Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen
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Bericht des Magistrats vom 08.06.2018, B 168
Betreff: Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2011 - NR 410/17 LINKE. - Zu 1. und 2.: Es handelt sich um eine Liegenschaft des Landes Hessen. Hier liegt die Zuständigkeit gem. § 8 (2) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) bei der Obersten Denkmalschutzbehörde bzw. der von ihr bestimmten Behörde. Dies ist in Hessen das Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit der Denkmalfachbehörde; die Untere Denkmalschutzbehörde Frankfurt (UDSchB) (Magistrat hier: Denkmalamt) ist nicht zuständig. Ausdrücklich wird im Gesetzestext darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung der Erhaltungspflicht § 14 HDSchG nicht den UDSchB obliegt. Dies gilt auch gem. § 69 (6) Hess. Bauordnung, d.h. die Verantwortung für den Zustand obliegt dem Land Hessen.
Zu 3.: Das Land Hessen hat für sich entschieden, das Objekt in einem Bieterverfahren zu veräußern. Ein Erwerb durch die Stadt ist daher nicht mehr möglich
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2017NRNR 410Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassenSTVV-Antrag · LINKE.
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 168Altes Polizeipräsidium nicht verfallen lassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER