Lärmschutz an Autobahnen für alle Betroffenen!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Betroffenen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag NR 390 wird im Punkt 1 wie folgt geändert: Auf der A 5, Abschnitt Frankfurter Kreuz - Bad Homburger Kreuz, und auf der A 66, Abschnitt Zeilsheim bis Eschborner Dreieck wird von 22.00 bis 6.00 Uhr die Geschwindigkeit auf 80 km/h reduziert. Tagsüber wird die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h festgelegt. Begründung: Der nächtliche Lärmschutz mit Tempo 80 sollte für alle oben genannten Autobahnen gleichermaßen gelten. Es ist nicht einzusehen, warum den Anliegern an der A 5 und der A 66 ein höheres Lärm-Niveau zugemutet werden soll als den Anwohnern der übrigen Strecken. Die Begrenzung der Geschwindigkeit tagsüber auf 100 km/h sollte auf allen innerstädtischen Autobahnen gelten, also auch auf den Abschnitten der A 66 und der A 5, die im Antrag NR 390 ausgenommen wurden. Auch dort stehen an vielen Stellen Wohnhäuser direkt an der Autobahn. Die A 66 hat keine überregionale Bedeutung, sondern dient vor allem dem Ziel- und Quellverkehr nach und von Frankfurt und Eschborn. Auf der A 5 gibt es eine variable Geschwindigkeits-Regelung, sodass auch bisher schon zu vielen Zeiten die Geschwindigkeit auf 100 km/h oder sogar noch darunter begrenzt ist. Außerdem gibt es auf diesen Autobahnen viele kurz hintereinander liegende Auf- und Abfahrten, sodass aufgrund der großen Verkehrsdichte ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Durch eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reduziert sich auch die Staugefahr, wie viele Studien belegen.
Inhalt
Antrag vom 26.10.2012, NR 422
Betreff: Lärmschutz an Autobahnen für alle Betroffenen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag NR 390 wird im Punkt 1 wie folgt geändert: Auf der A 5, Abschnitt Frankfurter Kreuz - Bad Homburger Kreuz, und auf der A 66, Abschnitt Zeilsheim bis Eschborner Dreieck wird von 22.00 bis 6.00 Uhr die Geschwindigkeit auf 80 km/h reduziert. Tagsüber wird die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h festgelegt.
Begründung: Der nächtliche Lärmschutz mit Tempo 80 sollte für alle oben genannten Autobahnen gleichermaßen gelten. Es ist nicht einzusehen, warum den Anliegern an der A 5 und der A 66 ein höheres Lärm-Niveau zugemutet werden soll als den Anwohnern der übrigen Strecken. Die Begrenzung der Geschwindigkeit tagsüber auf 100 km/h sollte auf allen innerstädtischen Autobahnen gelten, also auch auf den Abschnitten der A 66 und der A 5, die im Antrag NR 390 ausgenommen wurden. Auch dort stehen an vielen Stellen Wohnhäuser direkt an der Autobahn. Die A 66 hat keine überregionale Bedeutung, sondern dient vor allem dem Ziel- und Quellverkehr nach und von Frankfurt und Eschborn. Auf der A 5 gibt es eine variable Geschwindigkeits-Regelung, sodass auch bisher schon zu vielen Zeiten die Geschwindigkeit auf 100 km/h oder sogar noch darunter begrenzt ist. Außerdem gibt es auf diesen Autobahnen viele kurz hintereinander liegende Auf- und Abfahrten, sodass aufgrund der großen Verkehrsdichte ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Durch eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reduziert sich auch die Staugefahr, wie viele Studien belegen.Hauptvorlage: Antrag vom 01.10.2012, NR 390 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 5, 6, 7, 8, 12 Versandpaket: 31.10.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Oktober 2012 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.11.2012 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 390 wird unter Hinweis auf NR 398 und NR 422 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 398 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 422 wird zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 390 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 398 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei einer Enthaltung CDU zu 2. 2 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 3 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU, 4 SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FAG gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, SPD, FAG und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, 2 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE und 2 SPD (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 398 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 267 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 284 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 6. SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 398); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 398 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 267 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 398) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 390, NR 398, NR 422, OA 267 und OA 284 = Annahme, NR 442 = Ablehnung) NPD (NR 390, NR 398, NR 422, NR 442, OA 267 und OA 284 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 398 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 422 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 442 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 267 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Der Vorlage OA 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 390 zugestimmt. 8. Der Vorlage OA 88 wird mit im Rahmen der Vorlage NR 390 zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 422), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 398) zu 7. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 390, NR 398, NR 422, NR 442, OA 267 und OA 284 = Annahme)