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„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt Strafe

Vorlagentyp: B
86 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.05.2018, B 120

Betreff: "Kein Täter werden" - Prävention und Therapie statt Strafe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1956 - NR 407/17 FDP - Das bundesweite Präventionsprojekt Dunkelfeld mit dem Angebot "Kein Täter werden" an mittlerweile 11 Standorten ist ein hochspezialisiertes, mittlerweile gut evaluiertes Behandlungs-und Präventionsangebot mit standardisierter Strukturqualität. Die Wichtigkeit ist bundespolitisch im Sinne des Opferschutzes erkannt, z.B. wurde im "Positionspapier zur Verbesserung der gesundheitspolitischen Maßnahmen im Bereich Pädophilie" der CDU-/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit vom Februar 2015 zunächst festgehalten, dass es für diejenigen, die "für sich rechtzeitig erkennen, dass sie der Behandlung und Unterstützung bedürfen, [. .] es mehr und verlässlicher finanzierte anonyme Angebote als bisher" braucht. Die Finanzierung lief über Fördergelder des Bundes, Stiftungsgelder sowie über Modellprojekte der gesetzlichen Krankenversicherungen, zum Teil sind diese mittlerweile in die Regelversorgung übergegangen. Im Positionspapier wird weiterhin eine flächendeckende Versorgung gefordert, angenommen wird ein Bedarf von insgesamt 20 Standorten. An den bisherigen Standorten haben sich von 2005 bis Ende September 2015 insgesamt 5.828 Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet hilfesuchend an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" gewandt. 2.057 Personen reisten zur Diagnostik an, 1.081 von ihnen konnte ein Therapieangebot gemacht werden. Bis Anfang Oktober 2015 haben insgesamt 477 Personen die Therapie begonnen und 207 erfolgreich abgeschlossen. 199 Teilnehmer befinden sich derzeit in therapeutischer Behandlung. (Zahlen aus der Festschrift zum 10-jährigen Bestehen des Projekts, aktuellere Zahlen liegen nicht vor). Insgesamt bedarf es sicher wohnortnaher ambulanter Anlaufstellen ohne Zugangshürden mit dem Angebot standardisierter qualifizierter Diagnostik und Therapie. Als Projektrichtlinie wurde neben einer psychotherapeutischen Qualifikation vor allem eine für diese Tätigkeit notwendige sexualmedizinische/sexualtherapeutische Qualifikation festgelegt, die in besonderen Weiterbildungen sexualwissenschaftlicher Gesellschaften vermittelt wird. Diese Qualifikation schließt Kenntnisse und Fertigkeiten in der Diagnostik und Therapie sexueller Störungen einschließlich der sexuellen Präferenzstörungen in besonderem Maße ein. Zusammenfassend ist für Frankfurt am Main zu sagen, dass die Versorgung durch die vorhandenen Standorte Mainz und Gießen/Marburg unter Erfüllung der beschriebenen Qualifikationen als gedeckt anzusehen ist. Es handelt sich um ein hochspezialisiertes Behandlungsfeld, was sich an den Zahlen der Inanspruchnahme ablesen lässt. Im Sinne der Qualitätssicherung ist es sinnvoll eine Bündelung an einzelne Standorte zu vollziehen, um eine ausreichende Fallzahl sicherzustellen. Dies wäre an einem zusätzlichen Standort in Frankfurt am Main nicht gegeben. Eine wohnortnahe Versorgung ist durch die bestehenden Standorte gewährleistet. Wenn ein solches Angebot in Frankfurt trotz der oben genannten Argumente etabliert werden soll, wäre zu empfehlen, ein solches Angebot im psychologischen oder medizinischen Fachbereich der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität zu Frankfurt als Spezialambulanz aufzubauen: Eine wissenschaftliche Begleitung der präventiven Bemühungen um eine potenzielle Tätergruppe, die ein hohes Risiko hat, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu begehen, wäre aus medicolegalen Gründen sinnvoll . Geografisch wäre von Vorteil, wenn diese Beratungsstelle nicht in unmittelbarer Nachbarschaft von Einrichtungen gelegen wäre, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2017NRNR 407„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt StrafeSTVV-Antrag · FDP
  2. 4. Mai 2018Sie sind hier
    BB 120„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt Strafe
    Magistratsbericht
  3. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 86 WochenBB 176„Kein Täter werden“ - Prävention und Therapie statt StrafeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 22 · 14.06.2018
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 46 · 18.06.2018
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 23 · 16.08.2018
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 24 · 20.09.2018
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 25 · 01.11.2018
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 06.12.2018
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 27 · 24.01.2019
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 21.02.2019
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 120 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, bis die fehlenden Zahlen nachgereicht werden. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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