fast 100 Schutzvereinigungen an Verkehrs- und Militärflughäfen sowie an Landeplätzen der Allgemeinen Luftfahrt zusammen geschlossen sind - dazu kommen ca. 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen. Die Vereinigung wird von einem Vorstand geleitet, dem Mitglieder aus vielen deutschen Flughafenstandorten angehören. Beratend steht ein Beirat zur Seite, der vom Vorstand berufen wird und dem vorwiegend Ingenieure, Juristen, Mediziner, und weitere Fachleute aus Verwaltung und öffentlichem Leben angehören. Drittes Organ ist die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre zusammentritt. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Dabei stehen der Schutz vor Fluglärm sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung der Flughäfen im Vordergrund. Ziel ist die Sicherung des Lebensraumes der Menschen und vor allem der Schutz der Nachtruhe. Die Ausdehnung der Flughäfen muss sich dabei an der zulässigen Umweltkapazität ausrichten. Die Bundesvereinigung entsendet gemäß § 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Mitglieder in die Fluglärmkommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser wird vor dem Erlass von Rechts­verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Luftverkehr angehört. Die Bundesvereinigung wirkt mit in Anhörungen von Parlamenten und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene und berät den Gesetzgeber. Sie verfolgt die Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und begleitet die Umsetzung von Erlassen in deutsches Recht. Sie wirkt auch in der technischen Normung (DIN, ISO usw.) mit. Die Bundesvereinigung beobachtet Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, die den Fluglärm und den Ausbau von Flughäfen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Nachtruhe. Die Fachleute der Bundesvereinigung veranstalten Seminare, beraten die Mitglieder aus Schutzvereinigungen, Städten und Gemeinden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und beobachten die richtige Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik. Außerdem erarbeiten sie schriftliche Stellungnahmen in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Zu den Mitgliedern zählen aus dem Umfeld des Flughafens Frankfurt u.a. die Städte Mainz, Neu-Isenburg, Offenbach, Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim, Mörfelden-Waldorf, Hochheim, Rüsselsheim, Flörsheim, Raunheim, Kelsterbach und Hattersheim sowie der Kreis Groß-Gerau. Die Stadt Frankfurt am Main dagegen ist kein Mitglied, obwohl sie die größte und wichtigste Stadt im Umfeld des Flughafens ist und ihre Bürger auch in erheblichem Umfang von Fluglärm betroffen sind. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, für die Stadt einen Aufnahmeantrag für die BVF zu stellen.

Inhalt

Antrag vom 09.04.2013, NR 576

Betreff: Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.08.2013 und 10.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main wird Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.

Begründung: Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - gegründet 1967 - ist ein unabhängiger, gemeinnütziger eingetragener Verein, in dem fast 100 Schutzvereinigungen an Verkehrs- und Militärflughäfen sowie an Landeplätzen der Allgemeinen Luftfahrt zusammen geschlossen sind - dazu kommen ca. 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen. Die Vereinigung wird von einem Vorstand geleitet, dem Mitglieder aus vielen deutschen Flughafenstandorten angehören. Beratend steht ein Beirat zur Seite, der vom Vorstand berufen wird und dem vorwiegend Ingenieure, Juristen, Mediziner, und weitere Fachleute aus Verwaltung und öffentlichem Leben angehören. Drittes Organ ist die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre zusammentritt. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Dabei stehen der Schutz vor Fluglärm sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung der Flughäfen im Vordergrund. Ziel ist die Sicherung des Lebensraumes der Menschen und vor allem der Schutz der Nachtruhe. Die Ausdehnung der Flughäfen muss sich dabei an der zulässigen Umweltkapazität ausrichten. Die Bundesvereinigung entsendet gemäß § 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Mitglieder in die Fluglärmkommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser wird vor dem Erlass von Rechts­verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Luftverkehr angehört. Die Bundesvereinigung wirkt mit in Anhörungen von Parlamenten und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene und berät den Gesetzgeber. Sie verfolgt die Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und begleitet die Umsetzung von Erlassen in deutsches Recht. Sie wirkt auch in der technischen Normung (DIN, ISO usw.) mit. Die Bundesvereinigung beobachtet Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, die den Fluglärm und den Ausbau von Flughäfen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Nachtruhe. Die Fachleute der Bundesvereinigung veranstalten Seminare, beraten die Mitglieder aus Schutzvereinigungen, Städten und Gemeinden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und beobachten die richtige Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik. Außerdem erarbeiten sie schriftliche Stellungnahmen in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Zu den Mitgliedern zählen aus dem Umfeld des Flughafens Frankfurt u.a. die Städte Mainz, Neu-Isenburg, Offenbach, Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim, Mörfelden-Waldorf, Hochheim, Rüsselsheim, Flörsheim, Raunheim, Kelsterbach und Hattersheim sowie der Kreis Groß-Gerau. Die Stadt Frankfurt am Main dagegen ist kein Mitglied, obwohl sie die größte und wichtigste Stadt im Umfeld des Flughafens ist und ihre Bürger auch in erheblichem Umfang von Fluglärm betroffen sind. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, für die Stadt einen Aufnahmeantrag für die BVF zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2013Sie sind hier
    NRNR 576Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.
    STVV-Antrag · RÖMER
  2. 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 135Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 20 · 23.05.2013
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömerFDP
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 04.06.2013
TO I, TOP 19
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 23 · 26.09.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 576 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 16.01.2014
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 576 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Mitdiskutieren

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