Mehr Transparenz wagen Protokolle der Fluglärmkommission veröffentlichen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seit fast 2 Jahren verlangt die Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat Auskunft über die in die Fluglärmkommission eingereichten Vorschläge und seine Einschätzung, welche Be- und Entlastungen daraus für die Frankfurter Bevölkerung entstehen. Allerdings ist der Magistrat offensichtlich schlicht unwillig, den Stadtverordneten diese Auskünfte mitzuteilen. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, um Vertrauen in der Bevölkerung aufzubauen. Es ist allerdings geeignet, bestehendes Vertrauen zu zerstören. Im Umweltinformationsgesetz steht geschrieben: „UIG 2005 § 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (1) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. (. .) „UIG 2005 § 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen (1) Die informationspflichtigen Stellen ergreifen Maßnahmen, um den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.“ Der Magistrat ist also aufgefordert, der geltenden Gesetzeslage zu folgen.
Inhalt
Antrag vom 14.02.2007, NR 326
Betreff:
Mehr Transparenz wagen Protokolle der Fluglärmkommission veröffentlichen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsbericht B 29 vom 19. Januar 2007 wird als unzureichend zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird aufgefordert alle Vorschläge im Einzelnen zu beschreiben und Auskunft zu geben, welche Auswirkungen sie für die Menschen in Frankfurt am Main haben könnten. Dieser Bericht wird jährlich fortgeschrieben.
- Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, die Protokolle der Sitzungen der Fluglärmkommission auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen.
Begründung:
Seit fast 2 Jahren verlangt die Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat Auskunft über die in die Fluglärmkommission eingereichten Vorschläge und seine Einschätzung, welche Be- und Entlastungen daraus für die Frankfurter Bevölkerung entstehen. Allerdings ist der Magistrat offensichtlich schlicht unwillig, den Stadtverordneten diese Auskünfte mitzuteilen. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, um Vertrauen in der Bevölkerung aufzubauen. Es ist allerdings geeignet, bestehendes Vertrauen zu zerstören.
Im Umweltinformationsgesetz steht geschrieben:
"UIG 2005 § 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
(1) Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.
(. .)
"UIG 2005 § 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
(1) Die informationspflichtigen Stellen ergreifen Maßnahmen, um den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind.“
Der Magistrat ist also aufgefordert, der geltenden Gesetzeslage zu folgen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.01.2007, B 29
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2007BB 29Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
- 14. Februar 2007Sie sind hierNRNR 326Mehr Transparenz wagen Protokolle der Fluglärmkommission veröffentlichenSTVV-Antrag · SPD
- 25. Juni 2007BB 436Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
- 21. Dezember 2007Antwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 958Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 29 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 326 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 326 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 29 = Kenntnis, NR 326 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX/E.L. (B 29 = Zurückweisung, NR 326 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 29 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 326 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 326 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE.WASG, BFF und NPD (B 29 = Zurückweisung, NR 326 = Annahme) REP (B 29 = Kenntnis, NR 326 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 29 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 326 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 326 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen SPD, BFF, NPD und E.L. (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und E.L. (= Annahme) zu b) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 29 = Zurückweisung, NR 326 = Annahme)