Kunstfreiheit und rechtsstaatliche Prinzipien wahren!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert einen klaren Bekenntnis zur Kunstfreiheit und die Ablehnung von politischen Forderungen zur Absage eines geplanten Konzerts. Erwartet wird, dass die rechtlichen Grundlagen respektiert werden und die Veranstaltung stattfinden kann, solange keine konkreten Gefahren bestehen.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
- Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zur Freiheit von Kunst, Kultur und Meinungsäußerung im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der geltenden Gesetze sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, des Hessischen Verwaltungsgerichthofes und des Frankfurter Verwaltungsgerichtes.
- Die Stadtverordnetenversammlung lehnt politische Forderungen nach einer Absage des für den 13. November 2026 in der Frankfurter Jahrhunderthalle geplanten Konzerts von Marko Perković ("Thompson") ab, solange keine konkreten rechtlichen oder sicherheitsrechtlichen Gründe vorliegen, die eine Untersagung der Veranstaltung rechtfertigen.
- Die Stadtverordnetenversammlung respektiert die Entscheidung des privaten Betreibers der Jahrhunderthalle, Veranstaltungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich durchzuführen. Politischer Druck auf private Veranstalter darf nicht an die Stelle rechtsstaatlicher Entscheidungen treten.
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei dieser wie bei allen anderen Veranstaltungen ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen und sicherheitsrechtlichen Maßstäben zu handeln. Sollten während der Veranstaltung strafbare Äußerungen, Symbole oder sonstige Rechtsverstöße auftreten, sind diese konsequent zu verfolgen.
- Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt Faschismus, Antisemitismus, Rassismus sowie die Verherrlichung der historischen Ustaša-Diktatur und anderer totalitärer Regime. Diese klare Haltung rechtfertigt jedoch keine präventive politische Zensur rechtmäßiger Veranstaltungen.
Begründung
Das Konzert des kroatischen Sängers Marko Perković ("Thompson") in der Jahrhunderthalle hat eine kontroverse politische Debatte ausgelöst. Mehrere Fraktionen haben eine Absage der Veranstaltung gefordert.
Die Jahrhunderthalle wird jedoch privat betrieben. Nach Angaben des Betreibers liegen derzeit keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass bei der Veranstaltung verfassungsfeindliche oder strafrechtlich relevante Inhalte zu erwarten sind oder sonstige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Darüber hinaus hat der Veranstalter inzwischen erklärt, dass die in der öffentlichen Diskussion besonders beanstandeten Lieder aus der Kriegszeit der 1990er-Jahre nicht Bestandteil des Frankfurter Konzertprogramms sein sollen.
Für einen Rechtsstaat muss deshalb gelten: Nicht politische Zustimmung oder Ablehnung entscheidet darüber, wer auftreten darf, sondern das Gesetz.
Die Freiheit von Kunst und Kultur umfasst gerade auch Veranstaltungen und Künstler, deren Aussagen oder Auftreten Teile der Gesellschaft ablehnen. Wer rechtliche Grenzen überschreitet, muss mit den Mitteln des Rechtsstaats zur Verantwortung gezogen werden. Eine Veranstaltung vorsorglich aufgrund politischer Bewertungen, öffentlicher Kontroversen oder der Biografie eines Künstlers verhindern zu wollen, setzt dagegen einen problematischen Maßstab.
Frankfurt ist eine internationale und vielfältige Stadt. Gerade deshalb muss für alle gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen derselbe Maßstab gelten. Weder Herkunft noch politische Popularität oder Beliebtheit bzw. Unbeliebtheit eines Künstlers dürfen darüber entscheiden, ob eine rechtmäßige Veranstaltung stattfinden kann oder nicht.
Die Auseinandersetzung mit Nationalismus, Faschismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ist notwendig. Sie sollte mit politischer Kritik, historischer Aufklärung und öffentlicher Debatte geführt werden - nicht durch politische Forderungen nach dem Verbot einer Veranstaltung, für deren Untersagung die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Wo das Gesetz eine Veranstaltung erlaubt, darf die Politik nicht an seine Stelle eine Gesinnungsprüfung setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. August 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.10.2026 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD (= Aufnahme auf die Tagesordnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FDP gegen Linke (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen Linke und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme)