Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen Die Bearbeitung von Fällen zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erfolgt seit August 2012 zentral im Sozialrathaus Gallus durch das Team "Hilfen zur Wohnungssicherung", vgl. ST 180 vom 27.01.2012. Ein multiprofessionelles Spezialistenteam unterstützt Betroffene bei drohendem Wohnungsverlust. Seit der Neukonzeption dieser Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit hört man viel Positives über die gesteigerte Effizienz der Arbeitsabläufe und vor allen das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der weiteren Wege sind jedoch einige Ortsbeiräte skeptisch gegenüber der erfolgten Zentralisierung. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wird sichergestellt, dass Hilfesuchende trotz der weiteren Wege Hilfe suchen? Wäre es beispielsweise sinnvoll, eine zentrale Notrufnummer einzurichten und offensiv zu bewerben? Werden die Fahrtkosten von der Wohnung zum Sozialrathaus Gallus übernommen?
- Sind die Teams in der neuen Zentralstelle so organisiert, dass alle von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen feste Ansprechpartnerinnen und -partner (abgesehen von Abwesenheit wg. Urlaub oder Krankheit) erhalten?
- Was geschieht, wenn von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in den Sozialrathäusern um Hilfe nachsuchen? Können ihnen dort bereits die für sie zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Namen und direkter Durchwahl genannt werden? Können bereits die Sozialrathäuser die Personalien und Kontaktdaten der Hilfesuchenden aufnehmen und an die Zentralstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit weiterleiten?
- Sind, wenn die hilfesuchenden Menschen nicht auf Anschreiben reagieren bzw. Termine in der neuen Zentralstelle nicht wahrnehmen, Besuche vor Ort vorgesehen?
- Wie wird angesichts datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine funktionale Zusammenarbeit mit den Gerichten, Gerichtsvollziehern und Jobcentern sichergestellt?
- Was geschieht, wenn eine Zwangsräumung - zum Beispiel, weil der Vermieter nicht kooperativ ist oder die Räumungsklage nicht aufgrund von Zahlungsrückständen erfolgte - nicht abgewendet werden kann?
Inhalt
Antrag vom 11.10.2012, NR 403
Betreff: Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machen Die Bearbeitung von Fällen zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erfolgt seit August 2012 zentral im Sozialrathaus Gallus durch das Team "Hilfen zur Wohnungssicherung", vgl. ST 180 vom 27.01.2012. Ein multiprofessionelles Spezialistenteam unterstützt Betroffene bei drohendem Wohnungsverlust. Seit der Neukonzeption dieser Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit hört man viel Positives über die gesteigerte Effizienz der Arbeitsabläufe und vor allen das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund der weiteren Wege sind jedoch einige Ortsbeiräte skeptisch gegenüber der erfolgten Zentralisierung. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wird sichergestellt, dass Hilfesuchende trotz der weiteren Wege Hilfe suchen? Wäre es beispielsweise sinnvoll, eine zentrale Notrufnummer einzurichten und offensiv zu bewerben? Werden die Fahrtkosten von der Wohnung zum Sozialrathaus Gallus übernommen?
- Sind die Teams in der neuen Zentralstelle so organisiert, dass alle von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen feste Ansprechpartnerinnen und -partner (abgesehen von Abwesenheit wg. Urlaub oder Krankheit) erhalten?
- Was geschieht, wenn von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in den Sozialrathäusern um Hilfe nachsuchen? Können ihnen dort bereits die für sie zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit Namen und direkter Durchwahl genannt werden? Können bereits die Sozialrathäuser die Personalien und Kontaktdaten der Hilfesuchenden aufnehmen und an die Zentralstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit weiterleiten?
- Sind, wenn die hilfesuchenden Menschen nicht auf Anschreiben reagieren bzw. Termine in der neuen Zentralstelle nicht wahrnehmen, Besuche vor Ort vorgesehen?
- Wie wird angesichts datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine funktionale Zusammenarbeit mit den Gerichten, Gerichtsvollziehern und Jobcentern sichergestellt?
- Was geschieht, wenn eine Zwangsräumung - zum Beispiel, weil der Vermieter nicht kooperativ ist oder die Räumungsklage nicht aufgrund von Zahlungsrückständen erfolgte - nicht abgewendet werden kann?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2012Sie sind hierNRNR 403Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 4. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 70Die neue Zentralstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit noch schlagkräftiger machenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL