Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
lassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Bausubstanz des ehemaligen Polizeipräsidiums (Friedrich-Ebert-Anlage 5-11) zu prüfen, 2. ggf. die Eigentümerin zu verpflichtenden Erhaltungsmaßnahmen nach § 14 (1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzuhalten, 3. d ie Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung wieder aufzunehmen, um das ehemalige Polizeipräsidium zu erwerben und die Fläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Alte Polizeipräsidium an der Friedrich-Ebert-Anlage nördlich vom Hauptbahnhof steht seit nunmehr 15 Jahren leer. Das Gebäude verfällt zusehends, obwohl es einige Vorschläge gibt, was damit geschehen kann (vgl. NR 128/2016). Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend gebraucht, aber auch selbstverwaltete Räume werden - gerade im Gallusviertel - zusehends rarer. Das ehemalige Polizeipräsidium kann dafür Platz bieten. Allerdings nicht im jetzigen Zustand: Durch ungeschützte Öffnungen in der Fassade sind auch die Innenräume der Witterung ausgesetzt und die Bausubstanz wird angegriffen. Das treibt die Instandsetzungskosten für zukünftige Eigentümer*innen in die Höhe. Da das alte Polizeipräsidium außerdem unter Denkmalschutz steht, handelt die Eigentümerin dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zuwider, was eine Erhaltungspflicht für Baudenkmäler vorsieht (§ 13 HDSchG). Demnach sind "Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln." Dem kommt das Land Hessen in der Rolle als Eigentümerin nicht nach. Die Stadt Frankfurt duldet dies nicht.
Inhalt
Antrag vom 21.09.2017, NR 410
Betreff: Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Bausubstanz des ehemaligen Polizeipräsidiums (Friedrich-Ebert-Anlage 5-11) zu prüfen, 2. ggf. die Eigentümerin zu verpflichtenden Erhaltungsmaßnahmen nach § 14 (1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzuhalten, 3. d ie Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung wieder aufzunehmen, um das ehemalige Polizeipräsidium zu erwerben und die Fläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Das Alte Polizeipräsidium an der Friedrich-Ebert-Anlage nördlich vom Hauptbahnhof steht seit nunmehr 15 Jahren leer. Das Gebäude verfällt zusehends, obwohl es einige Vorschläge gibt, was damit geschehen kann (vgl. NR 128/2016). Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend gebraucht, aber auch selbstverwaltete Räume werden - gerade im Gallusviertel - zusehends rarer. Das ehemalige Polizeipräsidium kann dafür Platz bieten. Allerdings nicht im jetzigen Zustand: Durch ungeschützte Öffnungen in der Fassade sind auch die Innenräume der Witterung ausgesetzt und die Bausubstanz wird angegriffen. Das treibt die Instandsetzungskosten für zukünftige Eigentümer*innen in die Höhe. Da das alte Polizeipräsidium außerdem unter Denkmalschutz steht, handelt die Eigentümerin dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zuwider, was eine Erhaltungspflicht für Baudenkmäler vorsieht (§ 13 HDSchG). Demnach sind "Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln." Dem kommt das Land Hessen in der Rolle als Eigentümerin nicht nach. Die Stadt Frankfurt duldet dies nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2017Sie sind hierNRNR 410Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassenSTVV-Antrag · LINKE.
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 168Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, 2 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und 1 GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER