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Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen

Vorlagentyp: NRGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen Die Bearbeitung von Fällen zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erfolgt seit August 2012 zentral im Sozialrathaus Gallus durch das Team "Hilfen zur Wohnungssicherung", vgl. ST 180 vom 27.01.2012. Ein multiprofessionelles Spezialistenteam unterstützt Betroffene bei drohendem Wohnungsverlust. Seit der Neukonzeption dieser Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit hört man viel Positives über die gesteigerte Effizienz der Arbeitsabläufe und vor allen das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der weiteren Wege sind jedoch einige Ortsbeiräte skeptisch gegenüber der erfolgten Zentralisierung. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wird sichergestellt, dass Hilfesuchende trotz der weiteren Wege Hilfe suchen? Wäre es beispielsweise sinnvoll, eine zentrale Notrufnummer einzurichten und offensiv zu bewerben? Werden die Fahrtkosten von der Wohnung zum Sozialrathaus Gallus übernommen?
  2. Sind die Teams in der neuen Zentralstelle so organisiert, dass alle von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen feste Ansprechpartnerinnen und -partner (abgesehen von Abwesenheit wg. Urlaub oder Krankheit) erhalten?
  3. Was geschieht, wenn von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in den Sozialrathäusern um Hilfe nachsuchen? Können ihnen dort bereits die für sie zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Namen und direkter Durchwahl genannt werden? Können bereits die Sozialrathäuser die Personalien und Kontaktdaten der Hilfesuchenden aufnehmen und an die Zentralstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit weiterleiten?
  4. Sind, wenn die hilfesuchenden Menschen nicht auf Anschreiben reagieren bzw. Termine in der neuen Zentralstelle nicht wahrnehmen, Besuche vor Ort vorgesehen?
  5. Wie wird angesichts datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine funktionale Zusammenarbeit mit den Gerichten, Gerichtsvollziehern und Jobcentern sichergestellt?
  6. Was geschieht, wenn eine Zwangsräumung - zum Beispiel, weil der Vermieter nicht kooperativ ist oder die Räumungsklage nicht aufgrund von Zahlungsrückständen erfolgte - nicht abgewendet werden kann?

Inhalt

Antrag vom 11.10.2012, NR 403

Betreff: Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen Die Bearbeitung von Fällen zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erfolgt seit August 2012 zentral im Sozialrathaus Gallus durch das Team "Hilfen zur Wohnungssicherung", vgl. ST 180 vom 27.01.2012. Ein multiprofessionelles Spezialistenteam unterstützt Betroffene bei drohendem Wohnungsverlust. Seit der Neukonzeption dieser Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit hört man viel Positives über die gesteigerte Effizienz der Arbeitsabläufe und vor allen das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der weiteren Wege sind jedoch einige Ortsbeiräte skeptisch gegenüber der erfolgten Zentralisierung. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wird sichergestellt, dass Hilfesuchende trotz der weiteren Wege Hilfe suchen? Wäre es beispielsweise sinnvoll, eine zentrale Notrufnummer einzurichten und offensiv zu bewerben? Werden die Fahrtkosten von der Wohnung zum Sozialrathaus Gallus übernommen?
  2. Sind die Teams in der neuen Zentralstelle so organisiert, dass alle von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen feste Ansprechpartnerinnen und -partner (abgesehen von Abwesenheit wg. Urlaub oder Krankheit) erhalten?
  3. Was geschieht, wenn von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in den Sozialrathäusern um Hilfe nachsuchen? Können ihnen dort bereits die für sie zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Namen und direkter Durchwahl genannt werden? Können bereits die Sozialrathäuser die Personalien und Kontaktdaten der Hilfesuchenden aufnehmen und an die Zentralstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit weiterleiten?
  4. Sind, wenn die hilfesuchenden Menschen nicht auf Anschreiben reagieren bzw. Termine in der neuen Zentralstelle nicht wahrnehmen, Besuche vor Ort vorgesehen?
  5. Wie wird angesichts datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine funktionale Zusammenarbeit mit den Gerichten, Gerichtsvollziehern und Jobcentern sichergestellt?
  6. Was geschieht, wenn eine Zwangsräumung - zum Beispiel, weil der Vermieter nicht kooperativ ist oder die Räumungsklage nicht aufgrund von Zahlungsrückständen erfolgte - nicht abgewendet werden kann?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2012Sie sind hier
    NRNR 403Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen
    STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 4. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 70Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 14 · 08.11.2012
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage NR 403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömerLinkePiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 15.11.2012
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage NR 403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL

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