Zwangsräumungen durch städtische Stiftungen verhindern
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Zwangsräumungen von Seniorinnen in städtischen Wohnungen der Franz-Anton-Gering-Stiftung auszusetzen. Dies geschieht, um die betroffenen Frauen vor Wohnungslosigkeit zu schützen, insbesondere in der winterlichen Kälte. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag jedoch abgelehnt.
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Böttgerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik04.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Böttgerstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Räumungen der Mieterinnen, die in Wohnungen der städtischen Franz-Anton-Gering-Stiftung leben, werden ausgesetzt. Es werden keine Zwangsräumungen in den städtisch verwalteten Liegenschaften Böttgerstraße 24-28a durchgeführt.
Begründung
In der Böttgerstraße 24-28a leben Frauen in einer Seniorinnenanlage der Franz-Anton-Gering-Stiftung. Die Stiftung ist eine von der Stadt Frankfurt am Main verwaltete unselbstständige Stiftung. In der Satzung ist festgeschrieben: "Zweck der Stiftung ist die Unterstützung alleinstehender, älterer Frauen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der besonderen Hilfe bedürfen oder die bedürftig sind im Sinne des § 53 Abgabenordnung" (§ 1 Satzung Franz-Anton-Gering-Stiftung). Stiftungsziel ist es, günstigen Wohnraum an schutzbedürftige Seniorinnen zu vermieten. Nun sind zwei Fälle bekannt geworden, in welchen Seniorinnen die direkte Räumung aus ihrer Wohnung droht. Eine Seniorin wartet auf den Zwangsräumungstermin. Der Frau aus der Böttgerstr. 28a wurde wegen Wohnungsverwahrlosung gekündigt. Sie ist dringend auf professionelle Unterstützung angewiesen. Eine andere Seniorin aus der Böttgerstraße 26 soll am 07.02.2023 um 10:30 Uhr geräumt werden. Ihr wurde wegen "Störung des Hausfriedens" gekündigt. Beide Frauen haben keine Ersatzwohnung und haben angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt enorme Probleme, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine bezahlbare und angemessene Wohnung zu finden. Ihnen droht durch die Räumungen die Unterbringung in einer Notunterkunft oder gar die Wohnungslosigkeit. Der Räumungstermin setzt die Seniorin psychisch extrem unter Druck. Die Zwangsräumungen bedeuten für beide den Verlust der Lebensgrundlage. Die Franz-Anton-Gering-Stiftung wird vom Sozialdezernat verwaltet. Das Dezernat sollte sich eigentlich um vulnerable Menschen kümmern, ihnen Schutz bieten und sie vor allem vor Wohnungslosigkeit schützen. Es widerspricht dem sozialen Auftrag des Sozialamts und vor allem dem Stiftungsziel, dass diese Seniorinnen mitten im Winter trotz ihres Alters und der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation vor die Tür gesetzt werden. Statt ältere Frauen ohne Wohnraumalternative aus ihren Wohnungen zu räumen, müssen andere sozialverträgliche Lösungen gefunden werden. Zwangsräumungen durch die Stadt Frankfurt und allen dazugehörigen Gesellschaften und Stiftungen sind unsozial und müssen um jeden Preis verhindert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Aufnahme auf Tagesordnung, Annahme) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)