Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.08.2013 und 10.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main wird Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. Begründung: Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - gegründet 1967 - ist ein unabhängiger, gemeinnütziger eingetragener Verein, in dem fast 100 Schutzvereinigungen an Verkehrs- und Militärflughäfen sowie an Landeplätzen der Allgemeinen Luftfahrt zusammen geschlossen sind - dazu kommen ca. 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen. Die Vereinigung wird von einem Vorstand geleitet, dem Mitglieder aus vielen deutschen Flughafenstandorten angehören. Beratend steht ein Beirat zur Seite, der vom Vorstand berufen wird und dem vorwiegend Ingenieure, Juristen, Mediziner, und weitere Fachleute aus Verwaltung und öffentlichem Leben angehören. Drittes Organ ist die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre zusammentritt. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Dabei stehen der Schutz vor Fluglärm sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung der Flughäfen im Vordergrund. Ziel ist die Sicherung des Lebensraumes der Menschen und vor allem der Schutz der Nachtruhe. Die Ausdehnung der Flughäfen muss sich dabei an der zulässigen Umweltkapazität ausrichten. Die Bundesvereinigung entsendet gemäß § 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Mitglieder in die Fluglärmkommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Luftverkehr angehört. Die Bundesvereinigung wirkt mit in Anhörungen von Parlamenten und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene und berät den Gesetzgeber. Sie verfolgt die Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und begleitet die Umsetzung von Erlassen in deutsches Recht. Sie wirkt auch in der technischen Normung (DIN, ISO usw.) mit. Die Bundesvereinigung beobachtet Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, die den Fluglärm und den Ausbau von Flughäfen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Nachtruhe. Die Fachleute der Bundesvereinigung veranstalten Seminare, beraten die Mitglieder aus Schutzvereinigungen, Städten und Gemeinden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und beobachten die richtige Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik. Außerdem erarbeiten sie schriftliche Stellungnahmen in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Zu den Mitgliedern zählen aus dem Umfeld des Flughafens Frankfurt u.a. die Städte Mainz, Neu-Isenburg, Offenbach, Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim, Mörfelden-Waldorf, Hochheim, Rüsselsheim, Flörsheim, Raunheim, Kelsterbach und Hattersheim sowie der Kreis Groß-Gerau. Die Stadt Frankfurt am Main dagegen ist kein Mitglied, obwohl sie die größte und wichtigste Stadt im Umfeld des Flughafens ist und ihre Bürger auch in erheblichem Umfang von Fluglärm betroffen sind. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, für die Stadt einen Aufnahmeantrag für die BVF zu stellen.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2013, NR 576
Betreff: Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.08.2013 und 10.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main wird Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Begründung: Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) - gegründet 1967 - ist ein unabhängiger, gemeinnütziger eingetragener Verein, in dem fast 100 Schutzvereinigungen an Verkehrs- und Militärflughäfen sowie an Landeplätzen der Allgemeinen Luftfahrt zusammen geschlossen sind - dazu kommen ca. 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen. Die Vereinigung wird von einem Vorstand geleitet, dem Mitglieder aus vielen deutschen Flughafenstandorten angehören. Beratend steht ein Beirat zur Seite, der vom Vorstand berufen wird und dem vorwiegend Ingenieure, Juristen, Mediziner, und weitere Fachleute aus Verwaltung und öffentlichem Leben angehören. Drittes Organ ist die Mitgliederversammlung, die alle zwei Jahre zusammentritt. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Dabei stehen der Schutz vor Fluglärm sowie der Schutz der Landschaft in der Umgebung der Flughäfen im Vordergrund. Ziel ist die Sicherung des Lebensraumes der Menschen und vor allem der Schutz der Nachtruhe. Die Ausdehnung der Flughäfen muss sich dabei an der zulässigen Umweltkapazität ausrichten. Die Bundesvereinigung entsendet gemäß § 32 b LuftVG (Luftverkehrsgesetz) Mitglieder in die Fluglärmkommissionen zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen an den deutschen Verkehrsflughäfen. Die Bundesvereinigung stellt ein Mitglied für den Beratungsausschuss nach § 32 a LuftVG beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Luftverkehr angehört. Die Bundesvereinigung wirkt mit in Anhörungen von Parlamenten und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene und berät den Gesetzgeber. Sie verfolgt die Gesetzgebung des Europäischen Parlaments und begleitet die Umsetzung von Erlassen in deutsches Recht. Sie wirkt auch in der technischen Normung (DIN, ISO usw.) mit. Die Bundesvereinigung beobachtet Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, die den Fluglärm und den Ausbau von Flughäfen betreffen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Nachtruhe. Die Fachleute der Bundesvereinigung veranstalten Seminare, beraten die Mitglieder aus Schutzvereinigungen, Städten und Gemeinden in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren und beobachten die richtige Anwendung von Regelwerken in Rechtsprechung und Technik. Außerdem erarbeiten sie schriftliche Stellungnahmen in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Zu den Mitgliedern zählen aus dem Umfeld des Flughafens Frankfurt u.a. die Städte Mainz, Neu-Isenburg, Offenbach, Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim, Mörfelden-Waldorf, Hochheim, Rüsselsheim, Flörsheim, Raunheim, Kelsterbach und Hattersheim sowie der Kreis Groß-Gerau. Die Stadt Frankfurt am Main dagegen ist kein Mitglied, obwohl sie die größte und wichtigste Stadt im Umfeld des Flughafens ist und ihre Bürger auch in erheblichem Umfang von Fluglärm betroffen sind. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, für die Stadt einen Aufnahmeantrag für die BVF zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2013Sie sind hierNRNR 576Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.STVV-Antrag · RÖMER
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 135Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER