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Friesengasse 13 erhalten

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. anstelle eines Verkaufs der in der Vorlage bezeichneten Teilfläche ein Ankauf des gesamten Grundstücks Friesengasse 13 und eine Überführung in städtische Verantwortung zu prüfen. 2. im Falle eines Verkaufs des Grundstücks und der Gebäude in der Friesengasse 13 das städtische Vorkaufsrecht im Rahmen der geltenden Erhaltungssatzung wahrzunehmen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern. Begründung: Von 1978 bis 1995 war Bockenheim offiziell Sanierungsgebiet und mit städtischen Geldern und Engagement der Bürger*innen wurde unter anderem der Platz neben dem Grundstück neu gestaltet, der heute Hülya-Platz heißt. Das Grundstück Friesengasse 13 galt im Rahmen der Sanierung Bockenheims als erhaltenswertes Areal. Der nun geplante Neubau stellt einen starken Eingriff in die Stadtteilstruktur dar: Der Investor RHHG Projektentwicklungs GmbH & Co KG plant auf dem (dann durch Zukauf der städtischen Fläche an der Kaufunger Straße erweiterten) Grundstück, Wohnungen zu bauen. Viele Bewohner*innen sehen durch die geplante Bebauung eine Bedrohung für den sozialen und baulichen Charakter des Stadtteils. Bis heute haben allein 1.324 Unterstützende online ihren Wunsch ausgedrückt, das Areal zu erhalten: https://www.openpetition.de/petition/online/ehemaliges-tibethaus-bockenheim-verk auf-der-gruenflaeche-stoppen-erhaltung-des-bestandes Einen Beitrag zur Bezahlbarkeit der Mieten wird dieser Neubau jedoch nicht leisten, denn die entstehenden Wohnungen sollen teuer verkauft werden. Bisher sind keine geförderten Wohnungen vorgesehen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde allerdings den Zielen widersprechen, die in der "Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I" im Jahr 2015 für den Milieuschutz formuliert worden sind. Die Erhaltungssatzung soll nämlich explizit die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten verhindern. Dazu kann das Instrument des Vorkaufsrechtes genutzt werden, womit die Stadt anstelle des Investors in einen zukünftigen Kaufvertrag eintreten würde. Damit würde das Gelände in den Besitz der Stadt übergehen. Die ca. 550 Quadratmeter Wohnfläche, die derzeit bestehen, können (weiter) und die 230 Quadratmeter gewerbliche Nutzung wieder für soziale Einrichtungen vermietet werden. Das Grundstück Friesengasse 13 ist zudem seit 2014 in der Erhaltungssatzung 48 ("Bockenheim II") offiziell als Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim anerkannt. Die Erhaltungssatzung "dient dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen, und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen". Neben der städtebaulichen Struktur wird gerade die Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe als erhaltenswert dargestellt. Die Fläche, die laut Vorlage M 103 nun verkauft werden soll, ist als "städtebaulich wirksame Begrünung (öffentliche Fläche)" dargestellt. Die Ziele der Stadt Frankfurt für Bockenheim sind also mehrfach formuliert und beschlossen worden - jetzt gilt es sie umzusetzen. Ein Ankauf des gesamten Grundstücks durch die Stadt - der zunächst auch ohne vorliegenden Kaufvertrag geprüft werden kann - kann die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben.

Inhalt

Antrag vom 30.01.2018, NR 496

Betreff: Friesengasse 13 erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. anstelle eines Verkaufs der in der Vorlage bezeichneten Teilfläche ein Ankauf des gesamten Grundstücks Friesengasse 13 und eine Überführung in städtische Verantwortung zu prüfen. 2. im Falle eines Verkaufs des Grundstücks und der Gebäude in der Friesengasse 13 das städtische Vorkaufsrecht im Rahmen der geltenden Erhaltungssatzung wahrzunehmen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern.

Begründung: Von 1978 bis 1995 war Bockenheim offiziell Sanierungsgebiet und mit städtischen Geldern und Engagement der Bürger*innen wurde unter anderem der Platz neben dem Grundstück neu gestaltet, der heute Hülya-Platz heißt. Das Grundstück Friesengasse 13 galt im Rahmen der Sanierung Bockenheims als erhaltenswertes Areal. Der nun geplante Neubau stellt einen starken Eingriff in die Stadtteilstruktur dar: Der Investor RHHG Projektentwicklungs GmbH & Co KG plant auf dem (dann durch Zukauf der städtischen Fläche an der Kaufunger Straße erweiterten) Grundstück, Wohnungen zu bauen. Viele Bewohner*innen sehen durch die geplante Bebauung eine Bedrohung für den sozialen und baulichen Charakter des Stadtteils. Bis heute haben allein 1.324 Unterstützende online ihren Wunsch ausgedrückt, das Areal zu erhalten: https://www.openpetition.de/petition/online/ehemaliges-tibethaus-bockenheim-verk auf-der-gruenflaeche-stoppen-erhaltung-des-bestandes Einen Beitrag zur Bezahlbarkeit der Mieten wird dieser Neubau jedoch nicht leisten, denn die entstehenden Wohnungen sollen teuer verkauft werden. Bisher sind keine geförderten Wohnungen vorgesehen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde allerdings den Zielen widersprechen, die in der "Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I" im Jahr 2015 für den Milieuschutz formuliert worden sind. Die Erhaltungssatzung soll nämlich explizit die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten verhindern. Dazu kann das Instrument des Vorkaufsrechtes genutzt werden, womit die Stadt anstelle des Investors in einen zukünftigen Kaufvertrag eintreten würde. Damit würde das Gelände in den Besitz der Stadt übergehen. Die ca. 550 Quadratmeter Wohnfläche, die derzeit bestehen, können (weiter) und die 230 Quadratmeter gewerbliche Nutzung wieder für soziale Einrichtungen vermietet werden. Das Grundstück Friesengasse 13 ist zudem seit 2014 in der Erhaltungssatzung 48 ("Bockenheim II") offiziell als Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim anerkannt. Die Erhaltungssatzung "dient dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen, und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen". Neben der städtebaulichen Struktur wird gerade die Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe als erhaltenswert dargestellt. Die Fläche, die laut Vorlage M 103 nun verkauft werden soll, ist als "städtebaulich wirksame Begrünung (öffentliche Fläche)" dargestellt. Die Ziele der Stadt Frankfurt für Bockenheim sind also mehrfach formuliert und beschlossen worden - jetzt gilt es sie umzusetzen. Ein Ankauf des gesamten Grundstücks durch die Stadt - der zunächst auch ohne vorliegenden Kaufvertrag geprüft werden kann - kann die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 31.01.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2017MM 103Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger StraßeMagistratsvortrag
  2. 30. Januar 2018Sie sind hier
    NRNR 496Friesengasse 13 erhalten
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 30.01.2018
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 103 = Ablehnung, OA 188 und NR 496 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 01.02.2018
TO II, TOP 19
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

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