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SMS-Notruf für Frankfurt

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Bericht des Magistrats vom 23.08.2013, B 411

Betreff: SMS-Notruf für Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2013, § 3082 - NR 568/13 CDU/GRÜNE - Sachlage allgemein: Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt, ist nach § 108 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten bereitzustellen. Dabei ist sicherzustellen, dass Notrufe unverzüglich an die örtlich zuständige Notrufabfragestelle übermittelt werden, und zwar einschließlich der Daten, die zur Ermittlung des Standortes erforderlich sind von dem die Notrufverbindung ausgeht. Zum Telefondienst zählt auch der Telefaxdienst, da er sich derselben Übermittlungstechnik bedient. Ab dem Jahr 1996 wurden auf dem deutschen Markt Mobilfunktelefone mit alphanumerischer Tastatur vermarktet, welche die Fähigkeit besaßen, neben Kurznachrichten auch Telefaxe zu versenden und zu empfangen. Mit diesen Mobiltelefonen war es hör- und sprachbehinderten Menschen möglich, Notruftelefaxe abzusenden und entsprechende Bestätigungsfaxe über den eingegangenen Notruf bzw. das Notruffax von der Notrufabfragestelle zu empfangen. Derzeit wird dieses Dienst- bzw. Leistungsmerkmal jedoch nicht mehr vermarktet. Da der Globale Mobilfunkstandard eine Übermittlung von Telefaxen nicht beinhaltet, ist die Übersendung eines Notruf-Telefaxes an die Notrufnummer 112 und 110 in Mobilfunknetzen nicht möglich. Die Übermittlung von SMS-Nachrichten ist kein Bestandteil des Telefondienstes, sondern ein Datendienst, der sich anderer Übermittlungsverfahren als der Telefondienst bedient. Eine SMS-Nachricht wird als sog. Datenpaket, als Datei, versandt und enthält dabei keine direkt verwendbare Information über den aktuellen Aufenthaltsort des Mobilfunkteilnehmers. Aus diesem Grund ist eine direkte Übermittlung einer SMS-Nachricht an die örtlich zuständige Notrufabfragestelle nicht möglich. Zudem gibt es bei der Übermittlung von SMS-Nachrichten zurzeit keine Bevorrechtigung von Notfall-Nachrichten für eine unverzügliche Übermittlung zu einer Notrufabfragestelle. Die dargestellte Problematik, die sich aus rechtlich und technisch bedingten Fakten für hör- und sprachbehinderte Menschen ergibt, ist bekannt. Zur Lösungsfindung ist u.a. im Rahmen der Gremien der Innenministerkonferenz eine Expertengruppe "Notrufe" eingesetzt. Diese Expertengruppe soll eine Konzeption entwickeln, wie man den Bedürfnissen der hör- und sprachbehinderten Menschen zur Abgabe von Notfallmeldungen mittels SMS ggf. in mehreren Umsetzungsstufen aus technischer und rechtlicher Sicht gerecht werden kann. Sachstand bei der Feuerwehr Frankfurt am Main: Unabhängig von der vorstehenden Betrachtung ist es technisch möglich, über verschiedene Dienste eine SMS-Nachricht in ein Fax oder eine Audionachricht umzuwandeln und an einen Anschluss in der zentralen Leitstelle zu übermitteln. Allerdings ist nur die Notrufnummer 112 in der ständigen technischen Überwachung. Hier werden rund um die Uhr auch kleinste Störungen registriert und behoben. Durch die Verfügbarkeit von 20 Notrufleitungen in der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt am Main ist eine ausreichende Ausfallreserve vorhanden. Die Notrufannahmezeit ist gesetzlich geregelt und wird im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig ausgewertet. Dementsprechend werden in der Zentralen Leitstelle immer vorrangig die Notrufleitungen 112 bedient. Andere ankommende Telefonleitungen werden, insbesondere bei hohem Notrufaufkommen, nur mit verminderter Priorität angenommen. Die Polizei in Sachsen und in Berlin hat in einem Pilotprojekt einen SMS-Notrufservice eingerichtet. Der Magistrat hält es jedoch für bedenklich, dass im vorliegenden Projekt für jeden Provider eine eigene Vorwahl sowie jeweils die örtliche Vorwahl zwingend benutzt werden muss. Dieses Pilotprojekt wird von der Branddirektion beobachtet, die Ergebnisse liegen aber noch nicht zusammenfassend vor. Die Ortung eines Mobilfunkgerätes ist zwar grundsätzlich ohne Registrierung möglich, funktioniert aber nur während eines bestehenden Gespräches über eine Notrufleitung 112 oder 110. Für bereits beendete Gespräche ist nur noch eine gebührenpflichtige Faxabfrage beim Provider möglich, um Positionsdaten zu erhalten. Erfahrungsgemäß dauert die Antwort der Provider mehrere Stunden. Zusammenfassung: Die Möglichkeit Notrufe mittels Faxgerät oder PC zu übersenden besteht weiterhin, muss aber künftig durch mobile Lösungen ergänzt werden, damit Menschen mit Hörbehinderung in Notsituationen auch von unterwegs Hilfe anfordern bzw. ihrer Pflicht zur Hilfeleistung nachkommen können. Aus diesem Grund drängen unter anderem die Feuerwehr Frankfurt am Main, der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund auf eine erweiterte Notrufmöglichkeit, die alle Kommunikationsformen und Telekommunikationsgeräte einbezieht und setzen sich gemeinsam für einen vollständig barrierefreien Notruf ein. Zurzeit wird von einem Arbeitskreis der Abteilung für Information und Kommunikation (IuK) der Polizei auf Bundesebene ein Lastenheft für eine offiziell autorisierte Software-Anwendung für einen den Normen des Telekommunikationsgesetzes genügenden Notruf, ausgehend von mobilen Endgeräten "Notruf-App", erstellt. Diese Anwendung soll nach Fertigstellung bundesweit über den Notruf 112 und 110 einsetzbar sein. Aufgrund der vorgenannten Darstellung sieht sich der Magistrat derzeit nicht in der Lage, eine sichere praktikable Umsetzung eines SMS-Notrufes in Frankfurt umzusetzen. Der Magistrat sieht jedoch den Bedarf hierfür und wird weiterhin konstruktiv an der Entwicklung mitarbeiten. Aktuell plant die Branddirektion im Rahmen der Ertüchtigung der Zentralen Leitstelle für den Digitalfunk, das Einsatzleitsystem sowie die Funk-Draht-Vermittlung (Telefon- und Funkanlage) der Leitstellenarbeitsplätze auf die dann landeseinheitliche Technik umzustellen. Mit der neuen Ausstattung wird es technisch möglich sein, SMS-Notrufe über die Notrufnummer 112 zu empfangen. Die Vergabe der Aufträge durch das HMdIS zur Errichtung der Funk-Draht-Vermittlung ist für September 2013 vorgesehen. Die Umstellung der Zentralen Leitstelle in Frankfurt am Main wird dann, abhängig vom Landesprojektplan, vermutlich 2014/15 realisiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2013NRNR 568SMS-Notruf für FrankfurtSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 23. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 411SMS-Notruf für Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 23 · 07.10.2013
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

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