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SMS-Notruf für Frankfurt

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form Notfallmeldungen per Mobilfunk-Kurznachricht (SMS) an die Zentrale Leitstelle der Branddirektion der Stadt Frankfurt gesendet werden können. Hierbei soll es sich um ein zusätzliches Service-Angebot vor allem für gehörlose und sprachbehinderte Menschen handeln, das einen weiteren Kommunikationskanal für Notfallmeldungen zusätzlich zu den im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 108 geregelten Notrufmöglichkeiten per Telefon und Notruf-Fax darstellen soll. Begründung: Für gehörlose oder sprachbehinderte Menschen, die auf die Möglichkeit eines schriftlichen Hilferufes angewiesen sind, ist es außerhalb ihrer gewohnten Umgebung oft unmöglich ein Notruf-Fax zu versenden. Dagegen ist die Kurznachricht das höchst verfügbare Medium überhaupt und die Flächenabdeckung der für die SMS-Verfügbarkeit notwendigen Signalstärke liegt in Europa bei ca. 98,5 %. Zudem ist durch die Novelle der Notrufverordnung vom 18.3.2009 eine Registrierung für die Ortung von Mobilfunkgeräten nicht mehr erforderlich. Die Notrufleitstellen können also im Notfall ein Mobilfunkgerät von dem eine Notfallmeldung gesendet wurde auch ohne Registrierung orten. Darüber hinaus kann eine SMS-Kurznachricht bei größeren Schadenslagen die Zentrale Leitstelle auch dann noch erreichen, wenn alle Sprachnotruf-Annahmeplätze belegt sind.

Inhalt

Antrag vom 22.03.2013, NR 568

Betreff: SMS-Notruf für Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form Notfallmeldungen per Mobilfunk-Kurznachricht (SMS) an die Zentrale Leitstelle der Branddirektion der Stadt Frankfurt gesendet werden können. Hierbei soll es sich um ein zusätzliches Service-Angebot vor allem für gehörlose und sprachbehinderte Menschen handeln, das einen weiteren Kommunikationskanal für Notfallmeldungen zusätzlich zu den im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 108 geregelten Notrufmöglichkeiten per Telefon und Notruf-Fax darstellen soll.

Begründung: Für gehörlose oder sprachbehinderte Menschen, die auf die Möglichkeit eines schriftlichen Hilferufes angewiesen sind, ist es außerhalb ihrer gewohnten Umgebung oft unmöglich ein Notruf-Fax zu versenden. Dagegen ist die Kurznachricht das höchst verfügbare Medium überhaupt und die Flächenabdeckung der für die SMS-Verfügbarkeit notwendigen Signalstärke liegt in Europa bei ca. 98,5 %. Zudem ist durch die Novelle der Notrufverordnung vom 18.3.2009 eine Registrierung für die Ortung von Mobilfunkgeräten nicht mehr erforderlich. Die Notrufleitstellen können also im Notfall ein Mobilfunkgerät von dem eine Notfallmeldung gesendet wurde auch ohne Registrierung orten. Darüber hinaus kann eine SMS-Kurznachricht bei größeren Schadenslagen die Zentrale Leitstelle auch dann noch erreichen, wenn alle Sprachnotruf-Annahmeplätze belegt sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2013Sie sind hier
    NRNR 568SMS-Notruf für Frankfurt
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 23. August 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 411SMS-Notruf für FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 24 · 08.04.2013
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 568 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 19 · 22.04.2013
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 568 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömerPiratenÖkoLinX-ARLNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 25.04.2013
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 568 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömerNPDREPLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 22 · 09.09.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 411/13) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3082,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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