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Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: NRBFF
38 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An den kommenden Silvesterfeiern ist auf dem Areal der Neuen Altstadt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Der Kaiserdom St. Bartholomäus sowie die Nikolaikirche bilden hierbei bereits einen vorgegeben Rahmen, da in deren unmittelbarer Nähe das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß Sprengstoffgesetz (1. SprengV, §23, Abs. 1) ohnehin untersagt ist. Die genauen Grenzen für die Feuerwerks-Verbotszone legt der Magistrat in Absprache mit den Ordnungsbehörden fest. Quelle: domroemer.de Auf die entsprechende Regelung wird seitens der Ordnungsbehörden in der Öffentlichkeit hingewiesen und deren Einhaltung durch entsprechende präventive wie auch repressive Maßnahmen sichergestellt. Begründung: Ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des Dom-Römer-Areals soll in erster Linie dazu dienen, um Beschädigungen und/oder Verschmutzungen insbesondere der teuren Rekonstruktionen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden. Darüber hinaus wird das Quartier zwischen Dom und Römer nach seiner Eröffnung für viele Touristen und Besucher, aber auch Frankfurterinnen und Frankfurter, einen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität darstellen. Ein Feuerwerks- und Böllerverbot an Silvester würde diesen Teil unserer Stadt gerade auch für Familien und ältere Menschen, die den Übergang ins neue Jahr gerne ohne Böller begehen wollen, besonders attraktiv machen. Des Weiteren wird innerhalb der Verbotszone weniger Silvester-Müll anfallen. Daraus resultiert zum einen eine Entlastung der FES, zum anderen bewahrt dadurch das Dom-Römer-Quartier auch an diesen Tagen seinen einladenden Charakter. Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern haben sich bereits seit mehreren Jahren in anderen deutschen Städten bewährt. Gründe für solche Regelungen sind zum einen der Schutz von Gebäuden sowie der teilweise rücksichtslose Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auch zu Silvester 2017/2018 gab es in hessischen Städten zahlreiche Feuerwerks-Verbotszonen, siehe: http://www.hessenschau.de/panorama/so-wollen-hessens-staedte-an-silvester-fuer-s icherheit-sorgen,silvester-122.html

Inhalt

Antrag vom 23.01.2018, NR 492

Betreff: Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An den kommenden Silvesterfeiern ist auf dem Areal der Neuen Altstadt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Der Kaiserdom St. Bartholomäus sowie die Nikolaikirche bilden hierbei bereits einen vorgegeben Rahmen, da in deren unmittelbarer Nähe das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß Sprengstoffgesetz (1. SprengV, §23, Abs. 1) ohnehin untersagt ist. Die genauen Grenzen für die Feuerwerks-Verbotszone legt der Magistrat in Absprache mit den Ordnungsbehörden fest. Quelle: domroemer.de Auf die entsprechende Regelung wird seitens der Ordnungsbehörden in der Öffentlichkeit hingewiesen und deren Einhaltung durch entsprechende präventive wie auch repressive Maßnahmen sichergestellt.

Begründung: Ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des Dom-Römer-Areals soll in erster Linie dazu dienen, um Beschädigungen und/oder Verschmutzungen insbesondere der teuren Rekonstruktionen durch Feuerwerkskörper zu vermeiden. Darüber hinaus wird das Quartier zwischen Dom und Römer nach seiner Eröffnung für viele Touristen und Besucher, aber auch Frankfurterinnen und Frankfurter, einen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität darstellen. Ein Feuerwerks- und Böllerverbot an Silvester würde diesen Teil unserer Stadt gerade auch für Familien und ältere Menschen, die den Übergang ins neue Jahr gerne ohne Böller begehen wollen, besonders attraktiv machen. Des Weiteren wird innerhalb der Verbotszone weniger Silvester-Müll anfallen. Daraus resultiert zum einen eine Entlastung der FES, zum anderen bewahrt dadurch das Dom-Römer-Quartier auch an diesen Tagen seinen einladenden Charakter. Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern haben sich bereits seit mehreren Jahren in anderen deutschen Städten bewährt. Gründe für solche Regelungen sind zum einen der Schutz von Gebäuden sowie der teilweise rücksichtslose Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auch zu Silvester 2017/2018 gab es in hessischen Städten zahlreiche Feuerwerks-Verbotszonen, siehe: http://www.hessenschau.de/panorama/so-wollen-hessens-staedte-an-silvester-fuer-s icherheit-sorgen,silvester-122.html

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Januar 2018Sie sind hier
    NRNR 492Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-Areals
    STVV-Antrag · BFF
  2. 19. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 345Feuerwerksverbot an Silvester innerhalb des Dom-Römer-ArealsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 19 · 20.02.2018
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage NR 492 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPÖkoLinX-ARLPartei
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U. B. gegen CDU (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 18 · 26.02.2018
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage NR 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFRAKTION
Sonstige:
FDP (Ablehnung)Frankfurter (Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 01.03.2018
TO II, TOP 14
Beraten
Die Vorlage NR 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 22 · 18.06.2018
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 492 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 25 · 05.11.2018
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 345) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2380,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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