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Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen

Vorlagentyp: NRLINKE
37 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

lassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Bausubstanz des ehemaligen Polizeipräsidiums (Friedrich-Ebert-Anlage 5-11) zu prüfen, 2. ggf. die Eigentümerin zu verpflichtenden Erhaltungsmaßnahmen nach § 14 (1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzuhalten, 3. d ie Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung wieder aufzunehmen, um das ehemalige Polizeipräsidium zu erwerben und die Fläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Alte Polizeipräsidium an der Friedrich-Ebert-Anlage nördlich vom Hauptbahnhof steht seit nunmehr 15 Jahren leer. Das Gebäude verfällt zusehends, obwohl es einige Vorschläge gibt, was damit geschehen kann (vgl. NR 128/2016). Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend gebraucht, aber auch selbstverwaltete Räume werden - gerade im Gallusviertel - zusehends rarer. Das ehemalige Polizeipräsidium kann dafür Platz bieten. Allerdings nicht im jetzigen Zustand: Durch ungeschützte Öffnungen in der Fassade sind auch die Innenräume der Witterung ausgesetzt und die Bausubstanz wird angegriffen. Das treibt die Instandsetzungskosten für zukünftige Eigentümer*innen in die Höhe. Da das alte Polizeipräsidium außerdem unter Denkmalschutz steht, handelt die Eigentümerin dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zuwider, was eine Erhaltungspflicht für Baudenkmäler vorsieht (§ 13 HDSchG). Demnach sind "Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln." Dem kommt das Land Hessen in der Rolle als Eigentümerin nicht nach. Die Stadt Frankfurt duldet dies nicht.

Inhalt

Antrag vom 21.09.2017, NR 410

Betreff: Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Bausubstanz des ehemaligen Polizeipräsidiums (Friedrich-Ebert-Anlage 5-11) zu prüfen, 2. ggf. die Eigentümerin zu verpflichtenden Erhaltungsmaßnahmen nach § 14 (1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzuhalten, 3. d ie Verhandlungen mit der hessischen Landesregierung wieder aufzunehmen, um das ehemalige Polizeipräsidium zu erwerben und die Fläche für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Begründung: Das Alte Polizeipräsidium an der Friedrich-Ebert-Anlage nördlich vom Hauptbahnhof steht seit nunmehr 15 Jahren leer. Das Gebäude verfällt zusehends, obwohl es einige Vorschläge gibt, was damit geschehen kann (vgl. NR 128/2016). Insbesondere bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend gebraucht, aber auch selbstverwaltete Räume werden - gerade im Gallusviertel - zusehends rarer. Das ehemalige Polizeipräsidium kann dafür Platz bieten. Allerdings nicht im jetzigen Zustand: Durch ungeschützte Öffnungen in der Fassade sind auch die Innenräume der Witterung ausgesetzt und die Bausubstanz wird angegriffen. Das treibt die Instandsetzungskosten für zukünftige Eigentümer*innen in die Höhe. Da das alte Polizeipräsidium außerdem unter Denkmalschutz steht, handelt die Eigentümerin dem Hessischen Denkmalschutzgesetz zuwider, was eine Erhaltungspflicht für Baudenkmäler vorsieht (§ 13 HDSchG). Demnach sind "Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln." Dem kommt das Land Hessen in der Rolle als Eigentümerin nicht nach. Die Stadt Frankfurt duldet dies nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2017Sie sind hier
    NRNR 410Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen
    STVV-Antrag · LINKE.
  2. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 168Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 15 · 06.11.2017
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 410 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 1
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 410 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD2 GrüneLinkeFDPÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
CDU1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, 2 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und 1 GRÜNE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 16 · 04.12.2017
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 410 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurterFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 16.04.2018
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 410 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Mitdiskutieren

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