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Berkersheimer Weg: Grundsanierung auf den Bereich der Fahrbahn beschränken

Vorlagentyp: NRFDP
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Begründung

auf den Bereich der Fahrbahn beschränken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 138/12 wird zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung mit dem Ziel zu überarbeiten, dass
    • a)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg lediglich der Fahrbahnbereich grundsaniert wird,
    • b)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg ein Tempo-30-Gebot angestrebt wird,
    • c)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg auf Fahrbahnanhebungen im Bereich einmündender Querstraßen verzichtet wird,
    • d)im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Fliederweg auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet und stattdessen die gegenwärtige Situation von Geh- und Fahrradweg grundsätzlich beibehalten wird,
    • e)im Bereich vor der Albert-Schweizer-Schule Pkw-Stellplätze markiert werden,
    • f)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg der zwischen Gehweg und Pkw-Stellplätzen liegende Radweg beibehalten wird,
    • g)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg auf den Bau gegliederter Parkbuchten verzichtet wird, stattdessen werden auf der Fahrbahn Parkplätze lediglich durch Farbmarkierungen angelegt. Angesichts des auf den Grundstücken der Umgebung vorhandenen Baumbestandes wird auf die Pflanzung zusätzlicher Bäume verzichtet, so dass die bisherige Zahl an Stellplätzen in diesem Bereich weitestgehend erhalten werden kann.
    • h)angesichts der desolaten Haushaltssituation die Vor- und Endplanung unter der strikten Maßgabe einer Minimierung der Realisierungskosten steht. Begründung: Zu
    • a),
    • b)und
    • h)Der Ortsbeirat hat an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, abgesehen von der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße. Er fordert seit Jahren lediglich eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen erscheinen - nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage - als nicht zwingend erforderlich. Zu d und
    • e)Würde der Schutzstreifen, der demnach im Bereich vor der Schule auch als Kurzhalteplatz für Pkw genutzt werden soll, in der vorgeplanten Weise umgesetzt, würde eine enormes Gefahrenpotential sowohl für Radfahrer als auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern generiert. Einerseits wären Radfahrer gezwungen, wegen haltender Kfz. auf die schmale Fahrbahn oder den Bürgersteig auszuweichen, andererseits wären Kinder und Jugendliche durch Kollisionen mit Radfahren gefährdet. Eine solche Vorplanung ist nicht zu akzeptieren und muss geändert werden. Das sehr begrenzte Parkplatzangebot für Besucher des sich auf dem Schulgelände befindenden Bürgertreffs macht es notwendig, die Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn im Bereich der Schule auch zukünftig zu erhalten. Hierzu sollten die Stellplätze farblich markiert werden. Die Anlage des vorgeplanten Schutzstreifens würde dem entgegenstehen. Der derzeit verfügbare Raum auf dem Gehweg/Radstreifen sollte aber bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern auch künftig für beide Personengruppen zumutbar sein. Zu
    • c)
    • f), und
    • g)Im Sinne einer kostenoptimierten Planung sollte auf die Anhebung der Fahrbahnen im Bereich der Einmündungen von Querstraßen ebenso verzichtet werden wie auf die Anlage von gegliederten und durch Baumpflanzungen ergänzte Parkbuchten. Die einfache Markierung von Stellplätzen in diesem Bereich sollte ausreichend sein, zumal dadurch die Anzahl bislang vorhandenen Stellplätze annähernd erhalten werden könnte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Parkplatzsituation in den umliegenden Wohnstraßen bereits heute sehr angespannt ist.

Inhalt

Antrag vom 02.10.2012, NR 391

Betreff: Berkersheimer Weg: Grundsanierung auf den Bereich der Fahrbahn beschränken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 138/12 wird zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung mit dem Ziel zu überarbeiten, dass
    • a)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg lediglich der Fahrbahnbereich grundsaniert wird,
    • b)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg ein Tempo-30-Gebot angestrebt wird,
    • c)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg auf Fahrbahnanhebungen im Bereich einmündender Querstraßen verzichtet wird,
    • d)im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Fliederweg auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet und stattdessen die gegenwärtige Situation von Geh- und Fahrradweg grundsätzlich beibehalten wird,
    • e)im Bereich vor der Albert-Schweizer-Schule Pkw-Stellplätze markiert werden,
    • f)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg der zwischen Gehweg und Pkw-Stellplätzen liegende Radweg beibehalten wird,
    • g)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg auf den Bau gegliederter Parkbuchten verzichtet wird, stattdessen werden auf der Fahrbahn Parkplätze lediglich durch Farbmarkierungen angelegt. Angesichts des auf den Grundstücken der Umgebung vorhandenen Baumbestandes wird auf die Pflanzung zusätzlicher Bäume verzichtet, so dass die bisherige Zahl an Stellplätzen in diesem Bereich weitestgehend erhalten werden kann.
    • h)angesichts der desolaten Haushaltssituation die Vor- und Endplanung unter der strikten Maßgabe einer Minimierung der Realisierungskosten steht. Begründung: Zu
    • a),
    • b)und
    • h)Der Ortsbeirat hat an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, abgesehen von der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße. Er fordert seit Jahren lediglich eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen erscheinen - nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage - als nicht zwingend erforderlich. Zu d und
    • e)Würde der Schutzstreifen, der demnach im Bereich vor der Schule auch als Kurzhalteplatz für Pkw genutzt werden soll, in der vorgeplanten Weise umgesetzt, würde eine enormes Gefahrenpotential sowohl für Radfahrer als auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern generiert. Einerseits wären Radfahrer gezwungen, wegen haltender Kfz. auf die schmale Fahrbahn oder den Bürgersteig auszuweichen, andererseits wären Kinder und Jugendliche durch Kollisionen mit Radfahren gefährdet. Eine solche Vorplanung ist nicht zu akzeptieren und muss geändert werden. Das sehr begrenzte Parkplatzangebot für Besucher des sich auf dem Schulgelände befindenden Bürgertreffs macht es notwendig, die Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn im Bereich der Schule auch zukünftig zu erhalten. Hierzu sollten die Stellplätze farblich markiert werden. Die Anlage des vorgeplanten Schutzstreifens würde dem entgegenstehen. Der derzeit verfügbare Raum auf dem Gehweg/Radstreifen sollte aber bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern auch künftig für beide Personengruppen zumutbar sein. Zu
    • c)
    • f), und
    • g)Im Sinne einer kostenoptimierten Planung sollte auf die Anhebung der Fahrbahnen im Bereich der Einmündungen von Querstraßen ebenso verzichtet werden wie auf die Anlage von gegliederten und durch Baumpflanzungen ergänzte Parkbuchten. Die einfache Markierung von Stellplätzen in diesem Bereich sollte ausreichend sein, zumal dadurch die Anzahl bislang vorhandenen Stellplätze annähernd erhalten werden könnte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Parkplatzsituation in den umliegenden Wohnstraßen bereits heute sehr angespannt ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.06.2012, M 138 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.10.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2012MM 138Berkersheimer Weg - Vorplanung zur Grundsanierung im Abschnitt Azaleenweg bis Homburger LandstraßeMagistratsvortrag
  2. 2. Oktober 2012Sie sind hier
    NRNR 391Berkersheimer Weg: Grundsanierung auf den Bereich der Fahrbahn beschränken
    STVV-Antrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 13 · 02.10.2012
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Punkt 3: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 391 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 138 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 364 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 391 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 09.10.2012
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 391 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 138 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 364 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 364 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 391 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / h)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiraten
Ablehnung:
FDPFreie WählerRömer
zu 3 / erster Satz)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiraten
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. a), d), e), g) zweiter Satz und h): CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. b), c), f) und g) erster Satz: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 138 und NR 391 = Ablehnung, NR 364 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 138 = Annahme im Rahmen NR 364, NR 364 = Annahme) REP (M 138 und NR 364 = Annahme, NR 391 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 11.10.2012
TO II, TOP 16
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 391 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 138 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 364 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 364 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 391 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / h)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
FDPFreie WählerRömer
zu 3 / erster Satz)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiratenÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2. a), d), e), g) zweiter Satz und h): CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffer 2. b), c), f) und g) erster Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)

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