Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An den kommenden Silvesterfeiern ist auf dem Areal der Neuen Altstadt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Der Kaiserdom St. Bartholomäus sowie die Nikolaikirche bilden hierbei bereits einen vorgegeben Rahmen, da in deren unmittelbarer Nähe das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß Sprengstoffgesetz (1. SprengV, §23, Abs. 1) ohnehin untersagt ist. Die genauen Grenzen für die Feuerwerks-Verbotszone legt der Magistrat in Absprache mit den Ordnungsbehörden fest. Quelle: domroemer.de Auf die entsprechende Regelung wird seitens der Ordnungsbehörden in der Öffentlichkeit hingewiesen und deren Einhaltung durch entsprechende präventive wie auch repressive Maßnahmen sichergestellt. Begründung: Ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des Dom-Römer-Areals soll in erster Linie dazu dienen, um Beschädigungen und/oder Verschmutzungen insbesondere der teuren Rekonstruktionen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden. Darüber hinaus wird das Quartier zwischen Dom und Römer nach seiner Eröffnung für viele Touristen und Besucher, aber auch Frankfurterinnen und Frankfurter, einen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität darstellen. Ein Feuerwerks- und Böllerverbot an Silvester würde diesen Teil unserer Stadt gerade auch für Familien und ältere Menschen, die den Übergang ins neue Jahr gerne ohne Böller begehen wollen, besonders attraktiv machen. Des Weiteren wird innerhalb der Verbotszone weniger Silvester-Müll anfallen. Daraus resultiert zum einen eine Entlastung der FES, zum anderen bewahrt dadurch das Dom-Römer-Quartier auch an diesen Tagen seinen einladenden Charakter. Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern haben sich bereits seit mehreren Jahren in anderen deutschen Städten bewährt. Gründe für solche Regelungen sind zum einen der Schutz von Gebäuden sowie der teilweise rücksichtslose Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auch zu Silvester 2017/2018 gab es in hessischen Städten zahlreiche Feuerwerks-Verbotszonen, siehe: http://www.hessenschau.de/panorama/so-wollen-hessens-staedte-an-silvester-fuer-s icherheit-sorgen,silvester-122.html
Inhalt
Antrag vom 23.01.2018, NR 492
Betreff: Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An den kommenden Silvesterfeiern ist auf dem Areal der Neuen Altstadt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Der Kaiserdom St. Bartholomäus sowie die Nikolaikirche bilden hierbei bereits einen vorgegeben Rahmen, da in deren unmittelbarer Nähe das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß Sprengstoffgesetz (1. SprengV, §23, Abs. 1) ohnehin untersagt ist. Die genauen Grenzen für die Feuerwerks-Verbotszone legt der Magistrat in Absprache mit den Ordnungsbehörden fest. Quelle: domroemer.de Auf die entsprechende Regelung wird seitens der Ordnungsbehörden in der Öffentlichkeit hingewiesen und deren Einhaltung durch entsprechende präventive wie auch repressive Maßnahmen sichergestellt.
Begründung: Ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des Dom-Römer-Areals soll in erster Linie dazu dienen, um Beschädigungen und/oder Verschmutzungen insbesondere der teuren Rekonstruktionen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden. Darüber hinaus wird das Quartier zwischen Dom und Römer nach seiner Eröffnung für viele Touristen und Besucher, aber auch Frankfurterinnen und Frankfurter, einen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität darstellen. Ein Feuerwerks- und Böllerverbot an Silvester würde diesen Teil unserer Stadt gerade auch für Familien und ältere Menschen, die den Übergang ins neue Jahr gerne ohne Böller begehen wollen, besonders attraktiv machen. Des Weiteren wird innerhalb der Verbotszone weniger Silvester-Müll anfallen. Daraus resultiert zum einen eine Entlastung der FES, zum anderen bewahrt dadurch das Dom-Römer-Quartier auch an diesen Tagen seinen einladenden Charakter. Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern haben sich bereits seit mehreren Jahren in anderen deutschen Städten bewährt. Gründe für solche Regelungen sind zum einen der Schutz von Gebäuden sowie der teilweise rücksichtslose Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auch zu Silvester 2017/2018 gab es in hessischen Städten zahlreiche Feuerwerks-Verbotszonen, siehe: http://www.hessenschau.de/panorama/so-wollen-hessens-staedte-an-silvester-fuer-s icherheit-sorgen,silvester-122.html
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2018Sie sind hierNRNR 492Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-ArealsSTVV-Antrag · BFF
- 19. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 345Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-ArealsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U. B. gegen CDU (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.