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Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.

Vorlagentyp: B
55 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.04.2014, B 135

Betreff: Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4090 - NR 576/13 RÖMER - Der Magistrat erwägt derzeit keinen Beitritt in die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF). Der Magistrat vertritt seine Interessen in der Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt Main (FLK) sowie im Konvent und im Koordinierungsrat des Forums Flughafen und die Region. Die Fluglärmkommission ist ein gesetzlich nach § 32b Luftverkehrsgesetz installiertes internes Beratungsgremium. Die Frankfurter Fluglärmkommission berät das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Die Beratung umfasst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Das Beratungserfordernis erfordert, dass zu den genannten Themenbereichen die Beratung der Fluglärmkommission vorab eingeholt werden muss. Die Kommission ist außerdem berechtigt, eigene Maßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen. Beispiele für das Aufgabenspektrum der Fluglärmkommission sind Beratungen zu folgenden Themen: Flugroutenfestsetzung, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, Lärmschutzbereich, Entgeltordnung und Fluglärmmessstationen. Der Magistrat ist in der Frankfurter Fluglärmkommission vertreten. 2008 beschloss die hessische Landesregierung, ein Forum Flughafen und Region (FFR) einzurichten. Das FFR setzt den mit der Mediation begonnenen und mit dem Regionalen Dialogforum weitergeführten Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft zum Flughafen Frankfurt Main fort. Zum FFR gehören verschiedene Organisationseinheiten: Koordinierungsrat, Konvent Flughafen und Region, Umwelt- und Nachbarschaftshaus und Expertengremium Aktiver Schallschutz. Ziel des Umwelt- und Nachbarschaftshauses ist die Kommunikation und das nachbarschaftliche Miteinander zwischen dem Flughafen Frankfurt, seinen Nutzern und den Anwohnern zu verbessern. Das Expertengremium Aktiver Schallschutz identifiziert und prüft Maßnahmen zum aktiven Schallschutz. Der Konvent hat die Aufgabe, einen konstruktiven Dialog mit der Region zur Entwicklung des Flughafens zu führen. Dabei befasst er sich u.a. mit folgenden Themen: Fragen zum Flughafenausbau und zur luftverkehrswirtschaftlichen Entwicklung, Lärmentwicklung, Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz (z.B. Regionalfonds, Ergebnisse der Monitorings). Der Koordinierungsrat gestaltet die Arbeit des FFR. Zu seinen Aufgaben gehören Beratung und Beschlussfassung über die Arbeit des FFR und seiner Gremien. Der Magistrat ist im Konvent und im Koordinierungsrat vertreten. Mit Wirkung vom 1.05.2014 ist der Magistrat weiterhin im Beratenden Ausschuss nach § 32a Luftverkehrsgesetz vertreten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2013NRNR 576Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.STVV-Antrag · RÖMER
  2. 28. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    BB 135Beitritt der Stadt zur Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 12.06.2014
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie WählerElf PiratenRömer
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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