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„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt Strafe

Vorlagentyp: NRFDP
86 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Prävention und Therapie statt Strafe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass in einem Krankenhaus in Frankfurt, etwa der Universitätskliniken oder der Städtischen Kliniken Höchst, das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" eingerichtet wird. Begründung: Das Projekt "Kein Täter werden" ist ein seit 2005 bestehendes therapeutisches Angebot zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Es richtet sich an Menschen mit auf Kinder gerichteten sexuellen Fantasien, die befürchten, sexuelle Übergriffe zu begehen und therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um schon im Vorfeld sexual-delinquentes Verhalten verhindern zu können. Das Therapie- und Forschungsprojekt wurde erstmals 2005 an der Charité in Berlin eingerichtet. Im Gegensatz zu den bisherigen Therapieangeboten vermittelt das Projekt "Kein Täter werden" weltweit erstmals ein Angebot speziell für Menschen, die noch nicht straffällig wurden, dies aber aufgrund ihrer Veranlagungen befürchten, oder für solche, die zwar bereits sexuellen Kindesmissbrauch begangen haben, jedoch noch nicht justizbekannt sind. Das Projekt richtet sich somit an die sog. Dunkelfeldtäter. Die Teilnahme ist aber auch für solche Menschen möglich, die bereits wegen entsprechender Taten angezeigt oder verurteilt wurden und ggf. verhängte Strafen vollständig verbüßt haben. Die Teilnahme ist kostenlos und wird durch die Schweigepflicht der Ärzte geschützt. Das Ziel der Therapie besteht darin, sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern zu verhindern. Die Teilnehmer lernen in Einzel- und Gruppentherapiesitzungen ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren sowie ihre Impulse zu kontrollieren und Verhaltensmuster zu entwickeln, die sexuelle Missbrauchshandlungen vermeiden. Ziele der Therapie sind weiterhin die Aufdeckung von Wahrnehmungs- und Interpretationsfehlern der Teilnehmer bezüglich des Verhaltens von Kindern, sowie die Stärkung ihrer Empathiefähigkeit. Mittlerweile wird das Projekt an mehreren Standorten wie Kiel, Regensburg, Leipzig, Hannover, Hamburg, Stralsund, Gießen, Düsseldorf, Ulm und Mainz angeboten. Bisher hat der Gesetzgeber strafrechtspolitisch auf Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern in erster Linie mit der verstärkten strafrechtlichen Ahndung reagiert. Insbesondere unter der großen Koalition wurden durch Gesetzesreformen neue Sexualstraftatbestände geschaffen und bestehende Strafrahmen deutlich erhöht. Dieser rechtspolitisch antiquierte Ansatz ist jedoch in der Praxis wenig erfolgversprechend, da er nicht an den Ursachen ansetzt und zudem mit den herkömmlichen strafrechtlichen Sanktionen spezialpräventiv kaum auf die Täter eingewirkt werden kann. Im Gegensatz dazu hat sich gezeigt, dass der therapeutische Ansatz zwar Straftaten dieser Art nicht gänzlich ausschließen, das Risiko ihrer Begehung jedoch deutlich gemindert werden kann. Das Projekt "Kein Täter werden" setzt schon im Vorfeld der Problematik an und wirkt somit präventiv. Die Angebote an den bisherigen Standorten werden gut angenommen. Die Bilanz ist positiv. Vor diesem Hintergrund wäre ein solches Projekt an einem Krankenhaus in Frankfurter erforderlich, um in diesem Bereich das Risiko der Begehung von Straftaten zu mindern.

Inhalt

Antrag vom 19.09.2017, NR 407

Betreff: "Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass in einem Krankenhaus in Frankfurt, etwa der Universitätskliniken oder der Städtischen Kliniken Höchst, das Therapie- und Forschungsprojekt "Kein Täter werden" eingerichtet wird.

Begründung: Das Projekt "Kein Täter werden" ist ein seit 2005 bestehendes therapeutisches Angebot zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch. Es richtet sich an Menschen mit auf Kinder gerichteten sexuellen Fantasien, die befürchten, sexuelle Übergriffe zu begehen und therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, um schon im Vorfeld sexual-delinquentes Verhalten verhindern zu können. Das Therapie- und Forschungsprojekt wurde erstmals 2005 an der Charité in Berlin eingerichtet. Im Gegensatz zu den bisherigen Therapieangeboten vermittelt das Projekt "Kein Täter werden" weltweit erstmals ein Angebot speziell für Menschen, die noch nicht straffällig wurden, dies aber aufgrund ihrer Veranlagungen befürchten, oder für solche, die zwar bereits sexuellen Kindesmissbrauch begangen haben, jedoch noch nicht justizbekannt sind. Das Projekt richtet sich somit an die sog. Dunkelfeldtäter. Die Teilnahme ist aber auch für solche Menschen möglich, die bereits wegen entsprechender Taten angezeigt oder verurteilt wurden und ggf. verhängte Strafen vollständig verbüßt haben. Die Teilnahme ist kostenlos und wird durch die Schweigepflicht der Ärzte geschützt. Das Ziel der Therapie besteht darin, sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern zu verhindern. Die Teilnehmer lernen in Einzel- und Gruppentherapiesitzungen ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren sowie ihre Impulse zu kontrollieren und Verhaltensmuster zu entwickeln, die sexuelle Missbrauchshandlungen vermeiden. Ziele der Therapie sind weiterhin die Aufdeckung von Wahrnehmungs- und Interpretationsfehlern der Teilnehmer bezüglich des Verhaltens von Kindern, sowie die Stärkung ihrer Empathiefähigkeit. Mittlerweile wird das Projekt an mehreren Standorten wie Kiel, Regensburg, Leipzig, Hannover, Hamburg, Stralsund, Gießen, Düsseldorf, Ulm und Mainz angeboten. Bisher hat der Gesetzgeber strafrechtspolitisch auf Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern in erster Linie mit der verstärkten strafrechtlichen Ahndung reagiert. Insbesondere unter der großen Koalition wurden durch Gesetzesreformen neue Sexualstraftatbestände geschaffen und bestehende Strafrahmen deutlich erhöht. Dieser rechtspolitisch antiquierte Ansatz ist jedoch in der Praxis wenig erfolgversprechend, da er nicht an den Ursachen ansetzt und zudem mit den herkömmlichen strafrechtlichen Sanktionen spezialpräventiv kaum auf die Täter eingewirkt werden kann. Im Gegensatz dazu hat sich gezeigt, dass der therapeutische Ansatz zwar Straftaten dieser Art nicht gänzlich ausschließen, das Risiko ihrer Begehung jedoch deutlich gemindert werden kann. Das Projekt "Kein Täter werden" setzt schon im Vorfeld der Problematik an und wirkt somit präventiv. Die Angebote an den bisherigen Standorten werden gut angenommen. Die Bilanz ist positiv. Vor diesem Hintergrund wäre ein solches Projekt an einem Krankenhaus in Frankfurter erforderlich, um in diesem Bereich das Risiko der Begehung von Straftaten zu mindern. Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 120 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.09.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2017Sie sind hier
    NRNR 407„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt Strafe
    STVV-Antrag · FDP
  2. 4. Mai 2018BB 120„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt StrafeMagistratsbericht
  3. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 86 WochenBB 176„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt StrafeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 15 · 13.11.2017
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage NR 407 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDP
Sonstige:
Linke (Annahme)FRAKTION (Annahme)ÖkoLinX-ARL (Annahme)BFF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) BFF (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO II, TOP 15
Beraten
Die Vorlage NR 407 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 20 · 19.04.2018
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 407 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Mitdiskutieren

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