Rechtswidrige Besetzung der Liegenschaft In der Au 14-16 beenden - Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen abschließen oder zwangsräumen
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die rechtswidrige Besetzung der Liegenschaft In der Au 14-16 zu beenden und einen Mietvertrag zu marktüblichen Konditionen abzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Zwangsräumung angestrebt, um die Liegenschaft einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Dies ist notwendig, um den angespannten Wohnungsmarkt in Frankfurt zu entlasten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
In der Au — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem Antrag NR 19 der CDU-Fraktion vom 05.05.2021 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Abschluss eines Mietvertrages mit den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern zu marktüblichen Konditionen erfolgt.
- Sollte sich ein solcher Vertragsabschluss nicht herbeiführen lassen, ist die Zwangsräumung der Liegenschaft 'In der Au 14-16' zu veranlassen, um diese dann einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen zu können.
- Für diesen Fall ist insbesondere auch eine mögliche Wohnbebauung durch die ABG zu prüfen.
Begründung
Das Objekt 'In der Au 14-16' wird seit über 37 Jahren rechtswidrig von sogenannten 'Linksautonomen' besetzt. Die weitere Duldung dieses unhaltbaren Zustands ist - von rechtlichen Aspekten einmal abgesehen - angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Daher ist ein Mietvertrag mit den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern abzuschließen, der den marktüblichen Konditionen entspricht. Sollte sich ein solcher Mietvertragsabschluss nicht herbeiführen lassen, ist die seit über 37 Jahren bestehende rechtswidrige Besetzung mittels Zwangsräumung zu beenden und die städtische Liegenschaft mit einer Grundstücksgröße von ca. 15.000 m2 idealerweise dem Wohnungsmarkt zuzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Juni 2021 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.06.2021 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 62 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 45) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und FREIE WÄHLER (NR 19 und NR 45 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 19, NR 45 und NR 62 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 19 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 45 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 62 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 45) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme)