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Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen

Vorlagentyp: B
37 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 08.06.2018, B 168

Betreff: Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2011 - NR 410/17 LINKE. - Zu 1. und 2.: Es handelt sich um eine Liegenschaft des Landes Hessen. Hier liegt die Zuständigkeit gem. § 8 (2) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) bei der Obersten Denkmalschutzbehörde bzw. der von ihr bestimmten Behörde. Dies ist in Hessen das Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit der Denkmalfachbehörde; die Untere Denkmalschutzbehörde Frankfurt (UDSchB) (Magistrat hier: Denkmalamt) ist nicht zuständig. Ausdrücklich wird im Gesetzestext darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung der Erhaltungspflicht § 14 HDSchG nicht den UDSchB obliegt. Dies gilt auch gem. § 69 (6) Hess. Bauordnung, d.h. die Verantwortung für den Zustand obliegt dem Land Hessen.

Zu 3.: Das Land Hessen hat für sich entschieden, das Objekt in einem Bieterverfahren zu veräußern. Ein Erwerb durch die Stadt ist daher nicht mehr möglich

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2017NRNR 410Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassenSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 Wochen
    BB 168Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 24 · 14.08.2018
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 17.09.2018
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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