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Innenstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 203/17 wird entsprechend folgenden Vorgaben geändert bzw. ergänzt:
- Punkt I.: Unter "Die Stadt erwirbt:" wird Teilfläche p(zukünftige Erschließungsstraße "Grüne Gasse'') ergänzt. "Der Tauschpartner erwirbt:" wird geändert. Statt eines Verkaufs erhält der Tauschpartner Nutzungs- bzw. Überbauungsrechte für die Teilflächen j, ma, mb, mc, md, n . Die Fläche lb bleibt in städtischem Eigentum und entfällt daher als Gegenstand der Vorlage. Unter "Besondere Bedingungen" wird die Fläche p nicht mehr aufgeführt, da diese Fläche als städtisches Eigentum erhalten bleibt. Die Teilfläche lc wird zunächst eindeutig bezeichnet, bevor über eine Verfügung entschieden werden kann.
- Punkt II.: Entsprechend der Änderungen ergibt sich ein neuer Wertersatz.
- Neuer Punkt III.: Der Magistrat stellt sicher, dass neue Wegeverbindungen zugunsten der Allgemeinheit als öffentliche Straßen gewidmet werden und dass im Neubau mindestens dreißig Prozent der Wohnfläche als im geförderten Segment entstehen, davon die Hälfte im ersten Förderweg. Begründung: Bisher verkauft die Stadt Frankfurt immer wieder Flächen; häufig geht es um kleinere Erschließungs-, Arrondierungs- oder Ergänzungsflächen. Finanziell hat sie dies aufgrund ihrer Haushaltslage nicht nötig, und die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Vorgehen sind gegeben - denn durch Erbpacht- oder Nutzungsverträge kann die Nutzung der Flächen durch Dritte umfassend geregelt werden. Die Vorlage M 203 begründet die Neuordnung des Allerheiligenviertels zwischen den Straße "Breite Gasse" und "Lange Straße". Schon an dem jetzigen Punkt im Verfahren macht die Stadt Frankfurt deutlich, dass sie eine Neuplanung befürwortet, die ihren Bürger*innen zugutekommt. Das heißt, Wegeflächen und Plätze bleiben Eigentum der Stadt, um eine nachhaltige Liegenschaftspolitik und Gestaltung des öffentlichen Raums auch in Zukunft im Sinne der Stadt Frankfurt zu ermöglichen. Die Wohnnutzung an diesem Standort zu erhöhen ist nur sinnvoll, wenn der Wohnraum denjenigen zur Verfügung steht, die ihn brauchen und für diese auch bezahlbar ist. Die Stadt setzt sich hier für bezahlbaren, geförderten Wohnraum ein, der in der ganzen Stadt fehlt. Über den Bebauungsplan Nr. 546Ä, der laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 entsprechend neu aufgestellt werden soll, werden - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - mindestens die üblichen dreißig Prozent geförderter Wohnraum festgesetzt. Mindestens die Hälfte davon wird über den ersten Förderweg gefördert.
Inhalt
Antrag vom 14.11.2017, NR 453
Betreff: Bezahlbar wohnen auch in der Innenstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 203/17 wird entsprechend folgenden Vorgaben geändert bzw. ergänzt:
- Punkt I.: Unter "Die Stadt erwirbt:" wird Teilfläche p(zukünftige Erschließungsstraße "Grüne Gasse'') ergänzt. "Der Tauschpartner erwirbt:" wird geändert. Statt eines Verkaufs erhält der Tauschpartner Nutzungs- bzw. Überbauungsrechte für die Teilflächen j, ma, mb, mc, md, n . Die Fläche lb bleibt in städtischem Eigentum und entfällt daher als Gegenstand der Vorlage. Unter "Besondere Bedingungen" wird die Fläche p nicht mehr aufgeführt, da diese Fläche als städtisches Eigentum erhalten bleibt. Die Teilfläche lc wird zunächst eindeutig bezeichnet, bevor über eine Verfügung entschieden werden kann.
- Punkt II.: Entsprechend der Änderungen ergibt sich ein neuer Wertersatz.
- Neuer Punkt III.: Der Magistrat stellt sicher, dass neue Wegeverbindungen zugunsten der Allgemeinheit als öffentliche Straßen gewidmet werden und dass im Neubau mindestens dreißig Prozent der Wohnfläche als im geförderten Segment entstehen, davon die Hälfte im ersten Förderweg. Begründung: Bisher verkauft die Stadt Frankfurt immer wieder Flächen; häufig geht es um kleinere Erschließungs-, Arrondierungs- oder Ergänzungsflächen. Finanziell hat sie dies aufgrund ihrer Haushaltslage nicht nötig, und die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Vorgehen sind gegeben - denn durch Erbpacht- oder Nutzungsverträge kann die Nutzung der Flächen durch Dritte umfassend geregelt werden. Die Vorlage M 203 begründet die Neuordnung des Allerheiligenviertels zwischen den Straße "Breite Gasse" und "Lange Straße". Schon an dem jetzigen Punkt im Verfahren macht die Stadt Frankfurt deutlich, dass sie eine Neuplanung befürwortet, die ihren Bürger*innen zugutekommt. Das heißt, Wegeflächen und Plätze bleiben Eigentum der Stadt, um eine nachhaltige Liegenschaftspolitik und Gestaltung des öffentlichen Raums auch in Zukunft im Sinne der Stadt Frankfurt zu ermöglichen. Die Wohnnutzung an diesem Standort zu erhöhen ist nur sinnvoll, wenn der Wohnraum denjenigen zur Verfügung steht, die ihn brauchen und für diese auch bezahlbar ist. Die Stadt setzt sich hier für bezahlbaren, geförderten Wohnraum ein, der in der ganzen Stadt fehlt. Über den Bebauungsplan Nr. 546Ä, der laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 entsprechend neu aufgestellt werden soll, werden - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - mindestens die üblichen dreißig Prozent geförderter Wohnraum festgesetzt. Mindestens die Hälfte davon wird über den ersten Förderweg gefördert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.11.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2017MM 203Arrondierung Projekt AllerheiligenstraßeMagistratsvortrag
- 14. November 2017Sie sind hierNRNR 453Bezahlbar wohnen auch in der InnenstadtSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF(= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 203 und NR 453 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung)